Folgenreiches Urteil
Verwaltungsgericht widerspricht Ministerium bei der Auslegung des Naturschutzgesetzes
Luxemburg. Es ist ein Urteil von großer Schlagkraft: Nach Dafürhalten des Verwaltungsgerichtshofes hat das Umweltministerium bei seiner Auslegung des Naturschutzgesetzes über das Ziel hinausgeschossen.
Eine nicht erteilte Genehmigung für den Umbau eines Wohngebäudes in einer
Grünzone, gegen die ein Ehepaar Klage eingereicht hatte, wurde von den Richtern annulliert. Diese werfen dem Umweltministerium vor, Bestimmungen aus dem Naturschutzgesetz – Artikel 6 und 7 – zu strikt anzuwenden.
Damit verstoße der Staat gegen die Verfassung, gegen rechtsstaatliche Prinzipien und gegen Artikel 1 des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten – allesamt höhere Prinzipien, denen sich die Gesetze unterordnen müssen, so das Gericht. Im Wesentlichen geht es in dem Urteil um den Umgang mit zwei Prinzipien. mas/mig