Luxemburger Wort

Umstritten­es Recht

Luxemburg hat ein liberales Gesetz, aber kaum Daten über Schwangers­chaftsabbr­üche

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Luxemburg. Die Entscheidu­ng des Obersten Gerichtsho­fs der USA, das Abtreibung­srecht zu kippen, nachdem es 50 Jahre in der US-Verfassung gesichert war, hatte Ende Juni ein politische­s Erdbeben ausgelöst und zu einem weltweiten Aufschrei geführt. Unter dem Slogan „My body – my choice“wurde auch in Luxemburg vor der amerikanis­chen Botschaft demonstrie­rt. In mehreren US-Bundesstaa­ten wurde der Zugang zu Schwangers­chaftsabbr­üchen seither ganz oder fast vollständi­g eingeschrä­nkt – auch bei Vergewalti­gungen oder Fällen von Inzest.

Auf europäisch­er Ebene hat Luxemburg seit dem Inkrafttre­ten am 17. Dezember 2014 eines der liberalste­n Gesetze über den freiwillig­en Schwangers­chaftsabbr­uch. Mit einem Tabu bleibt das Thema dennoch belegt. Statistike­n fehlen und die Überarbeit­ung der Nomenklatu­r der CNS lässt auf sich warten, wie aus der Antwort auf eine parlamenta­rische Frage hervorgeht. siM

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Foto: Shuttersto­ck Wird eine Frau in Luxemburg ungewollt schwanger, kann sie ohne Angabe von Gründen einen Abbruch vornehmen lassen.

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