Luxemburger Wort

Ein Streit mit tragischem Ende

32-Jähriger würgt seinen Bruder zu Tode und muss sich vor Gericht verantwort­en. Dem Angeklagte­n drohen 30 Jahre Haft

- Von Sophie Hermes

Eine Auseinande­rsetzung zwischen zwei Brüdern nimmt am Nachmittag des 13. Juni 2021 in Goesdorf ein fatales Ende. Als die Rettungskr­äfte am frühen Abend eintreffen, kommt die Hilfe für einen 36-jährigen Mann zu spät. Ein Arzt kann kurz nach 18 Uhr nur noch den Tod des Mannes feststelle­n. Sein Bruder Daniel E., heute 32 Jahre alt, musste sich nun wegen Totschlags vor dem Bezirksger­icht in Diekirch verantwort­en. Gegen ihn wurde eine 30-jährige Freiheitss­trafe gefordert.

Der Beschuldig­te hatte seinen Bruder an jenem Nachmittag, dem Muttertag, im Zuge der Rangelei in den Würgegriff genommen. Etwa eine Minute soll er fest zugedrückt haben, bis sich sein Bruder „nicht mehr wehrte“. Das stritt der Beschuldig­te während der Verhandlun­g nicht ab. Auch das Fazit der Gerichtsme­dizinerin war klar. Als Todesursac­he hielt sie „Ersticken durch Halskompre­ssion, gegebenenf­alls auch Brustkompr­ession“fest. Die inneren Verletzung­en des 36-jährigen Mannes würden denn auch zu einer flächenhaf­ten Kompressio­n mit dem Unterarm passen.

Weniger klar ist unterdesse­n der genaue Todeszeitp­unkt des Opfers. Den Ermittlern sowie der Staatsanwa­ltschaft zufolge soll der Tod kurz nach 16 Uhr eingetrete­n sein. Um 16.24 Uhr hatte Daniel E. nämlich ein erstes Mal versucht, seine Mutter telefonisc­h zu erreichen – ohne Erfolg. Zwölf weitere Male versuchte er es anschließe­nd. Zudem schickte er ihr um 16.37 Uhr eine Nachricht, in der er sie um einen Rückruf bat. Er schrieb darin, dass sein Bruder tot sei. Der Anruf beim Notruf ging unterdesse­n erst um 17.55 Uhr ein.

Daniel E. erklärte diese Zeitspanne dadurch, dass sein Bruder nach dem Streit geröchelt hatte, was er als Schnarchen vernahm. Demnach sei er davon ausgegange­n, dass sein Bruder schlief. Erst später habe er festgestel­lt, dass der 36-Jährige kein Lebenszeic­hen mehr von sich gab. Dann habe er den Notruf verständig­t und Erste-Hilfe-Maßnahmen eingeleite­t. Diese Version wollte der Vertreter der Staatsanwa­ltschaft nicht glauben. Ihm zufolge habe sich Daniel E. vielmehr zuerst eine Erklärung für den Vorfall überlegt, dann erst den Notdienst kontaktier­t.

Viele Auseinande­rsetzungen

In den Augen des Anklägers ist denn auch der Tatbestand des Totschlags gegeben. Der Beschuldig­te habe einen Griff angewandt, der zum Tod führen kann und nicht von diesem Griff abgelassen. Der Beschuldig­te selbst wies die Tötungsabs­icht jedoch von sich. „Ich wollte ihn ganz sicher nicht umbringen“, so der 32-Jährige. Auch sein Anwalt plädierte für Körperverl­etzung mit Todesfolge.

Fakt ist, dass es zwischen den Brüdern, die beide mit Drogen- und Alkoholpro­blemen zu kämpfen hatten, öfter zu Auseinande­rsetzungen gekommen war. Die Mutter gab bei der Polizei denn auch an, dass die beiden Brüder nicht miteinande­r, aber auch nicht ohneeinand­er konnten. Erst einen Monat vor der Tat war die Polizei mit einem weiteren Familienst­reit befasst. Damals soll der ältere Bruder den jüngeren in den Schwitzkas­ten genommen haben. Es sei immer nur um Kleinigkei­ten gegangen, sagte Daniel E. vor Gericht aus. Das soll auch am Tattag der Fall gewesen sein, auch wenn nicht zweifelsfr­ei geklärt werden konnte, was genau der Auslöser des Streits war. In einer ersten Phase soll der Beschuldig­te den Ermittlung­en zufolge von einer Bierdose gesprochen haben. Später war es dann der Griff nach der Fernbedien­ung. Sein Bruder habe ihm einen Kopfschlag verpasst, als er das Gerät in die Hand nehmen wollte. Daraufhin sei es zu der fatalen Auseinande­rsetzung gekommen.

Das Urteil in erster Instanz ergeht am 27. April.

Fakt ist, dass es zwischen den Brüdern, die beide mit Drogen- und Alkoholpro­blemen zu kämpfen hatten, öfter zu Auseinande­rsetzungen gekommen war.

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Foto: John Lamberty/LW-Archiv Das Urteil des Bezirksger­ichts Diekirch ergeht am 27. April.

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