24 Monate Haft nach Drohbriefen
37-jähriger Maßnahmengegner bedrohte Xavier Bettel, Paulette Lenert und deren Familien
Luxemburg. In zwei Fällen, bei denen Gegner der Maßnahmen der Regierung zur Bekämpfung der Coronapandemie angeklagt waren, sind am Donnerstagmorgen in erster Instanz die Urteile gefallen.
Fernando T., der nach seiner Festnahme gestanden hatte, bei zwei Gelegenheiten im Jahr 2020 je eine Welle von anonymen Drohbriefen verschickt zu haben, wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der Vollzug der Haftstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss der 37Jährige aus dem Süden des Landes eine Geldbuße in Höhe von 2 500 Euro zahlen. Damit kam die 18. Strafkammer dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft weitgehend nach. Diese hatte allerdings lediglich eine Teilbewährung erwogen.
In den Briefen, die zum Teil eine zunächst unbekannte Substanz erhielten, hatte der Beschuldigte unter anderem mit Anschlägen gegen Impfzentren und Large-Scale-Testing-Einrichtungen gedroht – falls die Regierung nicht von ihrer Coronapolitik abweiche.
Zudem drohte er ganz gezielt Premierminister Xavier Bettel, dessen Ehemann und engster Familie sowie Gesundheitsministerin Paulette Lenert und deren Töchter und kündigte in ausführlichen Gewaltfantasien an, diese zu misshandeln, zu foltern und zu töten.
Einsicht und Reue vor den Richtern
Dass der Vollzug der zweijährigen Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde, ist prinzipiell keine Überraschung. Auch wenn das schriftliche Urteil noch nicht vorliegt, hatte der Prozess bereits Elemente aufgezeigt, die üblicherweise als strafmildernd gewertet werden. Der Mann aus Peru, der seit rund zehn Jahren in Luxemburg lebt, ist bislang nämlich noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Zudem hatte er die Taten bei seiner Festnahme nicht geleugnet und mit den Ermittlungsbehörden kollaboriert. Auch wenn er die Frage
des Vorsitzenden Richters, was er denn falsch gemacht habe, nicht schlüssig beantworten konnte, zeigte er sich einsichtig und betonte, sich der Tragweite seines Handelns nicht bewusst gewesen zu sein.
Ferner hat auch dessen früherer Arbeitgeber Fernando T. wieder eingestellt, nachdem dieser nach rund vier Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen worden war. Das wird üblicherweise als gute Sozialprognose gewertet.
Sollte er allerdings binnen fünf Jahren erneut straffällig werden, wird seine Bewährung aufgehoben und er muss die nun ausgesprochene Haftstrafe zusätzlich zu der späteren verbüßen. Die Anträge seines Verteidigers zur Befangenheit der
Richter, zu angeblichen Menschenrechtsverletzungen und zur Verfassungsmäßigkeit der Strafverfolgung gegen seinen Mandanten sowie zur Ungültigkeit des Strafgesetzbuches wiesen die Richter indes ab.
Freispruch für Peter Freitag
In einem zweiten Verfahren gegen einen Maßnahmengegner gab es indes, ebenfalls in erster Instanz, einen Freispruch. Die Tatvorwürfe gegen den 47-jährigen Peter Freitag, einer von zwei Organisatoren der Samstagsdemonstrationen gegen die Maßnahmen der Regierung gegen die Coronapandemie, sahen die Richter als nicht erwiesen an. Die schriftliche Urteilsbegründung
liegt auch hier noch nicht vor. Diese wird aber wohl erst Aufschluss über die Hintergründe der richterlichen Entscheidung geben.
Freitag war von der Staatsanwaltschaft unter anderem vorgeworfen worden, in einem Facebook-Video zum Aufruhr aufgerufen zu haben. Das entspricht dem Tatbestand der Volksverhetzung.
Ganz konkret soll er dazu aufgerufen haben, die Regierung zu stürzen und die öffentliche Sicherheit zu stören.
Außerdem war er beschuldigt worden, den Premierminister und die Polizei beleidigt zu haben. Die Anklage hatte im Prozess eine Haftstrafe von sechs Monaten mit möglicher Teilbewährung beantragt.