Mit Kartierungen gegen das Artensterben
Standortbestimmungen sollen helfen, Ackerwildkräuter zu schützen
Roeser. Früher konnte man sie auf fast jedem Feld antreffen, heutzutage werden sie jedoch immer seltener und sind oft nur noch an den Feldrändern anzutreffen. Die Rede ist von Ackerwildkräutern wie dem Sand-Mohn oder der AckerLichtnelke. Diese nehmen einen wertvollen Platz im Ökosystem ein und dienen unter anderem als Nahrungsquelle für zahlreiche Tiere, beispielsweise für Samen fressende Vögel oder bestäubende Insekten.
Seit den 1960er-Jahren hat die Anzahl an Ackerwildkräutern jedoch stark abgenommen, auch hierzulande. Die Gründe für das Aussterben der wertvollen Kräuter sind allen voran die intensive Ackernutzung in der Landwirtschaft sowie der hohe Einsatz von Herbiziden.
Mehrere Arten bereits ausgestorben
Rund 20 Prozent aller Ackerwildkraut-Arten gelten in Luxemburg bereits als ausgestorben, der Hälfte der noch bestehenden Arten droht das gleiche Schicksal, wie Simone Schneider, Leiterin der wissenschaftlichen Abteilung beim kommunalen Syndikat Sicona, bei einer Pressekonferenz in einer Feldflur östlich der Ortschaft Roeser am Donnerstag erklärte.
Der Handlungsdruck, etwas gegen diesen Artenrückgang zu unternehmen, ist also groß. „Es ist nicht erst fünf vor zwölf, es ist bereits zehn nach zwölf“, erklärte Schneider die Dringlichkeit zum schnellen Handeln.
Doch um die Kräuter schützen zu können, muss man zunächst wissen, wo diese sich befinden. „Man kann nur schützen, was man auch kennt“, erläuterte Nora Elvinger vom Umweltministerium dieses Prinzip. Ein wichtiges
Hilfsinstrument in dem Zusammenhang wurde am Donnerstag nochmals vorgestellt: die Ackerkartierungen, die von Sicona durchgeführt und vom Umweltministerium kofinanziert werden.
Mit dieser Erstellung von Karten kann die Situation rund um das Aussterben der Kräuter besser bewertet und der Bestand der noch vorhandenen Ackerwildkräuter lokalisiert werden. Bei den vorgenommenen Kartierungen in der Gemeinde Roeser, die insgesamt zwei Jahre in Anspruch nahmen, konnten so immerhin einige seltene Ackerwildkräuter gefunden werden.
Kartierungen vereinfachen Schutz der Ackerrandstreifen
Diese Standortbestimmungen dienen jedoch nicht nur dem wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn, sondern helfen auch dabei, Schutzmaßnahmen zum Erhalt der Wildkräuter festzulegen und somit dem weiteren Aussterben entgegenzuwirken.
So können die Kartierungen dabei helfen, die besten Standorte ausfindig zu machen, um sogenannte Schutzäcker oder Ackerrandstreifen einzurichten, auf denen keine Herbizide oder andere Pflanzenschutzmitteln eingesetzt werden. Entscheiden sich Landwirte für diesen Schritt und verzichten auf den Einsatz der jeweiligen Mittel, erhalten sie von staatlicher Seite eine finanzielle Unterstützung, die aktuell zwischen 750 und 850 Euro pro Hektar beträgt.