Liebesbeziehung am Arbeitsplatz
Nicht selten finden Menschen ihren Partner am Arbeitsplatz. Doch das Glück der beiden kann zu Konflikten mit den Kollegen führen. Auch wenn Pärchen im Berufsalltag nicht auffällig Händchen halten oder knutschen, fragen sich manche vielleicht: Muss ich meinen Chef informieren, wenn ich mit einem Kollegen eine Partnerschaft eingehe?
Eigentlich geht es den Chef nichts an. Denn grundsätzlich ist eine Liebesbeziehung reine Privatsache. Allerdings darf die Liebesbeziehung nicht die Arbeitspflichten beinträchtigen. Sollte ein Paar vor lauter Turteln seinen Aufgaben nicht nachkommen, ist eine Abmahnung denkbar. Eine Abmahnung und im Wiederholungsfall eine Kündigung drohen auch, wenn einer der beiden Partner dem anderen vertrauliche betriebliche Interna verrät.
Der Chef kann außerdem Einspruch erheben, wenn sich ein Paar etwa mit Kosenamen im Büro anspricht oder sich Liebes-Mails während der Arbeitszeit schreibt. dpa