Prozess um Brandanschlag auf Asylheim: Angeklagter schweigt
Koblenz. Im Prozess um einen tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis 1991 hat der Angeklagte zum Auftakt der Verhandlung gestern geschwiegen. Der 54 Jahre alte Deutsche ist wegen Beihilfe zum Mord und Beihilfe zum Mordversuch in 20 Fällen angeklagt.
Sein Anwalt Wolfgang Stahl teilte vor der Verhandlung im Oberlandesgericht Koblenz mit, sein Mandant bestreite den zentralen Vorwurf. Im Prozess gab der Verteidiger eine Erklärung ab und verglich die Anklage mit dem Scheinriesen Tur Tur aus dem Kinderbuch Jim Knopf – die Figur wirke nur aus der Entfernung riesig, beim Herantreten schrumpfe sie. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.
Laut Bundesanwaltschaft soll sich der Angeklagte 1991 mit zwei weiteren Männern in einer Gaststätte in Saarlouis getroffen und über die damaligen rassistisch motivierten Anschläge auf Unterkünfte für Ausländer unterhalten haben. An diesem Abend soll der heute 54-Jährige demnach gesagt haben: „Hier müsste auch mal so was brennen oder passieren.“
Von diesen Worten soll einer seiner Begleiter, ein heute 52-Jähriger, beeinflusst und bestärkt worden sein, heißt es weiter in der Anklage. Der 52-Jährige legte nach Auffassung des Oberlandesgerichts 1991 das Feuer in dem Asylbewerberheim in Saarlouis. Bei dem Brand starb der 27-jährige Asylbewerber Samuel Yeboah aus dem westafrikanischen Ghana.
Der 52-Jährige wurde bereits im Oktober unter anderem wegen Mordes verurteilt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. dpa