Wie viel das Gutachten zum Bettelverbot gekostet hat
Eigentlich hatte Innenminister Léon Gloden (CSV) ein juristisches Gutachten bei einer Anwaltskanzlei angefragt, um wieder Ruhe in die Polemik rund um das Bettelverbot zu bringen. Die Wahl der Kanzlei, die für das Gutachten zuständig sein sollte, führte jedoch nicht zu weniger Kritik seitens seiner politischen Gegner.
Die beauftragte Anwaltskanzlei Thewes&Reuter ist nämlich dieselbe Kanzlei, die die Stadt Luxemburg vorigen Sommer dabei unterstützt hatte, Beschwerde beim Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung der damaligen Innenministerin Taina Bofferding (LSAP), das Bettelverbot abzulehnen, einzulegen.
Das Gutachten, das Gloden im Januar demnach in Auftrag gegeben hatte, kam auf die gleiche Schlussfolgerung wie die Beschwerde. Wie viel das Gutachten schlussendlich gekostet hat, beantwortet Innenminister Gloden auf Anfrage der Piratenpartei. Für das Gutachten hat die Anwaltskanzlei 3.100,50 Euro einkassiert.
Eine Anwaltskanzlei, zwei Gutachten – Gloden sieht kein Interessenkonflikt
Auf die Zusatzfrage, ob der Minister einen Interessenkonflikt darin sehe, dass die Kanzlei in derselben Affäre die Stadt Luxemburg und daraufhin das Innenministerium beraten habe, antwortet Gloden klar mit „Nein“.
Die Wahl sei gerade auf Thewes&Reuter gefallen, eben weil die Kanzlei im Rahmen des „Recours“der Stadt Luxemburg „eine beachtliche Vorarbeit“geleistet habe. „Deswegen hat es Sinn ergeben, dieselbe Kanzlei damit zu beauftragen, ob man aufgrund der Urteile, die in dieser Diskussion aufgeworfen wurden, zu einer anderen Schlussfolgerung kommt“, so die Antwort Glodens. FJ