Ein Streit mit tragischem Ende
32-Jähriger würgt seinen Bruder zu Tode und muss sich vor Gericht verantworten. Dem Angeklagten drohen 30 Jahre Haft
Eine Auseinandersetzung zwischen zwei Brüdern nimmt am Nachmittag des 13. Juni 2021 in Goesdorf ein fatales Ende. Als die Rettungskräfte am frühen Abend eintreffen, kommt die Hilfe für einen 36-jährigen Mann zu spät. Ein Arzt kann kurz nach 18 Uhr nur noch den Tod des Mannes feststellen. Sein Bruder Daniel E., heute 32 Jahre alt, musste sich nun wegen Totschlags vor dem Bezirksgericht in Diekirch verantworten. Gegen ihn wurde eine 30-jährige Freiheitsstrafe gefordert.
Der Beschuldigte hatte seinen Bruder an jenem Nachmittag, dem Muttertag, im Zuge der Rangelei in den Würgegriff genommen. Etwa eine Minute soll er fest zugedrückt haben, bis sich sein Bruder „nicht mehr wehrte“. Das stritt der Beschuldigte während der Verhandlung nicht ab. Auch das Fazit der Gerichtsmedizinerin war klar. Als Todesursache hielt sie „Ersticken durch Halskompression, gegebenenfalls auch Brustkompression“fest. Die inneren Verletzungen des 36-jährigen Mannes würden denn auch zu einer flächenhaften Kompression mit dem Unterarm passen.
Weniger klar ist unterdessen der genaue Todeszeitpunkt des Opfers. Den Ermittlern sowie der Staatsanwaltschaft zufolge soll der Tod kurz nach 16 Uhr eingetreten sein. Um 16.24 Uhr hatte Daniel E. nämlich ein erstes Mal versucht, seine Mutter telefonisch zu erreichen – ohne Erfolg. Zwölf weitere Male versuchte er es anschließend. Zudem schickte er ihr um 16.37 Uhr eine Nachricht, in der er sie um einen Rückruf bat. Er schrieb darin, dass sein Bruder tot sei. Der Anruf beim Notruf ging unterdessen erst um 17.55 Uhr ein.
Daniel E. erklärte diese Zeitspanne dadurch, dass sein Bruder nach dem Streit geröchelt hatte, was er als Schnarchen vernahm. Demnach sei er davon ausgegangen, dass sein Bruder schlief. Erst später habe er festgestellt, dass der 36-Jährige kein Lebenszeichen mehr von sich gab. Dann habe er den Notruf verständigt und Erste-Hilfe-Maßnahmen eingeleitet. Diese Version wollte der Vertreter der Staatsanwaltschaft nicht glauben. Ihm zufolge habe sich Daniel E. vielmehr zuerst eine Erklärung für den Vorfall überlegt, dann erst den Notdienst kontaktiert.
Viele Auseinandersetzungen
In den Augen des Anklägers ist denn auch der Tatbestand des Totschlags gegeben. Der Beschuldigte habe einen Griff angewandt, der zum Tod führen kann und nicht von diesem Griff abgelassen. Der Beschuldigte selbst wies die Tötungsabsicht jedoch von sich. „Ich wollte ihn ganz sicher nicht umbringen“, so der 32-Jährige. Auch sein Anwalt plädierte für Körperverletzung mit Todesfolge.
Fakt ist, dass es zwischen den Brüdern, die beide mit Drogen- und Alkoholproblemen zu kämpfen hatten, öfter zu Auseinandersetzungen gekommen war. Die Mutter gab bei der Polizei denn auch an, dass die beiden Brüder nicht miteinander, aber auch nicht ohneeinander konnten. Erst einen Monat vor der Tat war die Polizei mit einem weiteren Familienstreit befasst. Damals soll der ältere Bruder den jüngeren in den Schwitzkasten genommen haben. Es sei immer nur um Kleinigkeiten gegangen, sagte Daniel E. vor Gericht aus. Das soll auch am Tattag der Fall gewesen sein, auch wenn nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte, was genau der Auslöser des Streits war. In einer ersten Phase soll der Beschuldigte den Ermittlungen zufolge von einer Bierdose gesprochen haben. Später war es dann der Griff nach der Fernbedienung. Sein Bruder habe ihm einen Kopfschlag verpasst, als er das Gerät in die Hand nehmen wollte. Daraufhin sei es zu der fatalen Auseinandersetzung gekommen.
Das Urteil in erster Instanz ergeht am 27. April.
Fakt ist, dass es zwischen den Brüdern, die beide mit Drogen- und Alkoholproblemen zu kämpfen hatten, öfter zu Auseinandersetzungen gekommen war.