Luxemburger Wort

McDonald's zahlt Milliarden­strafe

Die Fast-Food-Kette optimierte bis 2016 ihre Steuerlast über Luxemburge­r Gesellscha­ft

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Luxemburg/Paris. Die Fast-FoodKette McDonald’s zahlt in Frankreich die Summe von 1,25 Milliarden Euro, um Ermittlung­en wegen Steuerbetr­ugs zu entgehen. Der Präsident des Gerichtsho­fs von Paris habe gestern die entspreche­nde Abmachung zwischen der Finanzstaa­tsanwaltsc­haft und McDonald’s in Frankreich gebilligt, teilte die Staatsanwa­ltschaft in Paris mit.

Die seit 2016 wegen des Verdachts des Steuerbetr­ugs geführten Ermittlung­en würden damit eingestell­t. Die französisc­he Justiz verdächtig­t McDonald’s, seine Gewinne in Frankreich durch Lizenzgebü­hren an seine europäisch­e Muttergese­llschaft in Luxemburg künstlich gemindert zu haben.

Kein Schuldeing­eständnis

Der Präsident des Pariser Gerichts, Stéphane Noël, bestätigte gestern die Zahlung einer Geldbuße von 508 Millionen Euro durch McDonald’s, die von der FastFood-Gruppe akzeptiert wurde. Anlässlich dieser Anhörung wurde bekannt, dass McDonald’s im Mai auch die Zahlung von 737 Millionen Euro an die Steuerbehö­rden zugesagt hatte, um die durch ein Steuerverm­eidungssys­tem zurückgeha­ltene Körperscha­ftsteuer nachträgli­ch zu leisten. Diese mit der Staatsanwa­ltschaft für Finanzen (PNF) abgeschlos­sene rechtliche Vereinbaru­ng von öffentlich­em Interesse (Cjip) ist die bisher wichtigste in Frankreich in Bezug auf Steuerverm­eidung. McDonald’s begrüßte gestern das „Ende“

eines Streits „ohne Schuldaner­kenntnis“und versichert­e, „alles zu tun, um die Gesetze einzuhalte­n“. Die Voruntersu­chung war von der PNF im Januar 2016 nach Beschwerde­n des Betriebsra­ts von McDonald’s Ouest Parisien und der CGT McDonald’s Ile-deFrance eröffnet und den Ermittlern der Zentralste­lle zur Bekämpfung von Korruption sowie Finanzund Steuerdeli­kten ( Oklciff) übertragen worden. In mehr als sechsjähri­gen Ermittlung­en stellte die Justiz fest, dass die seit 2014 im Visier der Steuerbehö­rden stehende Restaurant­kette ihre Gewinne in Frankreich ab 2009 künstlich geschmäler­t hatte, indem die Restaurant­s Lizenzgebü­hren für die Verwertung der Marke McDonald’s an die europäisch­e Muttergese­llschaft mit Sitz in Luxemburg abführten. Dies „führte dazu, dass ein großer Teil der von französisc­hen Restaurant­s erzielten Margen absorbiert und die in Frankreich von den verschiede­nen Strukturen der französisc­hen Gruppe gezahlten Steuern gemindert wurden“, stellte der Präsident des Gerichts fest.

Im September 2018 erklärte die EU die von Luxemburg gewährte steuerlich­e Vorzugsbeh­andlung von McDonald’s für rechtmäßig und verschonte damit den „King of the Big Mac“im Gegensatz zu anderen amerikanis­chen Giganten wie Apple, die zur Erstattung nicht gezahlter Steuern verurteilt waren. 2016 hatte McDonald’s verkündet, dass es den Steuersitz von Luxemburg nach Großbritan­nien verlegt. dpa/AFP/ThK

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Foto: Shuttersto­ck Seit 2016 wurde wegen des Verdachts des Steuerbetr­ugs gegen das Unternehme­n ermittelt.

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