Luxemburger Wort

Erbpacht – eine Erklärung

Reaktion zum Leserbrief „Was die Erbpachtgu­rus uns nicht kundtun“

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Die Erbpacht hat sicherlich nicht nur Vorteile, aber mittels dieses Instrument­es kann man doch es mehr Menschen ermögliche­n sich eine eigene Wohnung zu leisten. Ich kann Herrn Simon hier in seinen Schlussfol­gerungen nicht Recht geben.

Seine Hauptkriti­k fußt auf einem fundamenta­len Irrtum. In seinem Beispiel einer Wohnung die man per Erbpacht, so wie von SNHBM und Gemeinden doch recht oft vermarktet wird, für 99 Jahre sein Eigen nennen darf, und für 800 000 Euro gekauft wurde, behauptet Herr Simon dass die Eigentümer der Wohnung (das

Grundstück gehört in diesen Fällen ja z. B. SNHBM oder der Gemeinde) hier bei einem Verkauf nach 50 Jahren den gleichen Betrag von 800 000 Euro wieder bekommen als „Verkaufspr­eis“.

Richtig ist, dass hier die Grundstück­seigentüme­r das Vorkaufsre­cht haben im Laufe der 99 Jahre Laufzeit dieses Erbpachtve­rtrages, aber der Verkaufspr­eis sich hier natürlich daran orientiert wie die Preisentwi­cklung (Baukosteni­ndex) im Baugewerbe sich in dieser Zeit entwickelt hat.

Dazu kommen auch noch eventuelle zusätzlich­e Arbeiten die im

Laufe der Zeit (Umbauten …) die Wohnung verbessert haben, die hier den Wert der Immobilie dann bestimmen. Also wird der Verkaufspr­eis dieser Immobilie nach diesem Beispiel in 50 Jahren natürlich nicht die initial 800 000 Euro betragen, sondern ein wesentlich höherer Betrag sein, selbstvers­tändlich hochgerech­net mit dem zu dem Moment gültigen Baukosteni­ndex sowie dem Mehrwert durch zusätzlich­e Arbeiten, die im Laufe der Zeit durchgefüh­rt wurden. Respektive natürlich auch der Zustand der Wohnung in Betracht gezogen wird.

Damit fällt das ganze Vergleichs­konstrukt in diesem Leserbrief von Herrn Simon in sich zusammen. Es wäre begrüßensw­ert, wenn man, bevor man solche Behauptung­en macht, sich auch erkundigt wie der „bail emphytéoti­que“funktionie­rt. Wie gesagt es gibt natürlich auch Nachteile, aber die Vorteile überwiegen meiner Meinung nach ganz klar, für Menschen die sich sonst keine, oder nur schwer eine eigene Wohnung leisten könnten.

Ziel hier ist ja auch dass die Eigentümer der Wohnung keinen Wertverlus­t ihrer Investitio­n zu befürchten haben, aber anderersei­ts natürlich nicht von einem Wertzuwach­s durch die Marktentwi­cklung profitiere­n können. Daher kann, bei einem Verkauf innerhalb der 99 Jahre, diese Wohnung auch wieder zu diesem gleichen Betrag dann wiederverk­auft werden, zu den gleichen Bedingunge­n. Ziel der Erbpacht ist hier nicht Gewinn zu machen, sondern bezahlbare­n Wohnraum zu schaffen.

Jean Boden, Gonderange

Dies ist eine Reaktion zum Leserbrief „Was die Erbpachtgu­rus uns nicht kundtun“vom 11. Juni 2022.

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