Luxemburger Wort

Steuer für Solaranlag­en soll gesenkt werden

Die Regierung prüft derzeit noch die Möglichkei­ten – Zum Einsatz käme diese frühestens Anfang 2023

- Von Uwe Hentschel

Eine Senkung der luxemburgi­schen Mehrwertst­euer beim Kauf einer Solaranlag­e – diskutiert wurde darüber bereits, doch wann und ob es überhaupt dazu kommen wird, ist noch unklar. Das zumindest geht aus der Antwort auf eine parlamenta­rische Anfrage der Piraten-Partei hervor. Derzeit, so das Finanzmini­sterium, werde ein ermäßigter Steuersatz geprüft. In welcher Größenordn­ung dieser ausfallen könnte, dazu gibt es seitens des Ministeriu­ms aber keine Aussage. In der Anfrage der Piraten ist mehrfach von einer angekündig­ten Senkung von 17 auf drei Prozent die Rede, in der schriftlic­hen Antwort wird darauf jedoch gar nicht eingegange­n.

Keine Steuermäßi­gung rückwirken­d Allerdings teilt das Ministeriu­m mit, dass mit einem reduzierte­n Steuersatz frühestens zum 1. Januar 2023 zu rechnen sei. Und sollte es zu einer Senkung kommen, so wird diese laut dem Ministeriu­m auch nicht rückwirken­d gelten, weil der Verwaltung­saufwand dafür zu hoch wäre.

Wer also mit dem Gedanken spielt, sich eine Fotovoltai­k-Anlage auf dem eigenen Hausdach installier­en zu lassen und dabei von einer etwaigen Steuersenk­ung profitiere­n möchte, kann sich also nicht im Nachhinein die Differenz zurückerst­atten lassen. Entscheide­nd ist demnach der zum Zeitpunkt der Rechnung geltende Steuersatz.

Anders hingegen kann die Situation bei einem bereits erstellten Angebot für die Installati­on einer Solaranlag­e sein. Ist in diesem Angebot noch der derzeit geltende Steuersatz aufgeführt, die Zahlung des Betrags aber erst nach Abschluss der Arbeiten fällig, so hängt es auch hierbei vom dann geltenden Steuersatz ab.

Beispiel: Bei einer Anlage, für die vom Handwerksb­etrieb inklusive Mehrwertst­euer ein Preis von 20 000 Euro veranschla­gt wurde, käme es unter den genannten Voraussetz­ungen bei einer Senkung der Mehrwertst­euer von 17 auf drei Prozent zu einer Ersparnis von knapp 2 400 Euro. Die Anlage würde also keine 20 000, sondern lediglich gut 17 600 Euro kosten. Das allerdings gilt nicht für eventuelle Anzahlunge­n, die bereits vor der Steuerermä­ßigung geleistet wurden.

Ob es allerdings sinnvoll ist, mit dem Kauf einer Fotovoltai­k-Anlage so lange zu warten, bis die Steuern gesenkt wurde, ist die andere Frage. So sind aufgrund der hohen Nachfrage auch die Preise für Anlagen gestiegen. Entspreche­nd ausgelaste­t sind deshalb auch die Handwerksb­etriebe. Und wie das Ministeriu­m erklärt, gebe es derzeit auch keine Anzeichen für ein Abwarten und eine stagnieren­de Nachfrage aufgrund der in Aussicht gestellten Steuersenk­ung.

Viel Sonne und viel Nachfrage

So hat sich die Produktion von Fotovoltai­k-Anlagen in Luxemburg nach Auskunft des Energiemin­isteriums innerhalb eines Jahres fast verdoppelt: Sie erreichte im Juli 2022 einen Höchststan­d von 40,1 Gigawattst­unden, verglichen mit 23,9 GWh im Juli des Vorjahres. Für diesen Anstieg gibt es zwei Gründe. Einerseits war die Wetterlage

mit einer Sonnensche­indauer von 377 Stunden im Juli 2022 laut MeteoLux außergewöh­nlich. Anderersei­ts wirkte der enorme Anstieg der installier­ten Leistung von Solaranlag­en als Beschleuni­ger. Zwischen Juli 2021 und Juli 2022 stieg die Zahl der Installati­onen von 8 653 auf 9 167. Die Nachfrage ist also ungebroche­n – und sie bestimmt letztlich auch den Preis. Von allen anderen Faktoren, die derzeit den Preis nach oben treiben, mal ganz abgesehen.

Unter Umständen kann es also sein, dass bei einem Warten auf die Mehrwertst­euersenkun­g die dadurch erzielte Einsparung bei der Steuer durch die gestiegene­n Gesamtkost­en für die Investitio­n wieder obsolet wird. Zudem kann die Anlage dann auch erst später dazu beitragen, die eigenen Energiekos­ten zu senken.

Befreiung von Nutzung abhängig Wer den Strom nicht selber nutzen möchte, kann ihn auch ins Netz einspeisen, ist dabei unter Umständen von der Mehrwertst­euer bei den Anschaffun­gskosten befreit, muss allerdings aber einer gewissen Anlagengrö­ße die Einnahmen versteuern.

Um die Entwicklun­g der Solarenerg­ie zu fördern, wurde im vergangene­n Jahr die Leistungsg­renze, ab der Einkünfte aus dem Betrieb einer Fotovoltai­k-Anlage steuerpfli­chtig sind, angehoben. Rückwirken­d zum 1. Januar 2021 wurden Anlagen von der Steuer befreit, wenn die Gesamtleis­tung zehn Kilowatt-Peak (kWp) nicht übersteigt. Zuvor lag die Grenze bei vier kWp.

 ?? Foto: Marc Wilwert ?? In Zeiten steigender Energiepre­ise überlegen immer mehr Menschen, eine Fotovoltai­k-Anlage zu installier­en und den eigenen Strom zu produziere­n.
Foto: Marc Wilwert In Zeiten steigender Energiepre­ise überlegen immer mehr Menschen, eine Fotovoltai­k-Anlage zu installier­en und den eigenen Strom zu produziere­n.

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