Es muss Schluss sein mit ideologischerratischer Gesetzgebung und deren willkürlicher Anwendung.
Die Kläger hatten vor der Befassung des Verwaltungsgerichts versucht, die Entscheidung des Umweltministeriums per „recours gracieux” prüfen zu lassen. Ihnen wurde binnen drei Monaten nicht einmal geantwortet, was in Luxemburg leider noch immer bedeutet: Die Antwort lautet Nein. Dass diese uralte, überkommene Regel, mit der die Verwaltung zu geradezu herablassender Untätigkeit befugt wird, noch Bestand hat, spricht Bände. Diese Regel muss dringend umgekehrt werden: Wenn schon drei Monate keine Antwort, dann bedeutet das, der Antragsteller hat recht, eine gegenteilige Verwaltungsposition ist hinfällig.
Der Staat, die Gesetze, die Regeln, die unser Zusammenleben organisieren, existieren nicht für sich. Sie existieren auch nicht für ideologische Ziele oder die politischen Prioritäten dieser oder jener. Sie existieren allein, weil Menschen ihre souveräne Selbstverfügung delegieren und teilen, um ihr Zusammenleben sinnvoll, nachvollziehbar und gerecht strukturieren zu lassen. Von Volksvertretern und Verwaltungsbeamten, die das Wohl der Gesellschaft und ihrer Mitglieder als einziges Anliegen haben. Also sollte „der Staat” die Zeichen erkennen und umdisponieren. Es muss Schluss sein mit ideologisch-erratischer Gesetzgebung und deren willkürlicher Anwendung. Wie sagt man auf der Linken immer: Wirtschaft hat dem Menschen zu dienen. Das gilt umso mehr für alle Gesetze und Regeln des Staates, und für jene, die mit deren Anwendung betraut sind.