Fünf Spediteure nutzen den Freeport
Zur Finanzlage des Hochsicherheitslagers am Flughafen gibt das Finanzministerium keinen Kommentar
Luxemburg. Die 2012 gegründete Gesellschaft „The Luxembourg Freeport Management Company“, inzwischen in „The Luxembourg High Security Hub – Management Company“(LHSH) umbenannt, betreibt das Zollfreilager am Flughafen. Bislang hat das Unternehmen keinen Gewinn gemacht, und der Bilanzprüfer erklärte im letzten Jahresabschluss, dass er nicht in der Lage sei, ein Prüfungsurteil abzugeben, da „erhebliche Unsicherheiten“hinsichtlich der Fähigkeit der LHSH bestehen, ihre Geschäftstätigkeit fortzuführen.
Unklar sind demnach Millionen-Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Schulden gegenüber verbundenen Unternehmen
aus fälligen Mieten für die Bereitstellung des Gebäudes „Le Freeport“für die Geschäftsjahre 2015 bis 2020. Die Gruppe hat außerdem Schulden bei einem Konsortium luxemburgischer Banken in Höhe von über 27 Millionen Euro.
Der CSV-Abgeordnete Laurent Mosar wollte deswegen in einer parlamentarischen Anfrage wissen, wie das Finanzministerium die Finanzlage der LHSH-Gruppe und die Zukunft des Freihafens sieht.
„Besteht ein erhebliches finanzielles Risiko für luxemburgische Kreditinstitute, die der genannten Gruppe ein Darlehen gewährt haben?“wollte Mosar wussen. Zudem, wie viele Wirtschaftsbeteiligte derzeit über eine Zulassung durch die Administration des Douanes et Accises, den Freeport zu nutzen.
Wie Finanzministerin Yuriko Backes gestern erklärt, sei es nicht Aufgabe eines Finanzministers, die Finanzlage einer privaten Gesellschaft zu kommentieren, an der der Staat nicht beteiligt sei. Laut Backes verfügen derzeit fünf Unternehmen über eine von der Zollund Akzisenverwaltung ausgestellte Zulassung, Güter im Freeport einzulagern.
Grundstück bis 2042 gemietet
Das Grundstück, auf dem das Hochsicherheitslager errichtet wurde, wurde 26. Oktober 2012 für eine Dauer von 30 Jahren vermietet. Eine vorzeitige Kündigung durch lux-Airport oder die Betreibergesellschaft des Freeport ist unter bestimmten Bedingungen möglich, beispielsweise, wenn der Freeport anderen Aktivitäten nachkäme, wie sie im Mietvertrag festgehalten sind. Auch wenn die Betreiber-Gesellschaft des Zollfreihafens Veräußerungen vornimmt, zu denen der Staat und luxAirport nicht vorher schriftlich ihre Zustimmung gegeben haben, kann lux-Airport als Besitzer des Areals ebenfalls vorzeitig kündigen.
Eine schriftliche Presseanfrage des Luxemburger Wort an Yves Bouvier, den Mehrheitseigner des Freeport, wie er die Zukunft des Freeport sehe, ließ dieser bislang unbeantwortet. MeM