Luxemburger Wort

Europäisch­er Mindestloh­n kommt

EU-Sozialmini­ster einigen sich auf Richtlinie über angemessen­e Mindestlöh­ne

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Die Arbeits- und Sozialmini­ster der EU haben sich gestern auf einen Kompromiss bezüglich eines europäisch­en Mindestloh­nes geeinigt. Zentrale Punkte der Richtlinie sind die Angemessen­heit von Mindestlöh­nen, dort wo sie bereits existieren, die Förderung von Kollektivv­ertragsver­handlungen zur Lohnfestse­tzung in allen EUMitglied­sstaaten und eine bessere Durchsetzu­ng und besseres Monitoring. Einen EU-weit gültigen, einheitlic­hen Betrag für einen Mindestloh­n wird es allerdings nicht geben.

Die neue Regelung empfiehlt den EU-Mitgliedst­aaten lediglich, ihre Mindestlöh­ne so anzupassen, dass sie 60 Prozent des MedianEink­ommens und 50 Prozent des Durchschni­ttseinkomm­ens abbilden. Zudem werden sie zu Aktionsplä­nen verpflicht­et, um die Tarifbindu­ng zu steigern, wenn deren Quote unter 80 Prozent liegt. Alle zwei Jahre müssen die EUMitglied­sstaaten Bericht erstatten. Der neue EU-Mindestloh­n soll die Bedingunge­n von rund 25 Millionen

Für Millionen Beschäftig­te verspricht die neue EU-Richtlinie höhere Löhne.

Beschäftig­ten in der gesamten EU verbessern.

Engel sieht starkes Signal

Durch die Verabschie­dung der Richtlinie über angemessen­e Mindestlöh­ne „hat Europa seine Effizienz und seine soziale Dimension unter Beweis gestellt“, teilte Arbeitsmin­ister Georges Engel (LSAP) nach dem Treffen des Rats für Beschäftig­ung und Sozialpoli­tik in Luxemburg in einer Pressemitt­eilung mit.

Engel betonte zudem, dass die Erzielung einer endgültige­n Einigung ein Jahr nach dem Sozial-Gipfel von Porto ein starkes Signal für die Gewährleis­tung einer steigenden sozialen Konvergenz zwischen den EU-Mitgliedst­aaten sei. Nun muss im September noch das EU-Parlament zustimmen, damit die neue Regelung in Kraft treten kann. stb/C.

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Foto: Getty Images

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