Noch immer die Abtreibung
Dass ein Gesetz dem Zeitgeist gemäß dies regelt, ist gut und demokratisch
Letztlich konnte man hier einen Leserbrief lesen, indem die Schreiberin bedauerte, dass Luxemburg „das Recht auf Leben aus seiner Verfassung ausschließt“. Die Abtreibung von dem Augenblick der Zeugung an war da gemeint. Äußerst schockierende Argumente wurden da gebraucht wie „was im KlinikumMülleimer landet“oder „was dies bedeuten kann für Alte, für Kranke, für Behinderte“in Bezug auf eine „braune Vergangenheit“. Was diese Schreiberin vergas, ist das schreckliche Unglück, das unerwünschte Geburten verursachen kann. Nicht nur für die „sündigen“Mütter, weil „die haben ja eben gesündigt“, aber eventuell und besonders für die unerwünschten „unschuldigen“Kinder.
Die Welt ist heute, wie sie ist, man kann es bedauern oder sich darüber freuen unter anderem auch darüber, dass die Abtreibung heute mit Bedingungen gesetzlich ist. Eine Mehrheit der Luxemburger glaubt nicht mehr, dass ein
Mensch, Mensch ist „genau seit dem Augenblick der Zeugung“. Das Glauben heute in erster Stelle die Gläubigen und das ist selbstverständlich respektabel.
Aber wir sind glücklicherweise in einem demokratischen Land und die Verfassung kann sich nicht an den Glauben einer besonderen Schicht der Bevölkerung richten, sondern an eine Mehrheit. Das wissen unsere Volksvertreter genau. Kaum einem von ihnen käme der Wunsch die Abtreibung (oder die
Vernichtung von Alten, Kranken oder Behinderten) oder dessen Verbot in der Verfassung erscheinen zu sehen. Dass ein Gesetz, Zeitgeist gemäß veränderbar, dies regelt, ist gut und demokratisch.
Die Leserin soll sich freuen, dass ihre Meinung frei veröffentlicht werden konnte.
Charles München, Luxemburg
Dies ist eine Reaktion zum Leserbrief „Schreck in der Abendstunde“vom 20. August 2022.