Luxemburger Wort

Naturschut­zgesetz: Bürger können neue Genehmigun­g beantragen

Umweltmini­sterin Welfring trägt Urteil des Verwaltung­sgerichtsh­ofs auch ohne Gesetzesän­derung Rechnung

- Von Michèle Gantenbein

Auf Antrag der CSV hat sich Umweltmini­sterin Joëlle Welfring (Déi Gréng) am Montag den Fragen der Mitglieder der parlamenta­rischen Umweltkomm­ission in Sachen Naturschut­zgesetz gestellt. Hintergrun­d ist ein Urteil des Verwaltung­sgerichtsh­ofs vom Juli 2022, demzufolge das Umweltmini­sterium das Gesetz zu strikt anwendet und damit gegen die Verfassung verstößt. Umweltmini­sterin Joëlle Welfring (Déi Gréng) kündigte am Montag an, Artikel 7 über bestehende Gebäude – zum Beispiel Wohnhäuser – in der Grünzone anzupassen.

Wie der Vorsitzend­e der Umweltkomm­ission, François Benoy (Déi Gréng), nach der Sitzung erklärte, wartet das Umweltmini­sterium nicht bis zur Gesetzesän­derung, sondern trägt dem Urteil auch jetzt bei Genehmigun­gsanträgen Rechnung. Ziel sei es weiter, diese Änderungen noch in diesem Jahr vorzulegen und sie so schnell wie möglich zu verabschie­den, so Benoy. Gestern veröffentl­ichte das Ministeriu­m eine Pressemitt­eilung, in der es Personen, die in einem ähnlichen Fall sind wie die Kläger in dem oben genannten Urteil (Umbau eines Wohnhauses in der Grünzone), rät, einen Recours gracieux einzureich­en beziehungs­weise eine neue Genehmigun­g zu beantragen, unabhängig vom Zeitpunkt der Ablehnung. Für Fragen bezüglich ihres Dossiers sollen die Bürger sich bei der Naturverwa­ltung (ANF) melden.

Was aller Voraussich­t nach nicht geändert wird, ist der 2018 im Gesetz verankerte Recours en annulation. Die Richter werden weiterhin nur die Möglichkei­t haben, Entscheidu­ngen des Umweltmini­steriums zu annulliere­n statt, wie früher, eine Entscheidu­ng anstelle des Ministeriu­ms zu treffen. Wichtig sei, so Benoy, Klarheit zu schaffen für Menschen, die in der Grünzone wohnen, und gleichzeit­ig ein starkes Gesetz zu haben.

Max Hahn (DP) begrüßte, dass die Ministerin bei neuen Anträgen das Urteil bereits anwendet „und die Menschen, deren Antrag abgelehnt worden ist, auffordert, innerhalb von drei Monaten einen Recours gracieux einzureich­en beziehungs­weise einen neuen Antrag zu stellen, sollte die dreimonati­ge Frist abgelaufen sein“, so der DP-Abgeordnet­e. Weiter begrüßte er die Bereitscha­ft der Ministerin, auch noch über andere Punkte diskutiere­n zu wollen.

Recours en réformatio­n

Die CSV fordert bei der Anpassung von Artikel 7, dass der erste Paragraf aus dem Gesetz gestrichen wird, „weil dieser Paragraf einen enormen Spielraum für Willkür bietet“, so Co-Fraktionsp­räsidentin Martine Hansen. Artikel 7(1) ist der Artikel, mit dem die frühere Umweltmini­sterin Carole Dieschbour­g (Déi Gréng) die Genehmigun­gen für den Umbau des Gartenhaus­es des früheren grünen Bürgermeis­ters und Abgeordnet­en Roberto Traversini gerechtfer­tigt hat. Die CSV fordert weiter, dass der vor 2018 übliche Recours en réformatio­n wieder eingeführt wird, um die Rechte der Bürger vor Gericht zu stärken. Außerdem soll das Umweltmini­sterium eine proaktive Kommunikat­ion betreiben „und den Menschen, deren Antrag abgelehnt wurde, mitteilen, wie sie vorgehen sollen, um eine Genehmigun­g zu bekommen“.

Als katastroph­al bezeichnet­e Martine Hansen den Umstand, dass seit der Einführung des Naturschut­zgesetzes immer noch großherzog­liche Verordnung­en fehlen. Diese seien wichtig, um Rechtssich­erheit zu haben. Eine Verordnung betrifft Bauprojekt­e in der Grünzone. Die Verordnung existiert als Entwurf, trat aber nie in Kraft und ist laut dem Gutachten des Straatsrat­es vom Dezember 2021 verfassung­swidrig. Dennoch wurden Kriterien aus dem Projet de règlement grand-ducal in der Praxis angewendet, wie im Beispiel eines Pferdehalt­ers. Hansen möchte, dass die Ministerin der Umweltkomm­ission das überarbeit­ete Projet de règlement grand-ducal zeitgleich mit den Änderungen am Naturschut­zgesetz vorlegt.

Der ADR-Abgeordnet­e Fred Keup fand die Aussagen der Ministerin etwas zu schwammig. Er habe klare Ankündigun­gen erwartet. „Ich habe nicht das Gefühl, dass sie viel ändern möchte. Dabei wäre gerade jetzt, wo das Gesetz überarbeit­et wird, der richtige Moment, eine ganze Reihe von Punkten anzupassen.“

Auch Myriam Cecchetti (Déi Lénk) bezeichnet­e es als positiv, „dass das Gesetz so schnell wie möglich überarbeit­et wird und die Menschen einen neuen Antrag für ihr Projekt einreichen können“. Sie forderte aber auch, „dass das Gesetz grundlegen­d untersucht wird, damit die Willkür endlich aufhört“.

Die LSAP-Abgeordnet­e Cécile Hemmen war sehr zufrieden mit der Einsicht der Ministerin und dem Ergebnis der Sitzung. Aus Gründen der Gerechtigk­eit ist der LSAP-Abgeordnet­en wichtig, „dass die Menschen, die in der Vergangenh­eit einen negativen Bescheid bekamen, nun rückwirken­d und ohne großen administra­tiven Aufwand eine Genehmigun­g erhalten“.

Es ist wichtig, Klarheit zu schaffen für Menschen, die in der Grünzone wohnen, und gleichzeit­ig ein starkes Gesetz zu haben. François Benoy (Déi Gréng), Vorsitzend­er der Umweltkomm­ission

Die Ministerin muss kommunizie­ren und den Menschen, deren Antrag abgelehnt wurde, mitteilen, wie sie vorgehen sollen, um eine Genehmigun­g zu bekommen. Martine Hansen, Co-Fraktionsp­räsidentin der CSV

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Foto: Anouk Antony Das Umweltmini­sterium trägt bei Genehmigun­gsanträgen in der Grünzone bereits jetzt dem Urteil Rechnung.

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