Zahl der Zeitarbeiter steigt
Schon jetzt hat die ITM mehr Kontrollen durchgeführt als 2021
In vielen Unternehmen und Branchen werden Arbeitnehmer mit Interimsverträgen beschäftigt. 2020 ist die Zahl der Zeitverträge aufgrund der Covid-19-Pandemie deutlich um 21,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Das gibt das Arbeitsministerium gestern in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage bekannt. Gefragt hatten die Abgeordneten der Piratepartei Sven Clement und Marc Goergen, denen zufolge „Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz oft nicht eingehalten (werden), wie man aus Gesprächen mit Leiharbeitern erfährt“, weil etwa Zeitarbeitskräften von ihrem Zeitarbeitsunternehmen keine Schutzkleidung zur Verfügung gestellt würden.
Die beiden Parlamentarier wollten darum von Arbeitsminister Georges Engel (LSAP) auch wissen, wie viele Inspektion zuletzt durchgeführt und wie viele Zeitarbeitsverträge mit welcher Gültigkeitsdauer in den Jahren 2020 und 2021 abgeschlossen wurden.
Weniger als vor der Pandemie
Wie aus den Zahlen des Arbeitsministeriums hervorgeht, erholte sich 2021 der Markt der Zeitarbeitskräfte-Vermittlung wieder, und die Zahl der Interimsverträge stieg um 16,9 Prozent. Insgesamt lagen die Zahlen aber unter denen vor der Pandemie.
Durch Corona hatten zahlreiche Zeitarbeitsbeschäftigte ihre Arbeit verloren, und die Zahl der Arbeitsverträge ging 2020 um 85 000 zurück. Diese Zahl darf allerdings nicht mit der Zahl der Arbeitnehmer verwechselt werden, da viele Zeitarbeitsbeschäftigte nur Wochenverträge erhalten, bei einer Beschäftigungsdauer von drei Monaten also zwölf Verträge abgeschlossen werden.
Im vergangenen Jahr stieg die Zahl der Zeitarbeitsverträge um 54 000 gegenüber 2020 auf 374 923, hat aber noch nicht das Niveau vor der Pandemie erreicht. Das dürfte auch mit der kriselnden Industrieproduktion zu tun haben, da dieser Sektor viele zeitlich befristete Arbeitsverträge hat. 97 Prozent der Zeitarbeitsverträge haben jetzt wie auch vor der Pandemie eine Laufzeit von unter einem Monat.
Was die Inspektionen betrifft, teilt das Arbeitsministerium mit: „Im Rahmen der Kontrollen der Leihbetriebe prüft die ITM, ob die Vorschriften über die Arbeitsbedingungen und die Arbeitssicherheit eingehalten werden.“Das Zeitarbeitsunternehmen sei für die Zahlung des Gehalts verantwortlich. Das Unternehmen, das die Arbeitskräfte einsetzt, müsse demnach die Arbeitsschutzbestimmungen einhalten.
Wenn bei Kontrollen der Unternehmen, die Zeitarbeitskräfte einsetzen, festgestellt werde, dass der Zeitarbeitnehmer nicht mit der erforderlichen Sicherheitskleidung und -ausrüstung ausgestattet sei, werde diese Firma von der ITM aufgefordert, die Regeln der Arbeitsbedingungen, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes einzuhalten. Andernfalls riskiert dieses Unternehmen ein Bußgeld oder strafrechtliche Sanktionen.
Leiharbeitnehmer können ihre Rechte beim Arbeitsgericht geltend machen. Sie können sich aber auch an das ITM wenden, damit eine Inspektion in ihrem Unternehmen durchgeführt werden kann. „Im Rahmen dieser Kontrollen erfährt das Unternehmen den Namen des Leiharbeitnehmers nicht, sodass dieser bei einer solchen Beschwerde kein Risiko eingeht“, so das Ministerium.
Bis Ende Juli wurden in diesem Jahr 17 Kontrollen bei Zeitarbeitsunternehmen durchgeführt, mehr als im ganzen Jahr 2021 (16).