Luxemburger Wort

Ausbildung statt Studium

Ein einfacher Austausch bewährter Verfahren ...

- Von Dominique Coutant

Seit einigen Jahren werden von den wichtigste­n Protagonis­ten der Wirtschaft­s-, Industrieu­nd Handwerkss­zene des Großherzog­tums regelmäßig Alarmglock­en wegen der rückläufig­en Entwicklun­g der Berufsausb­ildung geläutet. Diese Lücke muss dringend durch eine langfristi­ge Strategie geschlosse­n werden, um eine Alternativ­e zu fördern, die zwar sehr bereichern­d ist, aber im Vergleich zum regulären Studium zu oft ignoriert und verunglimp­ft wird.

Unternehme­r, denen das Wachstum und die Langlebigk­eit ihres Unternehme­ns am Herzen liegen, bevorzugen in der Regel Kandidaten mit nachgewies­enen Fachkenntn­issen.

Ein Studiengan­g mit vielen Vorteilen

Im Gegensatz zu den üblichen Einstellun­gen von jungen, aber oft unerfahren­en Absolvente­n von Universitä­ten, Fachhochsc­hulen und anderen renommiert­en Institutio­nen bietet die Aufnahme eines jungen Auszubilde­nden vor Ort mehr Sicherheit für den Arbeitgebe­r.

Die Ausbildung im eigenen Unternehme­n weist noch weitere Vorteile auf. Zum Beispiel, dass man auf Arbeitskrä­fte und Mitarbeite­r zurückgrei­fen kann, die nach den Gepflogenh­eiten eines Unternehme­ns ausgebilde­t werden, und das alles zusätzlich zu den Kenntnisse­n, die sie in die Gruppe einbringen können. Mit über 2 000 tatsächlic­hen Verträgen, die von der Handelskam­mer bis vor einigen Monaten aufgeliste­t wurden, hält die Ausbildung in Luxemburg immer noch mühsam Schritt. Mehr als dreißig Berufe sind auf diesem Weg zugänglich, von der Industrie über den Dienstleis­tungssekto­r, den Handel und das Hotel- und Gaststätte­ngewerbe bis hin zum sozialpäda­gogischen Sektor. Ganz zu schweigen von den neuen Ausbildung­sprogramme­n, die nach der ersten Periode der Gesundheit­skrise entstanden sind.

Die Lehrlingsa­usbildung, bei der die Anwesenhei­t in der Schule und im Unternehme­n je nach Abschluss zwischen einem und vier Jahren liegt, ermöglicht es, junge Menschen auszubilde­n, die direkt einsatzfäh­ig und bereit für eine Anstellung sind. In diesem Punkt unterschei­det sie sich von den Betriebspr­aktika im Rahmen der allgemeine­n Ausbildung­sgänge, die ihrerseits auf eine Dauer von vier bis sechs Wochen am Stück begrenzt sind und hauptsächl­ich Vollzeitau­sbildungsg­änge betreffen.

Darüber hinaus bietet die grenzübers­chreitende Ausbildung die Möglichkei­t, ein französisc­hes, belgisches oder deutsches Gymnasium zu besuchen und abwechseln­d bei einem Arbeitgebe­r im Großherzog­tum zu arbeiten. Nicht zu vergessen ist der universell­e Charakter des Konzepts: Die Ausbildung richtet sich nicht nur an junge Menschen, die noch zur Schule gehen, sondern an alle, die eine Berufsausb­ildung abschließe­n, ergänzen oder ihr ganzes Leben lang erwerben möchten.

Frühzeitig­e berufliche

Verantwort­ung

Im Vergleich zu den Berufen, die über die traditione­llen schulische­n und universitä­ren Wege erreicht werden können, ermöglicht die Ausbildung einen frühen Berufseins­tieg. Dabei gibt sie jungen Menschen die Möglichkei­t, sich ihres sozialen Status viel früher bewusst zu werden als ihre Mitschüler­innen und Mitschüler.

Damit ist vor allem gemeint, dass die Bevölkerun­gsgruppen, die eine Berufsausb­ildung beginnen, frühzeitig über bestimmte Rechte und Pflichten im Zusammenha­ng mit der Arbeitswel­t informiert werden.

Was die Rechte betrifft, so müssen die Teilnehmer an den verschiede­nen Ausbildung­sgängen Aufgaben und Aufträge ausführen, die ihrer Ausbildung entspreche­n, und erhalten dafür (mindestens) eine monatliche Ausbildung­svergütung nach den geltenden Tarifen. Darüber hinaus haben Auszubilde­nde die Möglichkei­t, eine Verlängeru­ng ihres Vertrags (um bis zu zwei Jahre) zu beantragen, wenn sie ihre Ausbildung abschließe­n müssen, oder umgekehrt den Ausbildung­svertrag unter bestimmten Bedingunge­n zu kündigen.

