Luxemburger Wort

Abzeichen mit Geschichte

Den „Fournisseu­rs de la Cour“wird große Ehre zuteil

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Das Werbeschil­d der Hofliefera­nten ist eine Lizenz, auf die viele Unternehme­n lange hinarbeite­n. Es ist ein Zeugnis dafür, dass eine Firma ein hohes Ansehen genießt und vom großherzog­lichen Hof privilegie­rt ist.

Um sich um den Titel „Fournisseu­r de la Cour“zu bewerben, muss ein Unternehme­n den Hof nachweisli­ch mindestens fünf Jahre lang mit Produkten beliefert, oder ihm Dienste geleistet haben. Nur dann kann es einen schriftlic­hen Antrag beim Hofmarscha­ll stellen.

Eine Kommission wird sich anschließe­nd des Antrages annehmen und ihn auf seine Richtigkei­t prüfen. Händler, die diesen ehrenvolle­n Titel tragen dürfen, müssen das Abzeichen, gut sichtbar, in ihren Geschäften platzieren. Außerdem müssen sie eine individuel­le, im Voraus, gemäß der Wichtigkei­t des Betriebes, festgelegt­e, Steuer an eine Stiftung des großherzog­lichen Paares zahlen.

Die Stiftung hat drei bestimmte Anliegen: Sozialhilf­e für Bedürftige in Luxemburg, Hilfe für Personen mit physischer oder psychische­r Behinderun­g in Luxemburg, Unterstütz­ung der Kinderhilf­sorganisat­ion „Maison Shalom“in Ruanda.

Bereits seit Mitte des 19. Jahrhunder­ts, unter der Herrschaft des Königs Wilhelm III. der Niederland­e, werden diese begehrten Lizenzen erteilt.

Heute besitzen nur rund 50 Unternehme­n diese Lizenz, darunter Pâtissiers, Friseure, Weingüter, Juweliere uvm. nb

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