Steuer für Solaranlagen soll gesenkt werden
Die Regierung prüft derzeit noch die Möglichkeiten – Zum Einsatz käme diese frühestens Anfang 2023
Eine Senkung der luxemburgischen Mehrwertsteuer beim Kauf einer Solaranlage – diskutiert wurde darüber bereits, doch wann und ob es überhaupt dazu kommen wird, ist noch unklar. Das zumindest geht aus der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Piraten-Partei hervor. Derzeit, so das Finanzministerium, werde ein ermäßigter Steuersatz geprüft. In welcher Größenordnung dieser ausfallen könnte, dazu gibt es seitens des Ministeriums aber keine Aussage. In der Anfrage der Piraten ist mehrfach von einer angekündigten Senkung von 17 auf drei Prozent die Rede, in der schriftlichen Antwort wird darauf jedoch gar nicht eingegangen.
Keine Steuermäßigung rückwirkend Allerdings teilt das Ministerium mit, dass mit einem reduzierten Steuersatz frühestens zum 1. Januar 2023 zu rechnen sei. Und sollte es zu einer Senkung kommen, so wird diese laut dem Ministerium auch nicht rückwirkend gelten, weil der Verwaltungsaufwand dafür zu hoch wäre.
Wer also mit dem Gedanken spielt, sich eine Fotovoltaik-Anlage auf dem eigenen Hausdach installieren zu lassen und dabei von einer etwaigen Steuersenkung profitieren möchte, kann sich also nicht im Nachhinein die Differenz zurückerstatten lassen. Entscheidend ist demnach der zum Zeitpunkt der Rechnung geltende Steuersatz.
Anders hingegen kann die Situation bei einem bereits erstellten Angebot für die Installation einer Solaranlage sein. Ist in diesem Angebot noch der derzeit geltende Steuersatz aufgeführt, die Zahlung des Betrags aber erst nach Abschluss der Arbeiten fällig, so hängt es auch hierbei vom dann geltenden Steuersatz ab.
Beispiel: Bei einer Anlage, für die vom Handwerksbetrieb inklusive Mehrwertsteuer ein Preis von 20 000 Euro veranschlagt wurde, käme es unter den genannten Voraussetzungen bei einer Senkung der Mehrwertsteuer von 17 auf drei Prozent zu einer Ersparnis von knapp 2 400 Euro. Die Anlage würde also keine 20 000, sondern lediglich gut 17 600 Euro kosten. Das allerdings gilt nicht für eventuelle Anzahlungen, die bereits vor der Steuerermäßigung geleistet wurden.
Ob es allerdings sinnvoll ist, mit dem Kauf einer Fotovoltaik-Anlage so lange zu warten, bis die Steuern gesenkt wurde, ist die andere Frage. So sind aufgrund der hohen Nachfrage auch die Preise für Anlagen gestiegen. Entsprechend ausgelastet sind deshalb auch die Handwerksbetriebe. Und wie das Ministerium erklärt, gebe es derzeit auch keine Anzeichen für ein Abwarten und eine stagnierende Nachfrage aufgrund der in Aussicht gestellten Steuersenkung.
Viel Sonne und viel Nachfrage
So hat sich die Produktion von Fotovoltaik-Anlagen in Luxemburg nach Auskunft des Energieministeriums innerhalb eines Jahres fast verdoppelt: Sie erreichte im Juli 2022 einen Höchststand von 40,1 Gigawattstunden, verglichen mit 23,9 GWh im Juli des Vorjahres. Für diesen Anstieg gibt es zwei Gründe. Einerseits war die Wetterlage
mit einer Sonnenscheindauer von 377 Stunden im Juli 2022 laut MeteoLux außergewöhnlich. Andererseits wirkte der enorme Anstieg der installierten Leistung von Solaranlagen als Beschleuniger. Zwischen Juli 2021 und Juli 2022 stieg die Zahl der Installationen von 8 653 auf 9 167. Die Nachfrage ist also ungebrochen – und sie bestimmt letztlich auch den Preis. Von allen anderen Faktoren, die derzeit den Preis nach oben treiben, mal ganz abgesehen.
Unter Umständen kann es also sein, dass bei einem Warten auf die Mehrwertsteuersenkung die dadurch erzielte Einsparung bei der Steuer durch die gestiegenen Gesamtkosten für die Investition wieder obsolet wird. Zudem kann die Anlage dann auch erst später dazu beitragen, die eigenen Energiekosten zu senken.
Befreiung von Nutzung abhängig Wer den Strom nicht selber nutzen möchte, kann ihn auch ins Netz einspeisen, ist dabei unter Umständen von der Mehrwertsteuer bei den Anschaffungskosten befreit, muss allerdings aber einer gewissen Anlagengröße die Einnahmen versteuern.
Um die Entwicklung der Solarenergie zu fördern, wurde im vergangenen Jahr die Leistungsgrenze, ab der Einkünfte aus dem Betrieb einer Fotovoltaik-Anlage steuerpflichtig sind, angehoben. Rückwirkend zum 1. Januar 2021 wurden Anlagen von der Steuer befreit, wenn die Gesamtleistung zehn Kilowatt-Peak (kWp) nicht übersteigt. Zuvor lag die Grenze bei vier kWp.