Im Visier der Drogenmafia
Niederländische Sicherheitsexperten bangen um das Leben von Kronprinzessin Amalia
Die niederländische Kronprinzessin Amalia (18) ist – ebenso wie der niederländische Ministerpräsident Mark Rutte (55) – ins Visier der Drogenmafia und islamischer Dschihadisten geraten. Es wird befürchtet, dass der Kopf der niederländischen Drogenmafia, der Marokkaner Ridouan Taghi, sowie der führende islamische Dschihadist Mohammed Bouyeri, der wegen der Ermordung des Journalisten und Filmemachers Theo van Gogh am 2. November 2004 eine lebenslange Haftstrafe verbüßt, die Entführung von Kronprinzessin Amalia und Mark Rutte planen könnten. Auch ein Anschlag ist denkbar. Jedenfalls wurde der Personenschutz für Kronprinzessin Amalia erheblich verschärft, meldet die Zeitung „De Telegraaf“.
Zerronnene Freiheit
Dabei hat Kronprinzessin Amalia gerade erst ihr Studium an der Universität von Amsterdam (UvA) begonnen. Dort stehen Politik, Psychologie, Recht und Wirtschaft auf ihrem Stundenplan. Doch mit der neugewonnenen Freiheit ist jetzt erst einmal Schluss. Ihre Studentenwohnung in Amsterdam, die sie sich mit Freundinnen teilen soll, musste sie dem „Telegraaf“zufolge verlassen. Sie wohne nun an einem geheim gehaltenen Ort. Und auch im Hörsaal der Universität in Amsterdam wird sie ab sofort noch mehr Leibwächter vor, neben und hinter sich haben. Das Informationsamt der Haager Regierung und des Königshauses RVD dementiert diesen Bericht nicht, sondern gibt dazu nur die Standardantwort: „Kein Kommentar.“
Dabei hätte sich die Kronprinzessin so sehr über ein normales Studentenleben mit den dazugehörigen Partys gefreut. Dass sie zu letzteren bislang nicht eingeladen wurde, weil ihre Kommilitonen noch Berührungsängste gegenüber der prominenten Studentin haben, soll ihr in den letzten Wochen bereits schwer zu schaffen gemacht haben. Premierminister Mark Rutte ist seinerseits nun nicht mehr mit dem Fahrrad, sondern in einer gepanzerten Limousine mit Bodyguards in Den Haag unterwegs.
Geheime Botschaften
Der Drogenboss Ridouan Taghi, Chef der niederländischen „Mocro-Maffia“verbüßt derzeit ebenfalls eine Haftstrafe wegen Drogenhandels. Gegen ihn läuft ferner noch ein Prozess wegen verschiedener mutmaßlich von ihm in Auftrag gegebener Morde. Taghi soll auch aus dem Gefängnis heraus die Ermordung des Kriminalreporters Peter R. de Vries in Auftrag gegeben haben. Auf Peter R. de Vries wurde am 6. Juli vergangenen Jahres in der Amsterdamer
Innenstadt ein Attentat verübt. Er starb neun Tage später an den schweren Schussverletzungen, die er erlitt.
Ridouan Taghi und der Mörder von Theo van Gogh, Mohammed Bouyeri, lernten sich im Hochsicherheitsgefängnis von Vught/´sHertogenbosch persönlich kennen. Sie konnten dort nicht mehr in Einzel- und Isolationshaft gehalten werden, weil ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes dies verbietet. Inzwischen wurde Bouyeri in ein anderes Gefängnis verlegt, aber Taghi und Bouyeri halten weiterhin Kontakt. Sie sind im Gefängnis von Vught wohl enge Freunde und Komplizen geworden. Sie schreiben sich nun gegenseitig Briefe in Arabisch und zitieren darin auffällig viele Koranverse.
Die Sicherheitsbehörden und die Anti-Terroreinheit der Niederlande befürchten, dass sich hinter den Koranzitaten verschlüsselte Botschaften verbergen.
Der Briefwechsel wird zwar überwacht, aber die Sicherheitsbehörden und die Anti-Terroreinheit der Niederlande befürchten, dass sich hinter den Zitaten aus den Koranversen verschlüsselte Botschaften befinden.
Kontaktverbot gefordert
Ulysse Ellian, Abgeordneter der rechtsliberalen Regierungspartei VVD, fordert, dass die Haager Regierung und Justizministerin Dilan Yesilgöz „sofort eingreift und den Briefwechsel zwischen Taghi und Bouyeri verbietet. Die beiden Männer verbindet etwas und das ist der Hass gegen unseren Staat“, so Ellian. „Der Briefwechsel zwischen ihnen muss unverzüglich gestoppt werden, ihn weiter zuzulassen, ist leichtsinnig, naiv und kann für manche lebensgefährlich werden.“Allerdings: Nach den derzeit geltenden Gesetzen in den Niederlanden kann der Briefwechsel zwischen den beiden Inhaftieren nicht verboten werden.