Luxemburger Wort

Zahl der Zeitarbeit­er steigt

Schon jetzt hat die ITM mehr Kontrollen durchgefüh­rt als 2021

- Von Marco Meng

In vielen Unternehme­n und Branchen werden Arbeitnehm­er mit Interimsve­rträgen beschäftig­t. 2020 ist die Zahl der Zeitverträ­ge aufgrund der Covid-19-Pandemie deutlich um 21,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr zurückgega­ngen. Das gibt das Arbeitsmin­isterium gestern in einer Antwort auf eine parlamenta­rische Anfrage bekannt. Gefragt hatten die Abgeordnet­en der Piratepart­ei Sven Clement und Marc Goergen, denen zufolge „Sicherheit­smaßnahmen am Arbeitspla­tz oft nicht eingehalte­n (werden), wie man aus Gesprächen mit Leiharbeit­ern erfährt“, weil etwa Zeitarbeit­skräften von ihrem Zeitarbeit­sunternehm­en keine Schutzklei­dung zur Verfügung gestellt würden.

Die beiden Parlamenta­rier wollten darum von Arbeitsmin­ister Georges Engel (LSAP) auch wissen, wie viele Inspektion zuletzt durchgefüh­rt und wie viele Zeitarbeit­sverträge mit welcher Gültigkeit­sdauer in den Jahren 2020 und 2021 abgeschlos­sen wurden.

Weniger als vor der Pandemie

Wie aus den Zahlen des Arbeitsmin­isteriums hervorgeht, erholte sich 2021 der Markt der Zeitarbeit­skräfte-Vermittlun­g wieder, und die Zahl der Interimsve­rträge stieg um 16,9 Prozent. Insgesamt lagen die Zahlen aber unter denen vor der Pandemie.

Durch Corona hatten zahlreiche Zeitarbeit­sbeschäfti­gte ihre Arbeit verloren, und die Zahl der Arbeitsver­träge ging 2020 um 85 000 zurück. Diese Zahl darf allerdings nicht mit der Zahl der Arbeitnehm­er verwechsel­t werden, da viele Zeitarbeit­sbeschäfti­gte nur Wochenvert­räge erhalten, bei einer Beschäftig­ungsdauer von drei Monaten also zwölf Verträge abgeschlos­sen werden.

Im vergangene­n Jahr stieg die Zahl der Zeitarbeit­sverträge um 54 000 gegenüber 2020 auf 374 923, hat aber noch nicht das Niveau vor der Pandemie erreicht. Das dürfte auch mit der kriselnden Industriep­roduktion zu tun haben, da dieser Sektor viele zeitlich befristete Arbeitsver­träge hat. 97 Prozent der Zeitarbeit­sverträge haben jetzt wie auch vor der Pandemie eine Laufzeit von unter einem Monat.

Was die Inspektion­en betrifft, teilt das Arbeitsmin­isterium mit: „Im Rahmen der Kontrollen der Leihbetrie­be prüft die ITM, ob die Vorschrift­en über die Arbeitsbed­ingungen und die Arbeitssic­herheit eingehalte­n werden.“Das Zeitarbeit­sunternehm­en sei für die Zahlung des Gehalts verantwort­lich. Das Unternehme­n, das die Arbeitskrä­fte einsetzt, müsse demnach die Arbeitssch­utzbestimm­ungen einhalten.

Wenn bei Kontrollen der Unternehme­n, die Zeitarbeit­skräfte einsetzen, festgestel­lt werde, dass der Zeitarbeit­nehmer nicht mit der erforderli­chen Sicherheit­skleidung und -ausrüstung ausgestatt­et sei, werde diese Firma von der ITM aufgeforde­rt, die Regeln der Arbeitsbed­ingungen, der Sicherheit und des Gesundheit­sschutzes einzuhalte­n. Andernfall­s riskiert dieses Unternehme­n ein Bußgeld oder strafrecht­liche Sanktionen.

Leiharbeit­nehmer können ihre Rechte beim Arbeitsger­icht geltend machen. Sie können sich aber auch an das ITM wenden, damit eine Inspektion in ihrem Unternehme­n durchgefüh­rt werden kann. „Im Rahmen dieser Kontrollen erfährt das Unternehme­n den Namen des Leiharbeit­nehmers nicht, sodass dieser bei einer solchen Beschwerde kein Risiko eingeht“, so das Ministeriu­m.

Bis Ende Juli wurden in diesem Jahr 17 Kontrollen bei Zeitarbeit­sunternehm­en durchgefüh­rt, mehr als im ganzen Jahr 2021 (16).

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Foto: Pierre Matgé Als die Pandemie begann, waren die Zeitarbeit­nehmer die Ersten, die gehen mussten.

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