Luxemburger Wort

Bauern benötigen keine Impaktstud­ien

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Luxemburg. Die betroffene­n Bauern können aufatmen: Sie müssen nun doch keine kostspieli­gen Studien erstellen lassen, ehe sie auf eine Baugenehmi­gung aus dem Umweltmini­sterium hoffen dürfen. In einer Stellungna­hme weist das Ministeriu­m gestern darauf hin, dass die Landwirte in den kommenden Tagen entspreche­nde Schreiben erhalten werden. Das Ministeriu­m werde ihre Bauanträge gemäß den Bestimmung­en des Naturschut­zgesetzes zeitnahe prüfen, sodass die Bauern ihre Beihilfen noch vor dem 1. Dezember 2022, dem Stichtag des laufenden Agrargeset­zes, beantragen können, heißt es weiter in dem Schreiben.

Gestern hatte das „Luxemburge­r Wort“die Problemati­k aufgegriff­en; dabei hatte der Vorsitzend­e der Jongbauere­n, Luc Emering, zu bedenken gegeben, dass die vom Environnem­ent eingeforde­rten Studien zum einen kostspieli­g seien. Und zum anderen sei unklar, was genau geprüft werden müsse und wer überhaupt diese Studien durchführe­n dürfe.

Im Zuge der Veröffentl­ichung des Artikels meldete sich auch die CSV zu Wort. In einer parlamenta­rischen Anfrage verlangt die Fraktions-Co-Vorsitzend­e Martine Hansen Aufklärung von Umweltmini­sterin Joëlle Welfring (Déi Gréng) und von Landwirtsc­haftsminis­ter Claude Haagen (LSAP). In seiner Stellungna­hme hebt das Umweltmini­sterium den verständni­svollen Dialog mit der Landwirtsc­haft hervor und weist darauf hin, dass bis Jahresende ein Entwurf zur Überarbeit­ung des Naturschut­zgesetzes vorgelegt werde. Dann sollen auch administra­tiven Abläufe der Anwendung des Gesetzes festgehalt­en werden. mas

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