Wie viel Lärm geht? Die Rechtslage
Welche Regeln und Ruhezeiten in der Nachbarschaft einzuhalten sind, ist im Règlement Général de Police festgehalten, das die Gemeinde Esch auf ihrer Internetseite veröffentlicht hat (ab Artikel 21). So heißt es gleich zu Beginn: „Es ist verboten, die öffentliche Ruhe durch übermäßiges Schreien, lärmende Spiele oder Sportarten zu stören.“Auch Tierhalter müssen dafür sorgen, dass ihre Tiere „die Erholung der Bewohner durch Bellen oder wiederholtes Heulen nicht stören.“„Musikanlagen dürfen in Wohnungen nur mit der üblichen Lautstärke (Zimmerlautstärke) betrieben werden.“(Artikel 23)
Gaststätten- oder Barbesitzer müssen ihre Musik zwischen Mitternacht und 7 Uhr morgens abstellen. „Falls die Sperrstunde (per Nuitblanche-Genehmigung) auf 2 oder 3 Uhr morgens verlegt wurde, wird dieses Verbot erst ab dieser Zeit wirksam.“(Artikel 24)
„Es ist verboten, die Nachtruhe in irgendeiner Weise zu stören. Diese Regel gilt auch für die Ausführung jeglicher Arbeiten zwischen 19 und 7 Uhr.“(Artikel 28) Laute Gartenmaschinen dürfen von Montag bis Samstag vor 8 Uhr und nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht benutzt werden.