Fünf Jahre Haft für Ex-Polizist
Fünf Jahre Haft, davon drei zur Bewährung: So lautet das Urteil der Richter gegen Meris M. Der Ex-Polizist hatte im April 2019 einen flüchtigen Autofahrer bei einer Kontrolle erschossen. Kurz zuvor war der Fahrer des Mercedes auf den damals 22-jährigen Polizisten zugefahren. Unmittelbar nach dem Vorfall deutete vieles auf Notwehr hin, doch die Ermittlungen warfen schnell Fragen auf. Meris M. wurde wegen Totschlags angeklagt.
Laut den Richtern der Kriminalkammer handelte Meris M. nicht aus Notwehr. Sie hielten aber fest, dass der Autofahrer die Tat provoziert habe. Dadurch wird das Strafmaß bei schweren Straftaten wie Totschlag, die lebenslängliche Haftstrafen zur Folge haben können, deutlich verringert. Neben einem Bußgeld von 5.000 Euro muss der Ex-Polizist unter anderem eine Entschädigung von 21.400 Euro an die Frau des Verstorbenen zahlen.
Verteidigung erwägt Einspruch
Die Richter blieben deutlich unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte nämlich eine Haftstrafe von 30 Jahren gefordert. Der Strafverteidiger des
Angeklagten zeigte sich nach dem Urteil dennoch nicht zufrieden. Die Strafe sei angesichts der Vorwürfe zwar niedrig. Einverstanden sei er mit der Entscheidung der Richter jedoch nicht. Er erwäge, Einspruch einzulegen. Das Urteil bezeichnete er als ein falsches Signal für andere Polizisten. „Die Nachricht lautet: Jungs, bleibt im Büro. Und wenn ihr rausmüsst, lasst eure Waffe dort und lauft draußen bloß niemanden nach“, so Me Philippe Penning.
Während der Gerichtsverhandlung Ende September hatte der Anwalt einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Dieser habe nämlich aus Notwehr gehandelt. Der Angeklagte hatte damals vor Gericht betont, dass zur Seite springen für ihn damals keine Möglichkeit mehr gewesen sei. Für ihn habe der Fahrer ihn töten wollen.
Für die Vertreterin der Anklage ließen die Ermittlungen derweil nur einen Schluss zu. Meris M. habe den 51-jährigen Autofahrer, der sich anscheinend einer Kontrolle entziehen wollte, vorsätzlich getötet. Der Beamte habe die Möglichkeit gehabt, sich in Sicherheit zu bringen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Alle Parteien haben nun 40 Tage Zeit, um Einspruch einzulegen. m.r.