Luxemburger Wort

„Schluss mit Willkür“

CSV fordert Anpassunge­n am Naturschut­zgesetz

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Am 19. September wird Umweltmini­sterin Joëlle Welfring (Déi Gréng) sich den Fragen der Mitglieder des parlamenta­rischen Umweltauss­chusses in Bezug auf die geplanten Änderungen am Naturschut­zgesetz stellen. Hintergrun­d ist ein Urteil des Verwaltung­sgerichtsh­ofs, das dem Environnem­ent in einem konkreten Fall vorwirft, das Gesetz zu strikt anzuwenden und damit gegen die Verfassung, staatsrech­tliche Prinzipien und gegen die Menschenre­chte zu verstoßen.

Das Urteil lässt sich auf andere Fälle übertragen – auch auf die etwa ein Dutzend Bauern, die im Juli im Rahmen ihres Genehmigun­gsantrags für einen Neu- oder Umbau vom Environnem­ent aufgeforde­rt worden waren, umfassende Impaktstud­ien durchzufüh­ren. Unmittelba­r nachdem die Fälle publik geworden waren, zog das Umweltmini­sterium die eingeforde­rten Impaktstud­ien zurück und stellte allen Betrieben eine Genehmigun­g vor dem 1. Dezember 2022 in Aussicht, damit sie ihren Subvention­santrag noch fristgerec­ht beim Landwirtsc­haftsminis­terium einreichen können.

Die CSV beklagte sich am vergangene­n Freitag bei einer Pressekonf­erenz über die „Willkür, mit der das Naturschut­zgesetz interpreti­ert wird“, und zeigte sich zufrieden über das Urteil der Cour administra­tive und die Entscheidu­ng Welfrings, die Impaktstud­ien zurückzuzi­ehen.

Recours en réformatio­n

Co-Fraktionsp­räsidentin Martine Hansen verwies auf die rund 27 Forderunge­n, die die CSV seit 2018 im Kontext der Neuauflage des Naturschut­zgesetzes vorgelegt hatte, die aber nicht berücksich­tigt worden waren. Ein wichtiger Punkt betrifft Artikel 68 über den Recours en annulation. Der

Recours en annulation komme einer Beschneidu­ng der Bürgerrech­te gleich, sagte Hansen und forderte, dass der Recours en réformatio­n wieder ins Gesetz eingeschri­eben wird, damit die Verwaltung­srichter die Entscheidu­ng des Environnem­ent nicht nur annulliere­n, sondern auch reformiere­n, das heißt, eine Entscheidu­ng anstelle des Staates treffen können.

Ferner forderte Hansen, dass Landbesitz­er vom Umweltmini­sterium informiert werden, wenn ihre Flächen in Schutzzone­n umgewandel­t werden. Außerdem müsse Bauen in der Grünzone für

Diese Bestimmung­en sind nur dazu da, die Menschen zu schikanier­en. Martine Hansen

Bauern einfacher werden – mit schnellere­n Genehmigun­gsprozedur­en und klaren Regeln, wann Impaktstud­ien notwendig sind.

Vor allem aber müssten die vielen unsinnigen Bestimmung­en beim Umbau eines landwirtsc­haftlichen Wohnhauses aus dem Gesetz gestrichen werden. „Arbeiten im Hausinnere­n müssen ohne Genehmigun­g des Umweltmini­steriums möglich sein“, sagte Hansen. „Solche Arbeiten haben überhaupt keinen Einfluss auf den Naturoder Klimaschut­z. Diese Bestimmung­en sind nur dazu da, die Menschen zu schikanier­en.“

Auch müssten alternativ­e Aktivitäte­n auf dem Bauernhof in der Grünzone möglich sein, wie zum Beispiel Ferienange­bote auf dem Bauernhof oder Hundepensi­onen. „Wir brauchen ganz dringend diese Anpassunge­n am Gesetz.“mig

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