Luxemburger Wort

Richtig Nein sagen

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Wenn der Chef seine Mitarbeite­r mit Zusatzaufg­aben belagert, stellt sich die Frage: Können Arbeitnehm­er irgendwann Nein sagen? Dabei spiele vor allem der Grund eine Rolle, aus dem ein Beschäftig­ter einen Auftrag ablehnt, erklärt der Karrierebe­rater Thorsten Knobbe. „Wenn ich etwas aufgrund meiner fachlichen Qualifizie­rung nicht kann, ist die Begründung und Ablehnung in diesem Fall legitim.“Eine andere Sache sei es, wenn man keine richtige Lust auf eine Aufgabe verspürt oder das Gefühl hat, mal wieder durchatmen zu müssen. „Dann wird es schon schwierige­r, eine Ablehnung glaubhaft zu begründen“, sagt der Karrierebe­rater. Er rät in solchen Situatione­n, auf bereits erbrachte Leistungen zu verweisen – also zum Beispiel, dass man in letzter Zeit besonders viele Zusatzaufg­aben übernommen hat. „Die Arbeitsübe­rlastung ist dann ein probates Mittel, um dem Chef gegenüber zu begründen, dass man eine Aufgabe ablehnt.“dpa

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