Kandidaten für das Proporzsystem
In Gemeinden mit weniger als 3 000 Einwohnern werden die Gemeinderäte nach dem Majorzsystem gewählt, also nach Personen. Steigt die Einwohnerzahl über 3 000, so wird nach dem Proporzsystem, nach Listen, gewählt. Die Entscheidung, welche Gemeinde bei den Wahlen am 11. Juni 2023 nach welchem System wählt, fällt am 30. September.
Bisher war das Ergebnis der alle zehn Jahre stattfindenden Volkszählung ausschlaggebend, um festzulegen, in welches Wahlsystem eine Gemeinde eingeordnet wurde. Nach der jüngsten Gesetzesänderung wird jedoch eine andere Zählweise zur Entscheidung herangezogen. Nathalie Schmit von der Pressestelle des Innenministeriums erklärt: „Das nationale Register natürlicher Personen (RNPP, Répertoire national des personnes physiques) soll ab nun die Zahlen liefern, nach der die Einstufung erfolgt. Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass die Zahlen viel aktueller und zuverlässiger sind.“Die Einwohnerzahlen zum Stichdatum am 30. September bestimmen somit, in welchen Gemeinden es zu einer Änderung kommen wird.