Höchststrafe für Trierer Amokfahrer
Trier. Im Prozess um die Amokfahrt in Trier ist der Angeklagte wegen mehrfachen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Trier ordnete zudem die Unterbringung in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus an. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 52-Jährige am 1. Dezember 2020 mit seinem Geländewagen durch die Fußgängerzone raste, um möglichst viele Menschen zu töten oder zu verletzen. dpa