„Schluss mit Willkür“
CSV fordert Anpassungen am Naturschutzgesetz
Am 19. September wird Umweltministerin Joëlle Welfring (Déi Gréng) sich den Fragen der Mitglieder des parlamentarischen Umweltausschusses in Bezug auf die geplanten Änderungen am Naturschutzgesetz stellen. Hintergrund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs, das dem Environnement in einem konkreten Fall vorwirft, das Gesetz zu strikt anzuwenden und damit gegen die Verfassung, staatsrechtliche Prinzipien und gegen die Menschenrechte zu verstoßen.
Das Urteil lässt sich auf andere Fälle übertragen – auch auf die etwa ein Dutzend Bauern, die im Juli im Rahmen ihres Genehmigungsantrags für einen Neu- oder Umbau vom Environnement aufgefordert worden waren, umfassende Impaktstudien durchzuführen. Unmittelbar nachdem die Fälle publik geworden waren, zog das Umweltministerium die eingeforderten Impaktstudien zurück und stellte allen Betrieben eine Genehmigung vor dem 1. Dezember 2022 in Aussicht, damit sie ihren Subventionsantrag noch fristgerecht beim Landwirtschaftsministerium einreichen können.
Die CSV beklagte sich am vergangenen Freitag bei einer Pressekonferenz über die „Willkür, mit der das Naturschutzgesetz interpretiert wird“, und zeigte sich zufrieden über das Urteil der Cour administrative und die Entscheidung Welfrings, die Impaktstudien zurückzuziehen.
Recours en réformation
Co-Fraktionspräsidentin Martine Hansen verwies auf die rund 27 Forderungen, die die CSV seit 2018 im Kontext der Neuauflage des Naturschutzgesetzes vorgelegt hatte, die aber nicht berücksichtigt worden waren. Ein wichtiger Punkt betrifft Artikel 68 über den Recours en annulation. Der
Recours en annulation komme einer Beschneidung der Bürgerrechte gleich, sagte Hansen und forderte, dass der Recours en réformation wieder ins Gesetz eingeschrieben wird, damit die Verwaltungsrichter die Entscheidung des Environnement nicht nur annullieren, sondern auch reformieren, das heißt, eine Entscheidung anstelle des Staates treffen können.
Ferner forderte Hansen, dass Landbesitzer vom Umweltministerium informiert werden, wenn ihre Flächen in Schutzzonen umgewandelt werden. Außerdem müsse Bauen in der Grünzone für
Diese Bestimmungen sind nur dazu da, die Menschen zu schikanieren. Martine Hansen
Bauern einfacher werden – mit schnelleren Genehmigungsprozeduren und klaren Regeln, wann Impaktstudien notwendig sind.
Vor allem aber müssten die vielen unsinnigen Bestimmungen beim Umbau eines landwirtschaftlichen Wohnhauses aus dem Gesetz gestrichen werden. „Arbeiten im Hausinneren müssen ohne Genehmigung des Umweltministeriums möglich sein“, sagte Hansen. „Solche Arbeiten haben überhaupt keinen Einfluss auf den Naturoder Klimaschutz. Diese Bestimmungen sind nur dazu da, die Menschen zu schikanieren.“
Auch müssten alternative Aktivitäten auf dem Bauernhof in der Grünzone möglich sein, wie zum Beispiel Ferienangebote auf dem Bauernhof oder Hundepensionen. „Wir brauchen ganz dringend diese Anpassungen am Gesetz.“mig