Kein Referendum zum vierten Kapitel
Auch zum vierten und letzten Kapitel der Luxemburger Verfassungsreform wird kein Referendum durchgeführt. Die Unterschriftensammlung hat nicht das gewünschte Resultat gebracht. 25 000 Unterschriften hätten es sein müssen. Nach Ablauf der Frist waren es lediglich 436, wovon eine als ungültig erklärt wurde, wie das Staatsministerium nach Überprüfung der von jeder Gemeinde ermittelten