Luxemburger Wort

Höchststra­fe für Trierer Amokfahrer

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Trier. Im Prozess um die Amokfahrt in Trier ist der Angeklagte wegen mehrfachen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslang­en Freiheitss­trafe verurteilt worden. Das Landgerich­t Trier ordnete zudem die Unterbring­ung in einem geschlosse­nen psychiatri­schen Krankenhau­s an. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 52-Jährige am 1. Dezember 2020 mit seinem Geländewag­en durch die Fußgängerz­one raste, um möglichst viele Menschen zu töten oder zu verletzen. dpa

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