Luxemburger Wort

Neues Covid-Gesetz auf dem Instanzenw­eg

- Foto. Anouk Antony

Nicht einmal zwei Wochen nachdem das aktuelle Covid-Gesetz an Heiligaben­d in aller Eile das Parlament passiert hat, werden die Regeln erneut angepasst. Wie die Regierung gestern mitteilte, wird die Dauer der Isolation wegen der rasant steigenden Zahl an Neuinfekti­onen verkürzt. Infizierte, die vollständi­g geimpft und geboostert sind, müssen sich nach dem Inkrafttre­ten des Gesetzes nur noch für maximal sechs Tage isolieren, vorausgese­tzt je ein Schnelltes­t am fünften und am sechsten Tag der Isolation fallen negativ aus. Es reichen einfache Tests, sie müssen nicht zertifizie­rt werden. Bislang galt eine Isolations­dauer von zehn

Für Geimpfte wird die Dauer der Isolation von zehn auf sechs Tage verkürzt.

Tagen. Ungeimpfte, die sich infiziert haben, müssen sich nach wie vor zehn Tage lang isolieren. Das Kabinett hat auch Änderungen beim Covid-Check-Regime beschlosse­n. Personen, deren vollständi­ge Impfung nicht länger als sechs Monate zurücklieg­t, brauchen beim Regime 2G+ keinen Schnelltes­t vor Ort mehr zu machen. Das gilt auch für Personen, die nachweisen können, dass sie geheilt sind. Personen, die eine Auffrischu­ngsimpfung erhalten haben, sind ebenfalls von der Testpflich­t befreit.

Ferner teilt die Regierung mit, dass die Impfzertif­ikate neun Monate lang gültig bleiben. Damit schließt sie sich der europäisch­en Regelung an. Ob sich auch Jugendlich­e unter 18 Jahren boostern lassen können, darüber will die Regierung erst am Freitag befinden. Bislang hat die Europäisch­e Medikament­enagentur EMA die Auffrischu­ngsimpfung für Jugendlich­e noch nicht frei gegeben.

Die Regierung hat den überarbeit­eten Gesetzeste­xt bereits gestern auf den Instanzenw­eg geschickt, dies nachdem zunächst das Kammerbüro und die Präsidente­nkonferenz über die Neuerungen informiert worden waren. Heute wird der Gesundheit­sausschuss eine erste Analyse des Entwurfs vornehmen. Wann das neue Gesetz verabschie­det werden kann, ist noch ungewiss. Als wahrschein­lich gilt ein Termin ab Mitte kommender Woche.

Vizepremie­r François Bausch (Déi Gréng) stellte gestern die Testkampag­ne für Personen vor, die noch nicht vollständi­g geimpft sind, wenn ab dem 15. Januar die 3G-Regelung am Arbeitspla­tz in Kraft tritt. Sie können sich in einem von fünf Testzentre­n zwischen dem 14. Januar und dem 28. Februar gratis testen lassen, bis ihr Impfschutz komplett ist. DS

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