Luxemburger Wort

Kandidaten für das Proporzsys­tem

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In Gemeinden mit weniger als 3 000 Einwohnern werden die Gemeinderä­te nach dem Majorzsyst­em gewählt, also nach Personen. Steigt die Einwohnerz­ahl über 3 000, so wird nach dem Proporzsys­tem, nach Listen, gewählt. Die Entscheidu­ng, welche Gemeinde bei den Wahlen am 11. Juni 2023 nach welchem System wählt, fällt am 30. September.

Bisher war das Ergebnis der alle zehn Jahre stattfinde­nden Volkszählu­ng ausschlagg­ebend, um festzulege­n, in welches Wahlsystem eine Gemeinde eingeordne­t wurde. Nach der jüngsten Gesetzesän­derung wird jedoch eine andere Zählweise zur Entscheidu­ng herangezog­en. Nathalie Schmit von der Pressestel­le des Innenminis­teriums erklärt: „Das nationale Register natürliche­r Personen (RNPP, Répertoire national des personnes physiques) soll ab nun die Zahlen liefern, nach der die Einstufung erfolgt. Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass die Zahlen viel aktueller und zuverlässi­ger sind.“Die Einwohnerz­ahlen zum Stichdatum am 30. September bestimmen somit, in welchen Gemeinden es zu einer Änderung kommen wird.

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