Drängen auf DNA-Test
Baldwin-Dreh – Waffenmeisterin kritisiert Ermittler
Santa Fe. Rund zehn Monate nach dem tödlichen Schuss auf eine Kamerafrau bei einem Filmdreh mit Hollywood-Star Alec Baldwin (64) erhebt die Waffenmeisterin Vorwürfe gegen die Ermittler. Wie das Branchenblatt „Variety“am Donnerstag (Ortszeit) berichtete, kritisiert ein Anwalt der Frau, dass kein DNA-Test an den Patronen durchgeführt worden sei, die am Set entdeckt wurden. In einer EMail, aus der „Variety“zitiert, drängt der Anwalt der Waffenmeisterin die Ermittler, dies noch einmal zu überdenken.
Der tödliche Vorfall ereignete sich im Oktober 2021 bei den Dreharbeiten zu dem Low-Budget-Western „Rust“auf einer Filmranch in Santa Fe im US-Bundesstaat New
Mexico. Die Kamerafrau Halyna Hutchins wurde dabei getötet. Regisseur Joel Souza wurde an der Schulter getroffen. Baldwin, der als Hauptdarsteller und Produzent bei dem Film mitwirkte, hatte die Waffe bei der Probe für eine Szene betätigt. Untersuchungen ergaben, dass in dem Colt eine echte Kugel steckte.
Die junge Waffenmeisterin hat einen Mann verklagt, der Requisiten, darunter Munition, für den Dreh geliefert hatte. Ihre Anwälte hatten im vergangenen November einen Sabotage-Verdacht ins Spiel gebracht: Jemand hätte eine Kugel mit scharfer Munition in eine Schachtel mit harmlosen DummyPatronen legen können, um den Dreh zu sabotieren. dpa
Pforzheim. Der frühere Arbeiter einer Goldringfabrik in Pforzheim – der deutschen Schmuckstadt – hat regelmäßig zugegriffen, um die Goldspäne einzusammeln und dann mitzunehmen. Die Beute im Wert von 960 000 Euro schmolz er nach Überzeugung des Gerichts in seinem Gartenhaus ein und verkaufte sie in Barren an Hehler in Köln. Die Strafkammer der Außenstelle Pforzheim des Karlsruher Landgerichts verurteilte den geständigen 50-Jährigen gestern wegen gewerbsmäßigen 27-fachen Diebstahls zu drei Jahren und acht Monaten Haft.
Der Richter wies den Mann in seiner sehr knappen Urteilsbegründung darauf hin, dass ihm möglicherweise noch ein weiteres
Verfahren droht. „Die Hälfte der Vorwürfe hat sich nicht erledigt.“Denn ursprünglich lautete die Anklage auf 66 Fälle. Der Wert des gesamten Goldes wurde mit fast 1,7 Millionen Euro beziffert. Die nun übrig gebliebenen 39 Fälle wurden abgetrennt.
In diesen Fällen behauptete der Mann, die Goldspäne von jemanden bekommen zu haben, wie der Richter erläuterte. In diesem Zusammenhang müssen nun Chatprotokolle ausgewertet werden. Dann wird entschieden, wie es weiter geht. Ende des vergangenen Jahres war der 50-Jährige verhaftet worden. Die jetzt abgeurteilten Taten beging er von Mitte 2019 bis Ende 2021, wie der Staatsanwalt erläuterte. dpa