Fünf Jahre Haft für „Alex, le Gitan“
Auftraggeber von brutalem Homejacking 2014 in Eischen in erster Instanz verurteilt
Luxemburg. Während der Tat war er nicht einmal im Land. Eine elektronische Fußfessel hatte ihn nämlich in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Seine kriminellen Aktivitäten dämmte sie aber offensichtlich nicht ein. Als Auftraggeber eines außerordentlich brutalen Homejackings im Jahr 2014 in Eischen sowie 18 Einbrüchen quer durch Luxemburg ist der Belgier Alex J. am Donnerstag in erster Instanz zu einer Haftstrafe von fünf Jahren ohne Bewährung verurteilt worden.
Bei dem Homejacking in Eischen soll der Mann, der sich im schwerkriminellen Millieu von Charleroi als „Alex, le Gitan“einen Namen gemacht hat, der Anklage zufolge den zögernden Tätern noch während des Tatablaufs per Telefon direkte Anweisungen gegeben haben. Zudem hatte er die
Tätergruppe den Aussagen einer Mittäterin zufolge mit Revolver, Sturmhauben, Fesseln, Handschuhe, einem Auto und zwei Paar Nummernschilder ausgestattet. Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess dann auch eine Haftstrafe von zwölf Jahren gefordert.
Anklage hatte zwölf Jahre gefordert
Der gravierende Unterschied zwischen der Strafforderung der Anklägerin und dem Urteil der Kriminalkammer dürfte darauf zurückzuführen sein, dass einer der Tatvorwürfe von den Richtern nicht als erwiesen angesehen wurde: jener des schweren Diebstahls. Das wurde nämlich bei der Urteilsverkündung als Grund angegeben, warum die Schadenersatzforderungen der Opfer nicht berücksichtigt werden konnten.
Die Ex-Ehefrau von Alex J., Ceca J., seine ehemalige Geliebte, Laetitia B., und ein dritter Tatbeteiligter,
Jason B., waren bereits 2017 wegen des gleichen Sachverhalts zu sechs, zehn und acht Jahren, davon zwei auf Bewährung, verurteilt worden. Alex J. und Logan B., denen nun fünf Jahre später der Prozess gemacht wurde, waren damals nicht von Belgien nach Luxemburg ausgeliefert worden. Die belgischen Behörden hatten ihre Absage mit Sicherheitsbedenken begründet.
Als es im vergangenen Mai doch zum Prozess kam, wurden die beiden als hochgefährlich eingestuften Angeklagten unter höchsten Sicherheitsmaßnahmen zum Prozess gebracht. Da sie bei der Urteilsverkündung am Donnerstag nicht anwesend waren, kann gemutmaßt werden, dass beide sich bereits nicht mehr in der Obhut des Luxemburger Strafvollzugs befinden. Ohnehin wäre davon auszugehen, dass Alex J. seine Haftstrafe europäischen Übereinkünften entsprechend eher in Belgien verbüßt als im Großherzogtum.
Vom Opfer zum Entlastungszeugen
Für Logan B., der laut Anklage beim brutalen Homejacking in Eischen der maskierte Mann mit der Waffe gewesen sein soll, gab es indes einen Freispruch. Ohne, dass das schriftliche Urteil vorliegt, ist davon auszugehen, dass dieser Freispruch auf der Aussage eines der Opfer beruht.
Acht Jahre nach der Tat hatte der Zeuge sich im Prozess felsenfest davon überzeugt gezeigt, der Täter mit Revolver und Sturmhaube habe andere Augen und einen anderen Gang gehabt. Logan B. habe er noch nie gesehen. Die Anklägerin hatte dennoch acht Jahre Haft gefordert.
Alle Parteien können binnen 40 Tagen Berufung gegen das Urteil einlegen.