Infizierte müssen zu Hause bleiben
Einige Länder haben sie abgeschafft, Luxemburg hält an der Isolationspflicht fest
Luxemburg. Spanien hat sie bereits abgeschafft: die verpflichtende Isolation. In Frankreich brauchen sich geimpfte Personen nach einem positiven Covidtest auch nicht mehr zu isolieren – vorausgesetzt, sie zeigen keine Symptome. In Österreich wurde die verpflichtende Isolation zum 1. August abgeschafft und durch eine zehntägige Verkehrsbeschränkung ersetzt. Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sind seither verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen, wenn sie vor die Tür gehen.
In Luxemburg besteht die Isolation aber weiterhin. „Jede Person, die durch einen PCR-Test oder einen zertifizierten Antigentest positiv getestet wurde, erhält eine Anordnung zur Isolation“, sagt das Gesundheitsministerium auf Anfrage. Das bedeutet, dass die positiv getestete Person sich während sieben Tagen zu Hause isolieren muss. „Während dieser Zeit muss jeglicher Kontakt mit anderen Personen vermieden werden und es muss immer eine chirurgische Maske getragen werden, wenn die infizierte Person sich in Gegenwart anderer Personen befindet“, schreibt das Gesundheitsministerium.
Eine der ersten Maßnahmen
In Luxemburg gibt es die Isolation schon seit über zwei Jahren. Diese Maßnahme habe noch immer ihre Berechtigung. Die Isolierung infizierter Personen könne die Übertragung und damit die Anzahl der Fälle verringern. Am Anfang der Pandemie war diese Maßnahme das schärfste Schwert im Kampf gegen das Virus. Die Isolation hat ungezählte Infektionen verhindert und so Leben gerettet.
„Die hohe Zahl der Fälle, die wir in den letzten Wochen erlebt haben, wirkt sich immer noch auf die normalen Aktivitäten aus“, sagt das Gesundheitsministerium. Aktuell befinden sich 15 282 Personen in Isolation, darunter 10 780 mit einer aktiven Infektion. „Die Zahl der aktiven Infektionen ist niedriger, weil sie keine Reinfektionen enthalten. Eine Person, die sich erneut infiziert hat, wird aber genau so isoliert“, erklärt das Gesundheitsministerium den Unterschied.
„Das Ende der Pandemie ist noch nicht erreicht und niemand kann vorhersagen, wie die Situation im Herbst aussehen wird.“Das Ministerium weist darauf hin, dass die Dauer der Isolation auf sieben Tage verkürzt wurde, „was das Risiko, ansteckend zu sein, verringert und die Menschen nicht zu lange von der Arbeit fernhält“.
Als die Pandemie Luxemburg erreichte, dauerte die Isolation 14 Tage nach dem Auftreten der Symptome oder dem positiven Test. Wenn man gegen diese Bestimmungen verstößt, sind seit Inkrafttreten des Covid-Gesetzes Geldstrafen zwischen 50 und 500 Euro fällig. Diese Maßnahmen wurden auch kontrolliert. „Zwei Einzelpersonen wurden belangt, weil sie gegen die Maskenpflicht verstoßen hatten. Eine Person hatte zudem Gäste bei sich zu Hause empfangen, obwohl sie sich in Isolation hätte befinden müssen“, schrieb das „Luxemburger Wort“im Sommer 2020.
Auswirkungen auf Inzidenzzahl
Im September 2020 traten die ersten größeren Lockerungen seit der Abschaffung des Lockdowns in Kraft. Die Dauer der Isolation wurde von 14 auf zehn Tage herabgesetzt. Mit dem 26. Covidgesetz vom Januar 2022 wurde die Dauer erneut verkürzt. Positiv getestete Personen, die vollgeimpft oder geboostert sind, müssen seither nur noch sieben Tage alle direkten Interaktionen mit anderen Personen vermeiden. „Asymptomatische Personen sind häufig kürzer ansteckend und können ihre Isolation
nach zwei negativen Antigentests innerhalb von 24 Stunden beenden.“
Nach dem Ablauf der sieben Tage endet die Isolation auf jeden Fall, zumindest für die Symptomfreien – auch dann, wenn der Schnelltest immer noch positiv ist. „Die Übertragungsgefahr einer Person, die symptomfrei ist, ist nach dem siebten Tag extrem niedrig“, so die offiziellen Coronainformationen. „Er oder sie kann jedoch über einen längeren Zeitraum positiv bleiben.“
Im Homeoffice arbeiten
„Abgesehen von der Isolation ist es nicht vorgesehen, dass man bei einem positiven Test ohne Symptome arbeitsunfähig ist“, so das Ministerium. Ein positiver Test alleine reicht also nicht aus, um krankgeschrieben zu werden. Die Betroffenen sind angehalten, von zu Hause aus zu arbeiten – soweit es möglich ist. Ab dem achten Tag geht es zurück ins Büro.
Das Festhalten an der Isolationspflicht erklärt das Gesundheitsministerium mit den Erfahrungen, die mit den bisherigen Lockerungen gemacht wurden. Wer Kontakt mit einer infizierten Person hatte, muss nicht mehr in Quarantäne, es gibt keine Maskenpflicht und keinen Covidcheck mehr. Massenveranstaltungen sind auch wieder möglich. „Die Liberalisierung der Maßnahmen führte sicherlich zu einer sehr hohen Infektionsinzidenz, wie seit Beginn der Omikron-Welle zu beobachten ist“, meint das Gesundheitsministerium.
Die sehr hohe Inzidenz hatte aber „keine schwerwiegenden Folgen für die Bevölkerung und das Gesundheitssystem, da einerseits der Schweregrad der Krankheit abnahm und die Immunität der Bevölkerung von Welle zu Welle zunahm“.
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