Luxemburger Wort

Haftstrafe für ranghohen Polizisten gefordert

Ehemaliger Regionaldi­rektor für den nördlichen Bezirk wegen illegaler Einflussna­hme angeklagt

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Diekirch. Geht es dem Vertreter der Staatsanwa­ltschaft nach, soll der ehemalige Polizei-Regionaldi­rektor für den nördlichen Bezirk wegen illegaler Einflussna­hme zu einer zwölfmonat­igen Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann, sowie zu einer Geldbuße in Höhe von 15.000 Euro verurteilt werden. Zudem liege es im Ermessen der Richter, zu entscheide­n, ob der Beschuldig­te weiterhin im öffentlich­en Dienst beschäftig­t werden kann.

Bob Leesch wird vorgeworfe­n, in den Jahren 2018 und 2019 versucht zu haben, einen Kandidaten bei einem Einstellun­gsverfahre­n durchzubox­en. In dem Prozess geht es um die Besetzung einer Stelle als ziviler Mitarbeite­r für die Fahrzeugve­rwahrstell­e der Polizei (Fourrière) und um einen Kandidaten, der weitläufig mit dem damaligen Regionaldi­rektor verwandt ist. Dass der Mann schlussend­lich doch nicht eingestell­t wurde, erklärt sich lediglich dadurch, dass ein weiteres Mitglied der Einstellun­gskommissi­on den Personalch­ef darüber informiert hatte, dass sich die Kommission nicht auf einen Kandidaten einigen konnte.

„Das war total daneben“

Dem Ankläger zufolge hat der damalige Regionaldi­rektor dennoch mit seinem Verhalten während des Einstellun­gsverfahre­ns gegen Artikel 245 des Code pénal verstoßen. Die Fakten seien durch EMails, Berichte, Zeugenauss­agen sowie einem Teilgestän­dnis des Beschuldig­ten belegt.

Es sei gar auf zwei Ebenen zu einer illegalen Einflussna­hme gekommen. So hatte der damalige Regionaldi­rektor zunächst in dem Einstellun­gsverfahre­n die Liste jener Kandidaten aufgestell­t, die zu

Das Urteil ergeht am 13. Oktober. einem Gespräch gerufen wurden – und dabei einige Personen, die eigentlich aussichtsr­eiche Chancen auf die Stelle gehabt hätten, nicht zurückbeha­lten. Nach den Interviews hatte er sich dann mit

Nachdruck für „seinen Kandidaten“eingesetzt, ohne die anderen Mitglieder­n der Einstellun­gskommissi­on offen darüber zu informiere­n, dass er mit diesem Mann verwandt ist.

An den Beschuldig­ten gewandt, fand der Vertreter der Staatsanwa­ltschaft klare Worte: „Das war total daneben.“Leesch habe nicht nur disziplina­risch gegen die Regeln verstoßen, sondern sich auch strafbar gemacht. Es müsse denn auch zu einer Verurteilu­ng kommen. Der Anwalt des Beschuldig­ten forderte unterdesse­n einen Freispruch. Leesch habe nur im Interesse des Betriebs agiert und schlussend­lich sei auch nichts passiert. Die Richter des Bezirksger­ichtes Diekirch werden ihr Urteil am 13. Oktober bekannt geben. SH

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Foto: John Lamberty/LW-Archiv

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