Luxemburger Wort

Infizierte müssen zu Hause bleiben

Einige Länder haben sie abgeschaff­t, Luxemburg hält an der Isolations­pflicht fest

- Von Jean-Philippe Schmit

Luxemburg. Spanien hat sie bereits abgeschaff­t: die verpflicht­ende Isolation. In Frankreich brauchen sich geimpfte Personen nach einem positiven Covidtest auch nicht mehr zu isolieren – vorausgese­tzt, sie zeigen keine Symptome. In Österreich wurde die verpflicht­ende Isolation zum 1. August abgeschaff­t und durch eine zehntägige Verkehrsbe­schränkung ersetzt. Personen, die positiv auf das Coronaviru­s getestet wurden, sind seither verpflicht­et, eine FFP2-Maske zu tragen, wenn sie vor die Tür gehen.

In Luxemburg besteht die Isolation aber weiterhin. „Jede Person, die durch einen PCR-Test oder einen zertifizie­rten Antigentes­t positiv getestet wurde, erhält eine Anordnung zur Isolation“, sagt das Gesundheit­sministeri­um auf Anfrage. Das bedeutet, dass die positiv getestete Person sich während sieben Tagen zu Hause isolieren muss. „Während dieser Zeit muss jeglicher Kontakt mit anderen Personen vermieden werden und es muss immer eine chirurgisc­he Maske getragen werden, wenn die infizierte Person sich in Gegenwart anderer Personen befindet“, schreibt das Gesundheit­sministeri­um.

Eine der ersten Maßnahmen

In Luxemburg gibt es die Isolation schon seit über zwei Jahren. Diese Maßnahme habe noch immer ihre Berechtigu­ng. Die Isolierung infizierte­r Personen könne die Übertragun­g und damit die Anzahl der Fälle verringern. Am Anfang der Pandemie war diese Maßnahme das schärfste Schwert im Kampf gegen das Virus. Die Isolation hat ungezählte Infektione­n verhindert und so Leben gerettet.

„Die hohe Zahl der Fälle, die wir in den letzten Wochen erlebt haben, wirkt sich immer noch auf die normalen Aktivitäte­n aus“, sagt das Gesundheit­sministeri­um. Aktuell befinden sich 15 282 Personen in Isolation, darunter 10 780 mit einer aktiven Infektion. „Die Zahl der aktiven Infektione­n ist niedriger, weil sie keine Reinfektio­nen enthalten. Eine Person, die sich erneut infiziert hat, wird aber genau so isoliert“, erklärt das Gesundheit­sministeri­um den Unterschie­d.

„Das Ende der Pandemie ist noch nicht erreicht und niemand kann vorhersage­n, wie die Situation im Herbst aussehen wird.“Das Ministeriu­m weist darauf hin, dass die Dauer der Isolation auf sieben Tage verkürzt wurde, „was das Risiko, ansteckend zu sein, verringert und die Menschen nicht zu lange von der Arbeit fernhält“.

Als die Pandemie Luxemburg erreichte, dauerte die Isolation 14 Tage nach dem Auftreten der Symptome oder dem positiven Test. Wenn man gegen diese Bestimmung­en verstößt, sind seit Inkrafttre­ten des Covid-Gesetzes Geldstrafe­n zwischen 50 und 500 Euro fällig. Diese Maßnahmen wurden auch kontrollie­rt. „Zwei Einzelpers­onen wurden belangt, weil sie gegen die Maskenpfli­cht verstoßen hatten. Eine Person hatte zudem Gäste bei sich zu Hause empfangen, obwohl sie sich in Isolation hätte befinden müssen“, schrieb das „Luxemburge­r Wort“im Sommer 2020.

Auswirkung­en auf Inzidenzza­hl

Im September 2020 traten die ersten größeren Lockerunge­n seit der Abschaffun­g des Lockdowns in Kraft. Die Dauer der Isolation wurde von 14 auf zehn Tage herabgeset­zt. Mit dem 26. Covidgeset­z vom Januar 2022 wurde die Dauer erneut verkürzt. Positiv getestete Personen, die vollgeimpf­t oder geboostert sind, müssen seither nur noch sieben Tage alle direkten Interaktio­nen mit anderen Personen vermeiden. „Asymptomat­ische Personen sind häufig kürzer ansteckend und können ihre Isolation

nach zwei negativen Antigentes­ts innerhalb von 24 Stunden beenden.“

Nach dem Ablauf der sieben Tage endet die Isolation auf jeden Fall, zumindest für die Symptomfre­ien – auch dann, wenn der Schnelltes­t immer noch positiv ist. „Die Übertragun­gsgefahr einer Person, die symptomfre­i ist, ist nach dem siebten Tag extrem niedrig“, so die offizielle­n Coronainfo­rmationen. „Er oder sie kann jedoch über einen längeren Zeitraum positiv bleiben.“

Im Homeoffice arbeiten

„Abgesehen von der Isolation ist es nicht vorgesehen, dass man bei einem positiven Test ohne Symptome arbeitsunf­ähig ist“, so das Ministeriu­m. Ein positiver Test alleine reicht also nicht aus, um krankgesch­rieben zu werden. Die Betroffene­n sind angehalten, von zu Hause aus zu arbeiten – soweit es möglich ist. Ab dem achten Tag geht es zurück ins Büro.

Das Festhalten an der Isolations­pflicht erklärt das Gesundheit­sministeri­um mit den Erfahrunge­n, die mit den bisherigen Lockerunge­n gemacht wurden. Wer Kontakt mit einer infizierte­n Person hatte, muss nicht mehr in Quarantäne, es gibt keine Maskenpfli­cht und keinen Covidcheck mehr. Massenvera­nstaltunge­n sind auch wieder möglich. „Die Liberalisi­erung der Maßnahmen führte sicherlich zu einer sehr hohen Infektions­inzidenz, wie seit Beginn der Omikron-Welle zu beobachten ist“, meint das Gesundheit­sministeri­um.

Die sehr hohe Inzidenz hatte aber „keine schwerwieg­enden Folgen für die Bevölkerun­g und das Gesundheit­ssystem, da einerseits der Schweregra­d der Krankheit abnahm und die Immunität der Bevölkerun­g von Welle zu Welle zunahm“.

Super 95:

Super 98:

Diesel:

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Foto: Shuttersto­ck In Luxemburg bleibt die Isolations­pflicht bestehen.
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Foto: Getty Images „Jede Person, die durch einen PCR-Test oder einen zertifizie­rten Antigentes­t positiv getestet wurde, erhält eine Anordnung zur Isolation“, sagt das Gesundheit­sministeri­um.

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