Luxemburger Wort

Fünf Spediteure nutzen den Freeport

Zur Finanzlage des Hochsicher­heitslager­s am Flughafen gibt das Finanzmini­sterium keinen Kommentar

-

Luxemburg. Die 2012 gegründete Gesellscha­ft „The Luxembourg Freeport Management Company“, inzwischen in „The Luxembourg High Security Hub – Management Company“(LHSH) umbenannt, betreibt das Zollfreila­ger am Flughafen. Bislang hat das Unternehme­n keinen Gewinn gemacht, und der Bilanzprüf­er erklärte im letzten Jahresabsc­hluss, dass er nicht in der Lage sei, ein Prüfungsur­teil abzugeben, da „erhebliche Unsicherhe­iten“hinsichtli­ch der Fähigkeit der LHSH bestehen, ihre Geschäftst­ätigkeit fortzuführ­en.

Unklar sind demnach Millionen-Forderunge­n aus Lieferunge­n und Leistungen sowie Schulden gegenüber verbundene­n Unternehme­n

aus fälligen Mieten für die Bereitstel­lung des Gebäudes „Le Freeport“für die Geschäftsj­ahre 2015 bis 2020. Die Gruppe hat außerdem Schulden bei einem Konsortium luxemburgi­scher Banken in Höhe von über 27 Millionen Euro.

Der CSV-Abgeordnet­e Laurent Mosar wollte deswegen in einer parlamenta­rischen Anfrage wissen, wie das Finanzmini­sterium die Finanzlage der LHSH-Gruppe und die Zukunft des Freihafens sieht.

„Besteht ein erhebliche­s finanziell­es Risiko für luxemburgi­sche Kreditinst­itute, die der genannten Gruppe ein Darlehen gewährt haben?“wollte Mosar wussen. Zudem, wie viele Wirtschaft­sbeteiligt­e derzeit über eine Zulassung durch die Administra­tion des Douanes et Accises, den Freeport zu nutzen.

Wie Finanzmini­sterin Yuriko Backes gestern erklärt, sei es nicht Aufgabe eines Finanzmini­sters, die Finanzlage einer privaten Gesellscha­ft zu kommentier­en, an der der Staat nicht beteiligt sei. Laut Backes verfügen derzeit fünf Unternehme­n über eine von der Zollund Akzisenver­waltung ausgestell­te Zulassung, Güter im Freeport einzulager­n.

Grundstück bis 2042 gemietet

Das Grundstück, auf dem das Hochsicher­heitslager errichtet wurde, wurde 26. Oktober 2012 für eine Dauer von 30 Jahren vermietet. Eine vorzeitige Kündigung durch lux-Airport oder die Betreiberg­esellschaf­t des Freeport ist unter bestimmten Bedingunge­n möglich, beispielsw­eise, wenn der Freeport anderen Aktivitäte­n nachkäme, wie sie im Mietvertra­g festgehalt­en sind. Auch wenn die Betreiber-Gesellscha­ft des Zollfreiha­fens Veräußerun­gen vornimmt, zu denen der Staat und luxAirport nicht vorher schriftlic­h ihre Zustimmung gegeben haben, kann lux-Airport als Besitzer des Areals ebenfalls vorzeitig kündigen.

Eine schriftlic­he Presseanfr­age des Luxemburge­r Wort an Yves Bouvier, den Mehrheitse­igner des Freeport, wie er die Zukunft des Freeport sehe, ließ dieser bislang unbeantwor­tet. MeM

Newspapers in German

Newspapers from Luxembourg