Auf der Zielgeraden
Die Reform der Grundsteuer samt Spekulationssteuer soll in Kürze spruchreif sein
Sie gehörte beim letztjährigen Etat de la nation zu den großen Ankündigungen des Premierministers: Mit der Reform der Grundsteuer sollte eine politische Dauerbaustelle in Angriff genommen werden.
Innerhalb von zwölf Monaten sollte ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, der über die überfällige Anpassung der Grundsteuer hinaus eine Steuer auf leer stehenden Wohnungen und unbebauten Grundstücken enthält, versprach der Premier im Oktober 2021.
„Wort“-Informationen zufolge soll dieses Versprechen in den kommenden Tagen eingelöst und eine Gesetzesvorlage präsentiert werden, ehe Xavier Bettel (DP) seine nächste, für den 11. Oktober anberaumte Erklärung zur Lage des Landes abgibt.
Etwa 0,1 Prozent des BIP
Grundlage des Reformvorhabens sind die überarbeiteten allgemeinen Bebauungspläne, auf deren Grundlage in den zurückliegenden Monaten Simulationen durchgeführt wurden. Anhand dieser Modellierungen sollen die künftigen Steuersätze dann definiert werden.
Die aktuelle Bemessungsgrundlage reicht bis in die 40er-Jahre des vergangenen Jahrhunderts zurück; folglich stellt die Grundsteuer für die Gemeinden eine bescheidene Einnahmequelle dar, mit rund 40
Millionen Euro. Das macht etwa 0,1 Prozent des BIP aus. Zum Vergleich: Der europäische Mittelwert der Grundsteuer liegt bei 1,5 Prozent.
Auf der Bemessungsgrundlage definieren die Gemeinden die Hebesätze der Grundsteuer. Daran soll sich nichts ändern, hatte Innenministerin Taina Bofferding (LSAP) im Mai dieses Jahres durchblicken lassen. Um zu große Unterschiede zwischen den Gemeinden
zu vermeiden, sei denkbar, ähnlich wie bei der Gewerbesteuer, eine Schere festzulegen, innerhalb der die Hebesätze fixiert würden, so die Ministerin mit Blick auf die Wirkung, die auf die Wohnungsbaupolitik erzielt werden soll.
Neben dem Gedanken, dass die Einnahmen aus der Grundsteuer stärker sprudeln sollen, erhofft sich Blau-Rot-Grün denn auch, mit dem Reformprojekt über ein weiteres Instrument im Werkzeugkasten zu verfügen, um die Schieflage am Wohnungsmarkt begradigen zu können: die nationale Spekulationssteuer und Leerstandsteuer. „Hauptziel der Reform bleibt es, leer stehende Wohnungen und Grundstücke zu besteuern“, betonte DP-Finanzministerin Yuriko Backes im Mai in einem Interview mit dem „Luxemburger Wort“; gleichzeitig stellte sie einen Freibetrag für diejenigen in Aussicht, die Eigentümer ihres Hauptwohnsitzes sind.
Wer erhält die Einnahmen?
Der Gesetzentwurf wird auch klären, wer in den Genuss der Einnahmen aus Spekulations- und Leerstandsteuer kommt. Während die Innenministerin dafür plädiert, dass sie vom Staat erhoben werde, um wieder in den Wohnungsbau investiert zu werden, erwartet sich der Syvicol, dass die Abgabe den Gemeinden zugutekomme. „Es kann nicht sein, dass die Spekulationssteuer unter die Regie des Wohnungsbauministeriums fällt und damit für die Gemeinden verloren ist“, gab Emile Eicher (CSV), Präsident des Dachverbandes der Gemeinden, schon vor einem Jahr zu bedenken.
Die Finanzministerin ihrerseits ging im Mai von einer für alle Beteiligten annehmbaren Lösung aus. mas