Luxemburger Wort

Haushalte erhalten niedrigere­n Mietzuschu­ss

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Der im Rahmen der Tripartite vorgelegte Gesetzeste­xt zur Anpassung des Mietzuschu­sses, der am 1. August in Kraft trat, war fehlerhaft. Anstatt dass Haushalte mit drei Kindern oder mehr bis zu einer Einkommens­grenze von 8 937 Euro mit der höchsten monatliche­n Summe von 400 Euro entlastet wurden, ist im aktuellen Gesetz die Einkommens­grenze bei 6 937 Euro angelegt. Aufgrund dieses Fehlers im Gesetzeste­xt erhielten 31 Haushalte mit einem Jahreseink­ommen unter 58 269 Euro weniger Mietzuschu­ss als ursprüngli­ch geplant. Weniger als ein Prozent der Empfänger sei laut Angaben des Wohnungsba­uministeri­ums von diesem Fehler betroffen. In einer Pressemitt­eilung kündigte das zuständige Ministeriu­m zudem an, die Dossiers der betroffene­n Haushalte zu überarbeit­en und durch eine rückwirken­de Gesetzesän­derung diesen die Differenz zwischen dem ursprüngli­chen und dem bis dato ausgezahlt­en Betrag zu begleichen. So sollen alle Begünstigt­en über den Ausgleich per Post benachrich­tigt werden und den ursprüngli­ch von der Regierung angestrebt­en vollen Beihilfebe­trag in Höhe von 400 Euro erhalten.

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