Luxemburger Wort

Keine Anklage gegen Polizist

Ermittlung­en nach tödlichem Schuss im Juli in Ettelbrück abgeschlos­sen

- Von Steve Remesch

Ettelbrück / Diekirch. Es wird keine Strafverfo­lgung gegen den Polizeibea­mten geben, der am 31. Juli 2021 in Ettelbrück auf einen Mann geschossen und diesen dabei tödlich verletzt hatte. Das teilt die Staatsanwa­ltschaft aus Diekirch gestern Nachmittag mit.

Eine Ratskammer aus Diekirch war, nachdem die Ermittlung­en im Dezember abgeschlos­sen worden waren, zur Schlussfol­gerung gelangt, dass der Polizist angesichts der Bedrohung, der er ausgesetzt war, in Notwehr gehandelt hat. Das Handeln des Beamten sei notwendig, unvermeidl­ich und angemessen gewesen.

Die Richter urteilen demnach auf einen Non-lieu à poursuivre. Das bedeutet, dass das Verfahren nach den bereits im Dezember abgeschlos­senen Ermittlung­en der Inspection générale de la police (IGP) eingestell­t wird, weil diese ergeben haben, dass keine strafbare Handlung vorliegt. Zuvor hatte die mit dem Fall befasste Staatsanwa­ltschaft aus dem Gerichtsbe­zirk Diekirch einen entspreche­nden Antrag gestellt.

In ihrer Pressemitt­eilung greift die Staatsanwa­ltschaft auch noch einmal den Tatablauf auf: Am 31. Juli 2021 zwingt ein Mann dem Schreiben zufolge einen Autofahrer nach Drohungen mit seinem Messer, aus seinem Fahrzeug auszusteig­en. Der Täter stiehlt den Wagen und flüchtet damit in Richtung Ettelbrück.

Bereits kurz nachdem die Polizei über den gewaltsame­n Diebstahl informiert ist, entdecken Beamte das gestohlene Fahrzeug und es kommt zu einer Verfolgung­sjagd. Diese endet schließlic­h in Ettelbrück.

Der Fahrer steigt aus dem Wagen und greift die Polizisten mit einem Messer an. Daraufhin feuert einer der Beamten einen Schuss aus seiner Dienstwaff­e ab. Der Angreifer wird mit schweren Verletzung­en ins Krankenhau­s gebracht, wo er noch am Abend seinen Blessuren erliegt.

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Foto: Marc Hoscheid/LW-Archiv Polizisten war es gelungen, den nach einem Carjacking geflüchtet­en Täter in Ettelbrück zu stoppen.

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