Raubüberfall auf Match-Filiale: Zehn Jahre Haft für Milovan R.
Im März 2019 überfallen zwei bewaffnete Männer einen Supermarkt in Niederanven. Das Bezirksgericht verurteilte nun einen von ihnen
Anfang Februar musste sich Milovan R. vor Gericht verantworten, weil er zusammen mit einem noch flüchtigen Komplizen im März 2019 einen Supermarkt in Niederanven überfallen haben soll. Die Täter hatten Angestellte und Kunden mit Pistolen bedroht und waren mit 15.000 Euro entkommen. Die Richter verurteilten den Angeklagten gestern zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren, die zur Hälfte zur Bewährung ausgesetzt wurde. Damit blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die 15 Jahre Haft gefordert hatte.
Unmittelbar nach der Tat war den Räubern zunächst die Flucht nach Montenegro gelungen. Auf einem Feldweg bei Waldhof wechselten sie das Fluchtfahrzeug und setzten den ersten Wagen mitsamt ihrer Kleidungsstücke in Brand. Dabei unterlief ihnen jedoch ein Fehler. Neben dem ausgebrannten Fahrzeug fanden die Polizisten eine selbst gebastelte Sturmhaube, die aus einem abgetrennten Pulloverärmel gefertigt war.
DNS-Spur führt zum Täter
Eine DNS-Analyse führte schließlich zur Identifizierung von Milovan R. Im September vergangenen Jahres wurde der Mann an die luxemburgischen Strafverfolgungsbehörden ausgeliefert. Vor Gericht bestritt der heute 35-Jährige die Tat
nicht. Er habe den Raubüberfall nur begangen, weil er seinem Komplizen 5.000 Euro schuldete. Der Mann habe ihn bedroht. Er selbst sah sich in einer passiven Rolle. An den Vorbereitungen will der Angeklagte nicht beteiligt gewesen sein.
Die Ermittlungen ergaben, dass der Raubüberfall akribisch vorbereitet war. Dazu gehörten das Auskundschaften des Tatortes und die Beschaffung eines
Fluchtfahrzeuges. Die Täter benutzten einen Suzuki Jimny, der etwa zehn Tage zuvor im Süden des Landes gestohlen worden war. Dem Besitzer des Fahrzeugs, das die Männer bei ihrer Flucht in Flammen zurückließen, muss der Angeklagte rund 10.000 Euro Schadenersatz zahlen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Alle Parteien haben 40 Tage Zeit, um dagegen Einspruch einzulegen.