Haftstrafe für ranghohen Polizisten gefordert
Ehemaliger Regionaldirektor für den nördlichen Bezirk wegen illegaler Einflussnahme angeklagt
Diekirch. Geht es dem Vertreter der Staatsanwaltschaft nach, soll der ehemalige Polizei-Regionaldirektor für den nördlichen Bezirk wegen illegaler Einflussnahme zu einer zwölfmonatigen Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann, sowie zu einer Geldbuße in Höhe von 15.000 Euro verurteilt werden. Zudem liege es im Ermessen der Richter, zu entscheiden, ob der Beschuldigte weiterhin im öffentlichen Dienst beschäftigt werden kann.
Bob Leesch wird vorgeworfen, in den Jahren 2018 und 2019 versucht zu haben, einen Kandidaten bei einem Einstellungsverfahren durchzuboxen. In dem Prozess geht es um die Besetzung einer Stelle als ziviler Mitarbeiter für die Fahrzeugverwahrstelle der Polizei (Fourrière) und um einen Kandidaten, der weitläufig mit dem damaligen Regionaldirektor verwandt ist. Dass der Mann schlussendlich doch nicht eingestellt wurde, erklärt sich lediglich dadurch, dass ein weiteres Mitglied der Einstellungskommission den Personalchef darüber informiert hatte, dass sich die Kommission nicht auf einen Kandidaten einigen konnte.
„Das war total daneben“
Dem Ankläger zufolge hat der damalige Regionaldirektor dennoch mit seinem Verhalten während des Einstellungsverfahrens gegen Artikel 245 des Code pénal verstoßen. Die Fakten seien durch EMails, Berichte, Zeugenaussagen sowie einem Teilgeständnis des Beschuldigten belegt.
Es sei gar auf zwei Ebenen zu einer illegalen Einflussnahme gekommen. So hatte der damalige Regionaldirektor zunächst in dem Einstellungsverfahren die Liste jener Kandidaten aufgestellt, die zu
Das Urteil ergeht am 13. Oktober. einem Gespräch gerufen wurden – und dabei einige Personen, die eigentlich aussichtsreiche Chancen auf die Stelle gehabt hätten, nicht zurückbehalten. Nach den Interviews hatte er sich dann mit
Nachdruck für „seinen Kandidaten“eingesetzt, ohne die anderen Mitgliedern der Einstellungskommission offen darüber zu informieren, dass er mit diesem Mann verwandt ist.
An den Beschuldigten gewandt, fand der Vertreter der Staatsanwaltschaft klare Worte: „Das war total daneben.“Leesch habe nicht nur disziplinarisch gegen die Regeln verstoßen, sondern sich auch strafbar gemacht. Es müsse denn auch zu einer Verurteilung kommen. Der Anwalt des Beschuldigten forderte unterdessen einen Freispruch. Leesch habe nur im Interesse des Betriebs agiert und schlussendlich sei auch nichts passiert. Die Richter des Bezirksgerichtes Diekirch werden ihr Urteil am 13. Oktober bekannt geben. SH