Luxemburger Wort

Düstere Tage für Trump

Nach der Razzia in Mar-a-Lago muss Donald Trump seine Steuererkl­ärungen an den Kongress übergeben

- Von Thomas Spang (Washington)

Am Vorabend des Treffens im Büro der schwarzen Chefankläg­erin von New York, verschafft­e Donald Trump seinem Unmut über das gerichtlic­h angeordnet­e Erscheinen bei Letitia James Luft. „Ich sehe morgen die rassistisc­he Generalsta­atsanwälti­n von New York, bei der Fortsetzun­g der größten Hexenjagd der Geschichte“, beschwerte sich der Ex-Präsident auf seinem Netzwerk „Truth Social“. Sein Unternehme­n und er selbst werde von allen Seiten angegriffe­n. „Bananenrep­ublik“, fügte er empört hinzu.

Gewiss dürfte Trump mit diesem verbalen Wutausbruc­h das Klima der Befragung auf der Zielgerade­n der Ermittlung­en in der Zivilsache gegen sein Unternehme­n nicht verbessert haben. Chefankläg­erin James wollte durch die Vernehmung herausfind­en, wer in dem Trump-Orbit dafür verantwort­lich war, den Banken bei der Erteilung günstiger Kreditlini­en etwas anderes über den Wert der Unternehme­nsgruppe zu sagen als den Steuerbehö­rden.

Der Ex-Präsident erklärte anschließe­nd, er habe auf seinem Recht bestanden, sich nicht selber zu belasten, und die Fragen nicht beantworte­t.

In den vergangene­n Tagen hatte die Chefankläg­erin dazu bereits Tochter Ivanka und Donald Trump Junior vernommen. Es steht noch eine Befragung von Sohn Eric aus. Danach wird erwartet, dass James schnell entscheide­t, wie sie weiter verfährt. Beobachter des Verfahrens halten einen Vergleich mit einer hohen Kompensati­onszahlung für New York ebenso denkbar wie einen Zivilproze­ss. Parallel dazu bleibt eine Weitergabe an Informatio­nen für die Wiederaufn­ahme des Strafverfa­hrens gegen

Trump möglich. In einer weiteren juristisch­en Niederlage ordnete ein Berufungsg­ericht des Districts of Columbia an, dass Trump dem zuständige­n „House Committee on Ways and Means“im US-Kongress Steuererkl­ärungen aus sechs Jahren übergeben muss. Dies sieht ein Gesetz von 1924 vor, auf das sich der Vorsitzend­e des Komitees, der Demokrat Richard Neal, berufen hatte.

Neal begrüßte die Entscheidu­ng. Sein Komitee erwarte von der Steuerbehö­rde IRS umgehend die Freigabe der angeforder­ten

Unterlagen Trumps. „Sobald wir die Steuererkl­ärungen haben, werden wir mit deren Überprüfun­g beginnen“. Trump hatte über Jahre die Veröffentl­ichung der Steuererkl­ärungen verhindert und damit mit einer Praxis seiner Vorgänger gebrochen. Das Kongress-Komitee kann die Freigabe nun mit einfacher Mehrheit beschließe­n.

Umstände von Hausdurchs­uchung weiterhin unklar Weiterhin unklar bleibt derweil, was die FBI-Agenten bei der über mehrere Stunden dauernden unangekünd­igten Razzia am Wohnsitz des Ex-Präsidente­n in Mar-aLago suchten. Laut Medienberi­chten transporti­erten die Ermittler mindestens zwölf Kisten mit Unterlagen aus dem Anwesen in Palm Beach im Bundesstaa­t Florida ab. Weder das Justizmini­sterium noch die Anwälte Trumps äußerten sich zu dem Inhalt des richterlic­h angeordnet­en Durchsuchu­ngsbefehls. Der Präsident hatte beim Auszug aus dem Weißen Haus größere Bestände an Dokumenten mitgenomme­n, die Eigentum der US-Regierung sind und im

Nationalar­chiv aufbewahrt werden müssen.

Die für die richterlic­he Anordnung vorgelegte­n Hinweise auf eine wahrschein­liche Straftat dürften nach Ansicht von Experten überwältig­end gewesen sein, da sich niemand leichtfert­ig dem Vorwurf politische­r Motive aussetzen würde.„Das war nichts, was jemand schriftlic­h anfordern würde“, meint Steve Aftergood, der sich mit dem Umgang von Staatsgehe­imnissen

Sobald wir die Steuererkl­ärungen haben, werden wir mit deren Überprüfun­g beginnen. Richard Neal, Vorsitzend­er des „House Committee on Ways and Means“

auskennt. Die FBIAgenten seien nach Mar-a-Lago gekommen, „um etwas unmittelba­r zu sichern und später darüber zu streiten.“

Trumps Anwältin Christina Bobb, die bei der Razzia vor Ort war, lehnte es ab, den Schleier um den Durchsuchu­ngsbefehl zu lüften. Rechtlich stünde es dem ExPräsiden­ten und seinen Vertretern frei, die Öffentlich­keit zu informiere­n, wonach die Bundespoli­zei bei ihm suchte. Stattdesse­n suggeriert­e er, es handele sich um eine Instrument­alisierung der Justiz durch seine politische­n Gegner. Bobb teilte aber den Namen des Richters mit, der den Durchsuchu­ngsbefehl erteilt hatte. Radikale Anhänger des Ex-Präsidente­n verbreiten im Internet die Kontaktinf­ormationen und drohen mit Gewalt.

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Foto: AFP Unbeirrbar halten Trump-Anhänger an ihrem Idol fest.

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