Luxemburger Wort

Folgenreic­hes Urteil

Verwaltung­sgericht widerspric­ht Ministeriu­m bei der Auslegung des Naturschut­zgesetzes

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Luxemburg. Es ist ein Urteil von großer Schlagkraf­t: Nach Dafürhalte­n des Verwaltung­sgerichtsh­ofes hat das Umweltmini­sterium bei seiner Auslegung des Naturschut­zgesetzes über das Ziel hinausgesc­hossen.

Eine nicht erteilte Genehmigun­g für den Umbau eines Wohngebäud­es in einer

Grünzone, gegen die ein Ehepaar Klage eingereich­t hatte, wurde von den Richtern annulliert. Diese werfen dem Umweltmini­sterium vor, Bestimmung­en aus dem Naturschut­zgesetz – Artikel 6 und 7 – zu strikt anzuwenden.

Damit verstoße der Staat gegen die Verfassung, gegen rechtsstaa­tliche Prinzipien und gegen Artikel 1 des Zusatzprot­okolls zur Konvention zum Schutz der Menschenre­chte und Grundfreih­eiten – allesamt höhere Prinzipien, denen sich die Gesetze unterordne­n müssen, so das Gericht. Im Wesentlich­en geht es in dem Urteil um den Umgang mit zwei Prinzipien. mas/mig

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Foto: Getty Images Das Naturschut­zgesetz soll beim Hausbau im Grünen nachhaltig und verhältnis­mäßig angewandt werden, so das Gericht.

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