Geschlechterquote für Aufsichtsräte
Brüssel. Nach jahrelanger Blockade haben sich Unterhändler der EU-Länder und des EU-Parlaments auf verbindliche Frauenquoten in der EU für Leitungspositionen börsennotierter Unternehmen geeinigt. Konkret sollen die Staaten bis 2026 zwischen zwei Modellen wählen können. So sollten entweder mindestens 40 Prozent der Mitglieder von nicht geschäftsführenden Aufsichtsratsmitgliedern Frauen sein, wie die Vize-Präsidentin des EU-Parlaments Evelyn Regner am Dienstagabend mitteilte. Die andere Möglichkeit sehe vor, einen durchschnittlichen Frauenanteil von 33 Prozent für Aufsichtsräte und Vorstände zu erreichen. Wer sich nicht an die Regeln halte, müsse zahlen. Das Vorhaben sei geschlechtsneutral. Sprich: Wenn in einem entsprechenden Gremium mehr Frauen als Männer säßen, profitierten auch Männer von der Regelung. dpa