McDonald's zahlt Milliardenstrafe
Die Fast-Food-Kette optimierte bis 2016 ihre Steuerlast über Luxemburger Gesellschaft
Luxemburg/Paris. Die Fast-FoodKette McDonald’s zahlt in Frankreich die Summe von 1,25 Milliarden Euro, um Ermittlungen wegen Steuerbetrugs zu entgehen. Der Präsident des Gerichtshofs von Paris habe gestern die entsprechende Abmachung zwischen der Finanzstaatsanwaltschaft und McDonald’s in Frankreich gebilligt, teilte die Staatsanwaltschaft in Paris mit.
Die seit 2016 wegen des Verdachts des Steuerbetrugs geführten Ermittlungen würden damit eingestellt. Die französische Justiz verdächtigt McDonald’s, seine Gewinne in Frankreich durch Lizenzgebühren an seine europäische Muttergesellschaft in Luxemburg künstlich gemindert zu haben.
Kein Schuldeingeständnis
Der Präsident des Pariser Gerichts, Stéphane Noël, bestätigte gestern die Zahlung einer Geldbuße von 508 Millionen Euro durch McDonald’s, die von der FastFood-Gruppe akzeptiert wurde. Anlässlich dieser Anhörung wurde bekannt, dass McDonald’s im Mai auch die Zahlung von 737 Millionen Euro an die Steuerbehörden zugesagt hatte, um die durch ein Steuervermeidungssystem zurückgehaltene Körperschaftsteuer nachträglich zu leisten. Diese mit der Staatsanwaltschaft für Finanzen (PNF) abgeschlossene rechtliche Vereinbarung von öffentlichem Interesse (Cjip) ist die bisher wichtigste in Frankreich in Bezug auf Steuervermeidung. McDonald’s begrüßte gestern das „Ende“
eines Streits „ohne Schuldanerkenntnis“und versicherte, „alles zu tun, um die Gesetze einzuhalten“. Die Voruntersuchung war von der PNF im Januar 2016 nach Beschwerden des Betriebsrats von McDonald’s Ouest Parisien und der CGT McDonald’s Ile-deFrance eröffnet und den Ermittlern der Zentralstelle zur Bekämpfung von Korruption sowie Finanzund Steuerdelikten ( Oklciff) übertragen worden. In mehr als sechsjährigen Ermittlungen stellte die Justiz fest, dass die seit 2014 im Visier der Steuerbehörden stehende Restaurantkette ihre Gewinne in Frankreich ab 2009 künstlich geschmälert hatte, indem die Restaurants Lizenzgebühren für die Verwertung der Marke McDonald’s an die europäische Muttergesellschaft mit Sitz in Luxemburg abführten. Dies „führte dazu, dass ein großer Teil der von französischen Restaurants erzielten Margen absorbiert und die in Frankreich von den verschiedenen Strukturen der französischen Gruppe gezahlten Steuern gemindert wurden“, stellte der Präsident des Gerichts fest.
Im September 2018 erklärte die EU die von Luxemburg gewährte steuerliche Vorzugsbehandlung von McDonald’s für rechtmäßig und verschonte damit den „King of the Big Mac“im Gegensatz zu anderen amerikanischen Giganten wie Apple, die zur Erstattung nicht gezahlter Steuern verurteilt waren. 2016 hatte McDonald’s verkündet, dass es den Steuersitz von Luxemburg nach Großbritannien verlegt. dpa/AFP/ThK