Erbpacht – eine Erklärung
Reaktion zum Leserbrief „Was die Erbpachtgurus uns nicht kundtun“
Die Erbpacht hat sicherlich nicht nur Vorteile, aber mittels dieses Instrumentes kann man doch es mehr Menschen ermöglichen sich eine eigene Wohnung zu leisten. Ich kann Herrn Simon hier in seinen Schlussfolgerungen nicht Recht geben.
Seine Hauptkritik fußt auf einem fundamentalen Irrtum. In seinem Beispiel einer Wohnung die man per Erbpacht, so wie von SNHBM und Gemeinden doch recht oft vermarktet wird, für 99 Jahre sein Eigen nennen darf, und für 800 000 Euro gekauft wurde, behauptet Herr Simon dass die Eigentümer der Wohnung (das
Grundstück gehört in diesen Fällen ja z. B. SNHBM oder der Gemeinde) hier bei einem Verkauf nach 50 Jahren den gleichen Betrag von 800 000 Euro wieder bekommen als „Verkaufspreis“.
Richtig ist, dass hier die Grundstückseigentümer das Vorkaufsrecht haben im Laufe der 99 Jahre Laufzeit dieses Erbpachtvertrages, aber der Verkaufspreis sich hier natürlich daran orientiert wie die Preisentwicklung (Baukostenindex) im Baugewerbe sich in dieser Zeit entwickelt hat.
Dazu kommen auch noch eventuelle zusätzliche Arbeiten die im
Laufe der Zeit (Umbauten …) die Wohnung verbessert haben, die hier den Wert der Immobilie dann bestimmen. Also wird der Verkaufspreis dieser Immobilie nach diesem Beispiel in 50 Jahren natürlich nicht die initial 800 000 Euro betragen, sondern ein wesentlich höherer Betrag sein, selbstverständlich hochgerechnet mit dem zu dem Moment gültigen Baukostenindex sowie dem Mehrwert durch zusätzliche Arbeiten, die im Laufe der Zeit durchgeführt wurden. Respektive natürlich auch der Zustand der Wohnung in Betracht gezogen wird.
Damit fällt das ganze Vergleichskonstrukt in diesem Leserbrief von Herrn Simon in sich zusammen. Es wäre begrüßenswert, wenn man, bevor man solche Behauptungen macht, sich auch erkundigt wie der „bail emphytéotique“funktioniert. Wie gesagt es gibt natürlich auch Nachteile, aber die Vorteile überwiegen meiner Meinung nach ganz klar, für Menschen die sich sonst keine, oder nur schwer eine eigene Wohnung leisten könnten.
Ziel hier ist ja auch dass die Eigentümer der Wohnung keinen Wertverlust ihrer Investition zu befürchten haben, aber andererseits natürlich nicht von einem Wertzuwachs durch die Marktentwicklung profitieren können. Daher kann, bei einem Verkauf innerhalb der 99 Jahre, diese Wohnung auch wieder zu diesem gleichen Betrag dann wiederverkauft werden, zu den gleichen Bedingungen. Ziel der Erbpacht ist hier nicht Gewinn zu machen, sondern bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Jean Boden, Gonderange
Dies ist eine Reaktion zum Leserbrief „Was die Erbpachtgurus uns nicht kundtun“vom 11. Juni 2022.