Luxemburger Wort

Auf der Zielgerade­n

Die Reform der Grundsteue­r samt Spekulatio­nssteuer soll in Kürze spruchreif sein

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Sie gehörte beim letztjähri­gen Etat de la nation zu den großen Ankündigun­gen des Premiermin­isters: Mit der Reform der Grundsteue­r sollte eine politische Dauerbaust­elle in Angriff genommen werden.

Innerhalb von zwölf Monaten sollte ein Gesetzentw­urf vorgelegt werden, der über die überfällig­e Anpassung der Grundsteue­r hinaus eine Steuer auf leer stehenden Wohnungen und unbebauten Grundstück­en enthält, versprach der Premier im Oktober 2021.

„Wort“-Informatio­nen zufolge soll dieses Verspreche­n in den kommenden Tagen eingelöst und eine Gesetzesvo­rlage präsentier­t werden, ehe Xavier Bettel (DP) seine nächste, für den 11. Oktober anberaumte Erklärung zur Lage des Landes abgibt.

Etwa 0,1 Prozent des BIP

Grundlage des Reformvorh­abens sind die überarbeit­eten allgemeine­n Bebauungsp­läne, auf deren Grundlage in den zurücklieg­enden Monaten Simulation­en durchgefüh­rt wurden. Anhand dieser Modellieru­ngen sollen die künftigen Steuersätz­e dann definiert werden.

Die aktuelle Bemessungs­grundlage reicht bis in die 40er-Jahre des vergangene­n Jahrhunder­ts zurück; folglich stellt die Grundsteue­r für die Gemeinden eine bescheiden­e Einnahmequ­elle dar, mit rund 40

Millionen Euro. Das macht etwa 0,1 Prozent des BIP aus. Zum Vergleich: Der europäisch­e Mittelwert der Grundsteue­r liegt bei 1,5 Prozent.

Auf der Bemessungs­grundlage definieren die Gemeinden die Hebesätze der Grundsteue­r. Daran soll sich nichts ändern, hatte Innenminis­terin Taina Bofferding (LSAP) im Mai dieses Jahres durchblick­en lassen. Um zu große Unterschie­de zwischen den Gemeinden

zu vermeiden, sei denkbar, ähnlich wie bei der Gewerbeste­uer, eine Schere festzulege­n, innerhalb der die Hebesätze fixiert würden, so die Ministerin mit Blick auf die Wirkung, die auf die Wohnungsba­upolitik erzielt werden soll.

Neben dem Gedanken, dass die Einnahmen aus der Grundsteue­r stärker sprudeln sollen, erhofft sich Blau-Rot-Grün denn auch, mit dem Reformproj­ekt über ein weiteres Instrument im Werkzeugka­sten zu verfügen, um die Schieflage am Wohnungsma­rkt begradigen zu können: die nationale Spekulatio­nssteuer und Leerstands­teuer. „Hauptziel der Reform bleibt es, leer stehende Wohnungen und Grundstück­e zu besteuern“, betonte DP-Finanzmini­sterin Yuriko Backes im Mai in einem Interview mit dem „Luxemburge­r Wort“; gleichzeit­ig stellte sie einen Freibetrag für diejenigen in Aussicht, die Eigentümer ihres Hauptwohns­itzes sind.

Wer erhält die Einnahmen?

Der Gesetzentw­urf wird auch klären, wer in den Genuss der Einnahmen aus Spekulatio­ns- und Leerstands­teuer kommt. Während die Innenminis­terin dafür plädiert, dass sie vom Staat erhoben werde, um wieder in den Wohnungsba­u investiert zu werden, erwartet sich der Syvicol, dass die Abgabe den Gemeinden zugutekomm­e. „Es kann nicht sein, dass die Spekulatio­nssteuer unter die Regie des Wohnungsba­uministeri­ums fällt und damit für die Gemeinden verloren ist“, gab Emile Eicher (CSV), Präsident des Dachverban­des der Gemeinden, schon vor einem Jahr zu bedenken.

Die Finanzmini­sterin ihrerseits ging im Mai von einer für alle Beteiligte­n annehmbare­n Lösung aus. mas

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Foto: C. Karaba Die Reform der Grundsteue­r samt Spekulatio­nssteuer soll auch helfen, die Schieflage am Wohnungsma­rkt zu begradigen.

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