„Beim Fonds du Logement gibt es keinen Leerstand“
Wohnungsbauminister Meisch gibt in der Antwort auf eine parlamentarische Frage Auskunft über die aktuellen Zustände im Wohnpark der Behörde
„Beim Fonds du Logement gibt es keinen Leerstand von bewohnbaren Wohnungen“– dies antwortet der zuständige Minister Claude Meisch (DP) auf eine entsprechende parlamentarische Frage des Piraten-Abgeordneten Marc Goergen.
Während es bei bewohnbaren Unterkünften also kein Problem mit Leerstand gibt, stünden aber regelmäßig einige der insgesamt 2.000 Wohnungen des Fonds du Logement leer, weil sie renoviert werden müssen und dementsprechend als nicht bewohnbar gelten. Renoviert werden muss vor allem dann, wenn ein Mieter ausgezogen ist und sich die Wohnung in einem nicht bewohnbaren Zustand befindet. Der Leerstand bei solch nicht bewohnbaren Einheiten variiere ständig, heißt es weiter in der Antwort. Es könnten sich aber zu jedem Moment rund 100 Wohnungen in einer Renovierung befinden, so Meisch. Auch erkundigte sich Goergen danach, wie schnell der Fonds du Logement Wohnungen, die leer stehen, an neue Käufer oder Mieter weitervermitteln könne. Allgemein könne eine Einheit, die bereits renoviert und instand gesetzt wurde, innerhalb von zwei bis drei Monaten wieder vermietet werden, erklärt der Minister. Etwas länger dauere es, wenn ein potenzieller Mieter die Wohnung nicht übernehmen möchte und der Fonds du Logement nach einem neuen Kandidaten suchen muss.
Beim Verkauf von Wohnungen dauert es allgemein etwas länger, bis ein Käufer gefunden wird, nämlich meist zwischen sechs und zehn Monaten. Es kann aber auch zu Verzögerungen kommen, beispielsweise dann, wenn es aufseiten des Käufers Probleme damit gebe, einen Kredit zu bekommen.