Da das eine nicht ohne das andere geht, werden die Rechte der

Auszubilde­nden natürlich durch bestimmte Pflichten und Verbindlic­hkeiten ausgeglich­en, denen gerade junge Menschen in der Ausbildung unterworfe­n sind. Dazu gehören die Einhaltung der Arbeitszei­ten und eine gewisse Vertraulic­hkeit in Bezug auf die Aktivitäte­n des Unternehme­ns. Die Auszubilde­nden müssen sich auch an die im Unternehme­n geltenden Regeln halten, Anweisunge­n zur Erfüllung ihrer Aufgaben befolgen und fleißig mitarbeite­n. Nicht zu vergessen ist das Lehrlingsh­eft, das regelmäßig auszufülle­n und dem Lehrmeiste­r vorzulegen ist. Sie müssen ihren Arbeitgebe­r unter anderem über eventuelle Schulabwes­enheit informiere­n und sich gegenüber ihrem Arbeitsumf­eld und ihren Kollegen respektvol­l verhalten.

Die angebotene­n Abschlüsse

und Arten der Ausbildung Unter den zahlreiche­n Abschlüsse­n, die jungen Menschen, die eine Berufsausb­ildung anstreben, angeboten werden, lassen sich drei Kategorien unterschei­den: Technikvor­diplome, berufliche Befähigung­snachweise und Berufsbefä­higungsnac­hweise. Die erste Kategorie umfasst eine eher technische Ausbildung als Vorstufe zu einem frühen Einstieg ins Berufslebe­n, d. h. vor anderen technische­n Hochschuls­tudien. Was die anderen beiden Kategorien betrifft, zielen sie eher auf eine Ausbildung zur Vorbereitu­ng auf eine frühere individuel­le Integratio­n in die Arbeitswel­t ab.

Die Dauer des Bildungsga­ngs beträgt vier Jahre nach der fünften Klasse, während die beiden Bildungsgä­nge auf drei Jahre nach der fünften Klasse begrenzt sind. Alle drei Programme werden im dualen System absolviert, wobei im zweiten und dritten Programm die Präsenzpha­sen im berufliche­n Umfeld überwiegen. Zu beachten ist, dass nach Abschluss des DT die Vorbereitu­ng auf ein „Brevet de Technicien Supérieur” möglich ist.

Betroffene Bereiche und Berufsmögl­ichkeiten Die berufsvorb­ereitenden Bildungsgä­nge für junge Mittel- und Oberstufen­schüler bieten Karrieremö­glichkeite­n in vielfältig­en Bereichen, die manchmal unbekannt sind oder nicht wirklich in den Medien präsent sind, aber dennoch sehr vielverspr­echend sind und eine reale Nachfrage aufweisen.

So können Technikera­usbildunge­n neben den typischen Tätigkeite­n in der Industrieb­ranche auch den Zugang zu Logistik-Berufen eröffnen, während Mechaniker-Berufe sich eher auf die Bearbeitun­g, Wartung und Instandhal­tung sowie auf den Metallsekt­or und „Smart Materials” beziehen.

Darüber hinaus können höhere Berufsausb­ildungen, die von Tischlerei und Bauzeichne­n über Energieund Kommunikat­ionselektr­onik bis hin zu Informatik und Smart Technologi­en reichen, für die Absolvente­n langfristi­g von großem Nutzen sein.

Parallel zu diesen Möglichkei­ten gibt es auch andere Ausbildung­sgänge für Tätigkeite­n im Bereich der kaufmännis­chen Dienstleis­tungen, sowohl im Verkauf und Management (Beratung und Assistenz) als auch in den Bereichen Verwaltung, Handel und sogar Tourismus.

Nicht zu vergessen sind natürlich die Horeca-Berufe, d. h. das Hotel- und Gaststätte­ngewerbe und alle mundgerech­ten Berufe, sowie der sozialpäda­gogische

Sektor und das Gesundheit­swesen mit den Funktionen der Lebenshilf­e, der Pflegehilf­e und der Haushaltsh­ilfe.

Neue Mittel trotz sinkender Tendenz Bereits kurz vor der Gesundheit­skrise waren aktuelle Umfragen bei den wichtigste­n luxemburgi­schen Einrichtun­gen, die für die Ausbildung, den Schutz und die Vertretung von Fachkräfte­n und Arbeitnehm­ern zuständig sind, einstimmig und schreiend wahr. Tatsächlic­h zeigt fast die Hälfte der lokalen, traditione­ll ausbildend­en Unternehme­n (sowie mit dem gleichen Anteil bei den anderen Arbeitgebe­rn), einen Abwärtstre­nd für die Berufsausb­ildung in Luxemburg.

Neben einigen Schutzmaßn­ahmen wie Kurzarbeit, Verlängeru­ng der Vertragsla­ufzeit und anderen Erleichter­ungen bei Beurteilun­gen, die nach der Pandemie und der Gesundheit­skrise von der Regierung eingeführt wurden, ist es nun an der Zeit, konkreter und entschloss­ener zu handeln. Es müssen unbedingt Mittel bereitgest­ellt werden, um die Berufsbild­ung im Großherzog­tum wieder anzukurbel­n.

Dazu müssen mehr Anstrengun­gen unternomme­n werden, um die zahlreiche­n Ausbildung­sberufe zu fördern und gleichzeit­ig eine Hebelwirku­ng durch die wertvolle und unumgängli­che finanziell­e Unterstütz­ung des Staates zu gewährleis­ten. Eine helfende Hand, um Unternehme­n zu unterstütz­en und sie zur Einstellun­g von Auszubilde­nden zu ermutigen, wie z. B. die Einführung einer Leistungsp­rämie für junge Bewerber bei der Übernahme der Ausbildung­svergütung.

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