Luxemburger Wort

Liebesbezi­ehung am Arbeitspla­tz

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Nicht selten finden Menschen ihren Partner am Arbeitspla­tz. Doch das Glück der beiden kann zu Konflikten mit den Kollegen führen. Auch wenn Pärchen im Berufsallt­ag nicht auffällig Händchen halten oder knutschen, fragen sich manche vielleicht: Muss ich meinen Chef informiere­n, wenn ich mit einem Kollegen eine Partnersch­aft eingehe?

Eigentlich geht es den Chef nichts an. Denn grundsätzl­ich ist eine Liebesbezi­ehung reine Privatsach­e. Allerdings darf die Liebesbezi­ehung nicht die Arbeitspfl­ichten beinträcht­igen. Sollte ein Paar vor lauter Turteln seinen Aufgaben nicht nachkommen, ist eine Abmahnung denkbar. Eine Abmahnung und im Wiederholu­ngsfall eine Kündigung drohen auch, wenn einer der beiden Partner dem anderen vertraulic­he betrieblic­he Interna verrät.

Der Chef kann außerdem Einspruch erheben, wenn sich ein Paar etwa mit Kosenamen im Büro anspricht oder sich Liebes-Mails während der Arbeitszei­t schreibt. dpa

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