Schreck in der Abendstunde
Das Thema Abtreibung im „Partyland Luxemburg“
lag das nicht. Der Brief war exzellent. Dank Frau Meris wurde mir allerdings in diesem Augenblick nicht nur bewusst, dass effektiv in der neuen Verfassung des Partylandes Luxemburg formell das Recht auf Leben fehlt. Mir wurde leider auch messerscharf klar, was dies bedeuten kann, für Alte, für Kranke, für Behinderte. Wer will sie schützen, wenn sich irgendwann Menschen bereit finden werden, ihnen einen guten Tod zu „schenken“. Ganz so abwegig ist diese Vorstellung nicht. Immerhin hat es in brauner Vergangenheit in einem unserer Nachbarländer diesbezügliche Maßnahmen bereits gegeben.
Nun wird man mir sagen, dass ein ungeborenes Kind ja eigentlich kein lebendiges Kind ist. Mag sein, dass sich darüber streiten lässt. Aber das, was im Klinikum-Mülleimer landet, ist sicher ein Individuum, ein Einzelwesen in seiner ganz besonderen Eigenart. Mag es, wie manche meinen, eine Sache sein, seit dem Augenblick der Zeugung ist es genau dies: ein ganz bestimmtes einzigartiges Wesen und kein anderes. Es ist sich selbst. Und genau das lieben und verehren wir doch, das Individuelle, das ganz Besondere als das sich doch so gern der moderne Luxemburger fühlt.
Man stelle sich vor, alle diese ganz besonderen, speziellen Menschen, Selbstfinder, Künstler wären von über sich selbstbestimmenden Müttern abgetrieben worden, denen schließlich ihr eigener
Bauch gehört. Täte es beim bloßen Gedanken an ihre Nicht- Existenz diesen einzigartigen Wesen nicht Leid um sich selbst, würden sie nicht vor Selbstmitleid zerfließen?
Frauenrechte versus Recht auf Leben, was wiegt wohl schwerer? Darüber nachzudenken müsste gestattet sein. Im alten Rom warf man nicht mehr arbeitsfähige Sklaven zum Sterben vor die Haustür. Ein Recht auf Leben gab es nicht. Böses Christentum, dass es diesem Zustand eine Absage erteilte. Happy Luxemburg, das Gott genau wie das Recht auf Leben aus seiner Verfassung ausschließt. Beides stört, macht einfach keinen Spaß. Viviane Lorang,
Rümelingen