Luxemburger Wort

Urteil im Mordfall Lübcke bestätigt

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Karlsruhe. Das Urteil gegen den Mörder des deutschen CDU-Politikers Walter Lübcke ist rechtskräf­tig. Das teilte der Bundesgeri­chtshof (BGH) gestern in Karlsruhe mit. Das Oberlandes­gericht (OLG) Frankfurt am Main hatte den Rechtsextr­emisten Stephan Ernst im Januar 2021 zu einer lebenslang­en Freiheitss­trafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestel­lt. Eine vorzeitige Haftentlas­sung nach 15 Jahren ist damit rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlo­ssen. Einen wegen Beihilfe Mitangekla­gten sprach das OLG in diesem Punkt frei. dpa

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