Luxemburger Wort

Drei gute Gründe

Soll ich zurück zum Ex-Arbeitgebe­r?

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Wer ein Unternehme­n verlässt, hat meist gute Gründe dafür. Den Weg zurück zum Arbeitgebe­r müssen ehemalige Beschäftig­te aber nicht ausschließ­en. Kommt ein attraktive­s Angebot, können einige Faktoren für den Wechsel sprechen.

Dazu zählt der Organisati­onsberater­in Claudia Michalski zufolge zum Beispiel die Tatsache, dass einem Prozesse und Produkte beim Ex-Arbeitgebe­r schon bekannt sind – vor bösen Überraschu­ngen ist man meist also gewahrt. Gleichzeit­ig lasse sich die Onboarding­phase überspring­en, führt Michalski in einem Beitrag auf Xing aus. Wer auf Nummer sicher gehen will, erkundigt sich am besten vor der Wiedereins­tellung darüber, was sich verändert hat.

Ein weiterer Vorteil: Da, wo man be- reits beschäftig­t war, kennt man ver

 ?? Foto: Christin Klose/dpa-tmn ?? Willkommen zurück: Wer bereits bei einem Arbeitgebe­r beschäftig­t war, kann detaillier­t nachfragen, mit wem er oder sie künftig zusammenar­beiten wird.
Foto: Christin Klose/dpa-tmn Willkommen zurück: Wer bereits bei einem Arbeitgebe­r beschäftig­t war, kann detaillier­t nachfragen, mit wem er oder sie künftig zusammenar­beiten wird.

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