Gericht bestätigt Strafen aus erster Instanz
Im Fall der Betrugsaffäre Hesperingen sieht das Berufungsgericht keine Teilschuld bei der Gemeinde. Der Anwalt des Hauptangeklagten will wohl in Kassation gehen
Das Berufungsgericht im Fall der Betrugsaffäre Hesperingen behält die Urteile aus erster Instanz in großen Zügen zurück. Die Strafen auf strafrechtlichem Plan bleiben, also sieben Jahre, die Hälfte auf Bewährung, für den Hauptangeklagten, und fünf Jahre, davon drei auf Bewährung, für dessen Wegbegleiter. Marc Lentz, der Anwalt des Hauptangeklagten, spielt mit dem Gedanken, in Kassation zu gehen.
„Unsere Hauptargumentation basierte darauf zu schauen, ob ein Fehler des Opfers vorliegt, etwas, das es so im Luxemburger Recht noch nicht gibt“, erklärt Lentz, der dafür Rechtsprechungen aus Frankreich angeführt hatte: „Wir hatten gehofft, im Berufungsprozess ein wenig Gestalter von Jurisprudenz zu sein. Doch dies ist nicht der Fall.“Auf die Frage, ob er den nächsten Schritt gehen wolle, antwortete er: „Ich bin auf jeden Fall auf juristischem Plan motiviert, in Kassation zu gehen. Aber das werde ich zuerst mit meinem Klienten besprechen.“
Vor dem Kassationshof geht es letzten Endes aber nicht mehr um die Schuldfrage. Vielmehr stehen dort formale Punkte im Mittelpunkt, etwa ob die Prozeduren vorschriftsmäßig eingehalten sowie alle Rechtsprinzipien gewahrt wurden.
Die Verteidigung wollte im Berufungsprozess wissen, welche Schuld den damaligen Schöffenrat der Gemeinde Hesperingen treffen würde. „Eine Teilung der Schuld wurde nicht zurückbehalten“, resümiert der Anwalt des Hauptangeklagten.
Desto mehr zufrieden mit diesem Urteil zeigte sich Georges Pierret, der Anwalt der Gemeinde Hesperingen: „Für mich war wichtig, dass es bei der Gemeinde keinen Fehler gab, der einen Einfluss auf den Schadenersatz haben könnte. Es wäre schlimm, wenn dies demjenigen, der Geld geklaut hat, einen finanziellen Vorteil gebracht hätte. Im Namen der Gemeinde sind wir mit diesem Urteil zufrieden.“
Bereits vor dem Beginn des Prozesses hatte der Angeklagte Jean-Paul F. seinen Einspruch zurückgezogen. Der dritte Angeklagte, ein Unternehmer aus Itzig, hatte keinen Einspruch eingelegt.
Der Fall im Rückblick
Während 20 Jahren hatten die beiden Gemeindebeamten Claude G. und F. etwa fünf Millionen Euro auf die Seite geschafft. Im Juni 2019 war der Betrug aufgeflogen. Der Anwalt der Gemeinde Hesperingen hatte am 20. Juni 2019 eine Anzeige beim Untersuchungsrichter hinterlegt. Im Prozess ging es Anfang 2023 unter anderem um Veruntreuung öffentlicher Gelder, Betrügerei, Fälschungen und Gebrauch von Fälschungen, Geldwäsche und Unterschlagung von Vermögenswerten.
Der Hauptangeklagte G. war zu sieben Jahren Haft – die Hälfte zur Bewährung ausgesetzt – verurteilt worden, sein Wegbegleiter F. zu fünf Jahren, davon drei auf Bewährung.
Der dritte Angeklagte war zu einer Haftstrafe von zwölf Monaten, komplett zur Bewährung ausgesetzt, und zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro verurteilt worden.