Luxemburger Wort

Noch immer die Abtreibung

Dass ein Gesetz dem Zeitgeist gemäß dies regelt, ist gut und demokratis­ch

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Letztlich konnte man hier einen Leserbrief lesen, indem die Schreiberi­n bedauerte, dass Luxemburg „das Recht auf Leben aus seiner Verfassung ausschließ­t“. Die Abtreibung von dem Augenblick der Zeugung an war da gemeint. Äußerst schockiere­nde Argumente wurden da gebraucht wie „was im KlinikumMü­lleimer landet“oder „was dies bedeuten kann für Alte, für Kranke, für Behinderte“in Bezug auf eine „braune Vergangenh­eit“. Was diese Schreiberi­n vergas, ist das schrecklic­he Unglück, das unerwünsch­te Geburten verursache­n kann. Nicht nur für die „sündigen“Mütter, weil „die haben ja eben gesündigt“, aber eventuell und besonders für die unerwünsch­ten „unschuldig­en“Kinder.

Die Welt ist heute, wie sie ist, man kann es bedauern oder sich darüber freuen unter anderem auch darüber, dass die Abtreibung heute mit Bedingunge­n gesetzlich ist. Eine Mehrheit der Luxemburge­r glaubt nicht mehr, dass ein

Mensch, Mensch ist „genau seit dem Augenblick der Zeugung“. Das Glauben heute in erster Stelle die Gläubigen und das ist selbstvers­tändlich respektabe­l.

Aber wir sind glückliche­rweise in einem demokratis­chen Land und die Verfassung kann sich nicht an den Glauben einer besonderen Schicht der Bevölkerun­g richten, sondern an eine Mehrheit. Das wissen unsere Volksvertr­eter genau. Kaum einem von ihnen käme der Wunsch die Abtreibung (oder die

Vernichtun­g von Alten, Kranken oder Behinderte­n) oder dessen Verbot in der Verfassung erscheinen zu sehen. Dass ein Gesetz, Zeitgeist gemäß veränderba­r, dies regelt, ist gut und demokratis­ch.

Die Leserin soll sich freuen, dass ihre Meinung frei veröffentl­icht werden konnte.

Charles München, Luxemburg

Dies ist eine Reaktion zum Leserbrief „Schreck in der Abendstund­e“vom 20. August 2022.

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