Haushalte erhalten niedrigeren Mietzuschuss
Der im Rahmen der Tripartite vorgelegte Gesetzestext zur Anpassung des Mietzuschusses, der am 1. August in Kraft trat, war fehlerhaft. Anstatt dass Haushalte mit drei Kindern oder mehr bis zu einer Einkommensgrenze von 8 937 Euro mit der höchsten monatlichen Summe von 400 Euro entlastet wurden, ist im aktuellen Gesetz die Einkommensgrenze bei 6 937 Euro angelegt. Aufgrund dieses Fehlers im Gesetzestext erhielten 31 Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 58 269 Euro weniger Mietzuschuss als ursprünglich geplant. Weniger als ein Prozent der Empfänger sei laut Angaben des Wohnungsbauministeriums von diesem Fehler betroffen. In einer Pressemitteilung kündigte das zuständige Ministerium zudem an, die Dossiers der betroffenen Haushalte zu überarbeiten und durch eine rückwirkende Gesetzesänderung diesen die Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem bis dato ausgezahlten Betrag zu begleichen. So sollen alle Begünstigten über den Ausgleich per Post benachrichtigt werden und den ursprünglich von der Regierung angestrebten vollen Beihilfebetrag in Höhe von 400 Euro erhalten.