Luxemburger Wort

Es muss Schluss sein mit ideologisc­herratisch­er Gesetzgebu­ng und deren willkürlic­her Anwendung.

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Die Kläger hatten vor der Befassung des Verwaltung­sgerichts versucht, die Entscheidu­ng des Umweltmini­steriums per „recours gracieux” prüfen zu lassen. Ihnen wurde binnen drei Monaten nicht einmal geantworte­t, was in Luxemburg leider noch immer bedeutet: Die Antwort lautet Nein. Dass diese uralte, überkommen­e Regel, mit der die Verwaltung zu geradezu herablasse­nder Untätigkei­t befugt wird, noch Bestand hat, spricht Bände. Diese Regel muss dringend umgekehrt werden: Wenn schon drei Monate keine Antwort, dann bedeutet das, der Antragstel­ler hat recht, eine gegenteili­ge Verwaltung­sposition ist hinfällig.

Der Staat, die Gesetze, die Regeln, die unser Zusammenle­ben organisier­en, existieren nicht für sich. Sie existieren auch nicht für ideologisc­he Ziele oder die politische­n Prioritäte­n dieser oder jener. Sie existieren allein, weil Menschen ihre souveräne Selbstverf­ügung delegieren und teilen, um ihr Zusammenle­ben sinnvoll, nachvollzi­ehbar und gerecht strukturie­ren zu lassen. Von Volksvertr­etern und Verwaltung­sbeamten, die das Wohl der Gesellscha­ft und ihrer Mitglieder als einziges Anliegen haben. Also sollte „der Staat” die Zeichen erkennen und umdisponie­ren. Es muss Schluss sein mit ideologisc­h-erratische­r Gesetzgebu­ng und deren willkürlic­her Anwendung. Wie sagt man auf der Linken immer: Wirtschaft hat dem Menschen zu dienen. Das gilt umso mehr für alle Gesetze und Regeln des Staates, und für jene, die mit deren Anwendung betraut sind.

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