Europäischer Mindestlohn kommt
EU-Sozialminister einigen sich auf Richtlinie über angemessene Mindestlöhne
Die Arbeits- und Sozialminister der EU haben sich gestern auf einen Kompromiss bezüglich eines europäischen Mindestlohnes geeinigt. Zentrale Punkte der Richtlinie sind die Angemessenheit von Mindestlöhnen, dort wo sie bereits existieren, die Förderung von Kollektivvertragsverhandlungen zur Lohnfestsetzung in allen EUMitgliedsstaaten und eine bessere Durchsetzung und besseres Monitoring. Einen EU-weit gültigen, einheitlichen Betrag für einen Mindestlohn wird es allerdings nicht geben.
Die neue Regelung empfiehlt den EU-Mitgliedstaaten lediglich, ihre Mindestlöhne so anzupassen, dass sie 60 Prozent des MedianEinkommens und 50 Prozent des Durchschnittseinkommens abbilden. Zudem werden sie zu Aktionsplänen verpflichtet, um die Tarifbindung zu steigern, wenn deren Quote unter 80 Prozent liegt. Alle zwei Jahre müssen die EUMitgliedsstaaten Bericht erstatten. Der neue EU-Mindestlohn soll die Bedingungen von rund 25 Millionen
Für Millionen Beschäftigte verspricht die neue EU-Richtlinie höhere Löhne.
Beschäftigten in der gesamten EU verbessern.
Engel sieht starkes Signal
Durch die Verabschiedung der Richtlinie über angemessene Mindestlöhne „hat Europa seine Effizienz und seine soziale Dimension unter Beweis gestellt“, teilte Arbeitsminister Georges Engel (LSAP) nach dem Treffen des Rats für Beschäftigung und Sozialpolitik in Luxemburg in einer Pressemitteilung mit.
Engel betonte zudem, dass die Erzielung einer endgültigen Einigung ein Jahr nach dem Sozial-Gipfel von Porto ein starkes Signal für die Gewährleistung einer steigenden sozialen Konvergenz zwischen den EU-Mitgliedstaaten sei. Nun muss im September noch das EU-Parlament zustimmen, damit die neue Regelung in Kraft treten kann. stb/C.