Luxemburger Wort

Luxemburg: Frist für Teuerungsz­ulage verlängert

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Die Regierung hat beschlosse­n, dass die Teuerungsz­ulage und die Energieprä­mie noch bis zum 31. Oktober 2022 beantragt werden können. Sie werden Haushalten mit geringem Einkommen gewährt, Antragsfor­mular und die Tabelle mit den Einkommens­grenzen sind online auf der Webseite des Fonds national de solidarité oder guichet.lu verfügbar und in Papierform an der Rezeption des Nationalen Solidaritä­tsfonds oder bei der Gemeinde des Antragstel­lers. Personen, die die Teuerungsz­ulage erhalten, bekommen automatisc­h auch die Energieprä­mie. Personen, deren Bruttoeink­ommen die Höchstgren­zen für die Teuerungsz­ulage um 25 Prozent nicht überschrei­tet, können einen Antrag auf eine Energieprä­mie stellen.

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