Anklage fordert Bewährungsstrafe für Gerson Rodrigues
Der Nationalspieler muss sich wegen Körperverletzung in drei Fällen vor Gericht verantworten. Dem Prozess blieb er bis zum Schluss fern
„Elo ginn ech och schonn ganz duercherneen“, sagt Maître Guillaume Rauchs, nachdem er sich während seines Plädoyers verhaspelt hat. Am Richterpult sind zu diesem Zeitpunkt längst nur noch fragende Blicke zu sehen. Auch für andere Prozessbeobachter bleiben viele Argumente des Verteidigers von Gerson Rodrigues schwer nachvollziehbar. Dabei steht in dem Prozess für den Fußballnationalspieler viel auf dem Spiel.
Der 28-Jährige muss sich wegen Körperverletzung in drei Fällen und der Beleidigung von Polizisten vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im November 2022 seine ExFreundin, die Influencerin und frühere Miss Luxembourg 2020, Emilie Boland, ins Gesicht geschlagen zu haben. Der Fußballer soll zudem zwei Männer vor Nachtclubs im hauptstädtischen Bahnhofsviertel schwer verletzt haben. Im März 2019 habe er einem Opfer Nasenund Gesichtsknochen gebrochen, dem anderen im Juni 2022 einen Zahn ausgeschlagen.
Ein erster Verhandlungstag fand bereits im September 2023 statt. Nachdem eine weitere Sitzung im November 2023 krankheitsbedingt vertagt wurde, wurde der Prozess nun gestern abgeschlossen. Dem Gericht blieb Gerson Rodrigues, der derzeit für den slowakischen Verein Slovan Bratislava spielt, aber auch am letzten Verhandlungstag fern.
Bewährung unter Auflagen
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte in seinem Strafantrag, den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten und einer angemessenen Geldstrafe zu verurteilen. Die Angriffe seien grundlos und ohne Provokation erfolgt. Die Haftstrafe könne jedoch zur Bewährung ausgesetzt werden, aber nur unter der Bedingung, dass Rodrigues sich einer Therapie unterziehe, um seine Aggressionsprobleme in den Griff zu bekommen. Außerdem müsse er seine Opfer entschädigen.
Die Aussagen von Emilie Boland seien glaubhaft, wie der Ankläger unterstrich. Die Vorwürfe seien letztlich auch durch einen Polizeieinsatzbericht vom Morgen des 25. November 2022 gestützt. Die Polizisten hatten darin unter anderem eine verwüstete Wohnung und Gesichtsverletzungen der Frau festgehalten. Bei ihrer Ankunft am Einsatzort waren sie derweil heftig von Gerson Rodrigues beleidigt worden. Unmittelbar nach der mutmaßlichen Tat hatte die Frau noch bestritten, Opfer von Gewalt geworden zu sein. Im Mai 2023 wendete sie sich dann aber an die Polizei und erhob auch öffentlich in den sozialen Medien schwere Vorwürfe gegen Rodrigues.
Im vergangenen September hatte die Geschädigte vor Gericht angegeben, sich nach der Rückkehr von einer Partynacht mit dem Angeklagten in der Wohnung gestritten zu haben. Dieser sei aggressiv geworden, habe die Wohnung zertrümmert und sie ins Gesicht geschlagen. Zeugen der Verteidigung hatten derweil nicht nur den Ermittlungserkenntnissen, sondern auch einander eindeutig widersprochen. Das hob auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft hervor. Ihre Aussagen seien deshalb „mit Vorsicht zu genießen“und nicht vom Gericht zurückzubehalten.
Maître Guillaume Rauchs betonte, dass sein Mandant seine Ex-Partnerin nicht geschlagen habe. In seinem Plädoyer versuchte er, Widersprüche in den Aussagen der Frau aufzuzeigen. Dazu bediente er sich auch zwei wenige Sekunden dauernden, verwackelten Videoaufnahmen, die Gerson Rodrigues und Emilie Boland angeblich im Beisein von zwei weiteren Personen zeigen. Die Videos sollten nach Ansicht der Verteidigung beweisen, dass die Frau entgegen ihrer Behauptung zur mutmaßlichen Tatzeit nicht allein mit Rodrigues in der Wohnung der Frau gewesen sei.
Die Aufnahmen sind jedoch nicht mit Metadaten versehen. Es ist daher nicht nachvollziehbar, wann sie aufgenommen wurden. Der Verteidiger stört sich daran nicht, sondern sieht die Anwesenheit eines Koffers als ausreichenden Beweis. Darin, dass entgegen der Darstellung im Polizeibericht keine Verwüstungen in der Wohnung zu sehen sind, sieht er keinen Widerspruch. Ebenso wenig darin, dass sowohl Rodrigues als auch Emilie Boland unterschiedliche Kleidung tragen, als es laut der Ermittlungsakte am 25. November 2022 der Fall war.
Auch den Vorfall vom März 2019 bestritt die Verteidigung. Auf den Videoaufnahmen des Vorfalls, bei dem Rodrigues einem Mann die Gesichtsknochen gebrochen haben soll, sei der Angeklagte nicht zweifelsfrei zu erkennen. Im Juni 2022 habe sein Mandant allerdings einen Fehler gemacht und einen Bekannten geschlagen. Das sei jedoch alles, was von den Vorwürfen gegen den Angeklagten übrig bleibe.
Das Urteil ergeht am 27. März.