Neues Covid-Gesetz auf dem Instanzenweg
Nicht einmal zwei Wochen nachdem das aktuelle Covid-Gesetz an Heiligabend in aller Eile das Parlament passiert hat, werden die Regeln erneut angepasst. Wie die Regierung gestern mitteilte, wird die Dauer der Isolation wegen der rasant steigenden Zahl an Neuinfektionen verkürzt. Infizierte, die vollständig geimpft und geboostert sind, müssen sich nach dem Inkrafttreten des Gesetzes nur noch für maximal sechs Tage isolieren, vorausgesetzt je ein Schnelltest am fünften und am sechsten Tag der Isolation fallen negativ aus. Es reichen einfache Tests, sie müssen nicht zertifiziert werden. Bislang galt eine Isolationsdauer von zehn
Für Geimpfte wird die Dauer der Isolation von zehn auf sechs Tage verkürzt.
Tagen. Ungeimpfte, die sich infiziert haben, müssen sich nach wie vor zehn Tage lang isolieren. Das Kabinett hat auch Änderungen beim Covid-Check-Regime beschlossen. Personen, deren vollständige Impfung nicht länger als sechs Monate zurückliegt, brauchen beim Regime 2G+ keinen Schnelltest vor Ort mehr zu machen. Das gilt auch für Personen, die nachweisen können, dass sie geheilt sind. Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, sind ebenfalls von der Testpflicht befreit.
Ferner teilt die Regierung mit, dass die Impfzertifikate neun Monate lang gültig bleiben. Damit schließt sie sich der europäischen Regelung an. Ob sich auch Jugendliche unter 18 Jahren boostern lassen können, darüber will die Regierung erst am Freitag befinden. Bislang hat die Europäische Medikamentenagentur EMA die Auffrischungsimpfung für Jugendliche noch nicht frei gegeben.
Die Regierung hat den überarbeiteten Gesetzestext bereits gestern auf den Instanzenweg geschickt, dies nachdem zunächst das Kammerbüro und die Präsidentenkonferenz über die Neuerungen informiert worden waren. Heute wird der Gesundheitsausschuss eine erste Analyse des Entwurfs vornehmen. Wann das neue Gesetz verabschiedet werden kann, ist noch ungewiss. Als wahrscheinlich gilt ein Termin ab Mitte kommender Woche.
Vizepremier François Bausch (Déi Gréng) stellte gestern die Testkampagne für Personen vor, die noch nicht vollständig geimpft sind, wenn ab dem 15. Januar die 3G-Regelung am Arbeitsplatz in Kraft tritt. Sie können sich in einem von fünf Testzentren zwischen dem 14. Januar und dem 28. Februar gratis testen lassen, bis ihr Impfschutz komplett ist. DS