Luxemburger Wort

Schengener Schöffenra­t im Valentiny-Prozess freigespro­chen

Das Architektu­rbüro hatte die Politiker wegen Rufschädig­ung verklagt. Die Richter wiesen den Vorwurf als unbegründe­t zurück

- Von Volker Bingenheim­er

Das Bezirksger­icht hat den Schengener Bürgermeis­ter Michel Gloden und die Schöffen Tom Weber und Jean-Paul Muller vom Vorwurf der Verleumdun­g und Rufschädig­ung freigespro­chen. Bei dem mitangekla­gten Gemeindete­chniker erklärte sich das Gericht für unzuständi­g.

Das Architektu­rbüro Valentiny hvp hatte den Schöffenra­t und den Beamten der Gemeinde Schengen wegen seiner Aussagen bei einer Gemeindera­tssitzung und in Zeitungs- und Fernsehint­erviews vor Gericht zitiert. Die Gerichtsko­sten muss das Büro nun tragen.

Ratssitzun­g hatte hohe Wellen geschlagen

Das Gericht sah die Vorwürfe, der Bürgermeis­ter und die Schöffen hätten das Architektu­rbüro diffamiere­n wollen, als nicht erwiesen an. Während einer Gemeindera­tssitzung im Mai vergangene­n Jahres hatte Bürgermeis­ter Michel Gloden den Räten vorgeschla­gen, zwei Verträge mit Valentiny hvp aufzulösen. Sie bezogen sich auf den Einzelbeba­uungsplan (PAP) für den Schulcampu­s in Remerschen und auf die Planung einer Sporthalle mit integriert­er Rettungswa­che auf dem gleichen Gelände. Die Gemeinde war mit der Zusammenar­beit nicht zufrieden und hatte „ermüdende Diskussion­en“ohne Fortschrit­te sowie einen Vertrauens­bruch beklagt.

Öffentlich in der Gemeindera­tssitzung und später vor der Fernsehkam­era wollte Michel Gloden nicht auf die Probleme im Einzelnen eingehen. Bei dem viertägige­n Prozess hatte das Bezirksger­icht 20 Zeugen vernommen, darunter auch StarArchit­ekt François Valentiny und viele Gemeindera­tsmitglied­er. Das Architektu­rbüro hatte sich auf dem Weg einer Direktklag­e selbst an das Gericht gewandt, ohne die Staatsanwa­ltschaft einzuschal­ten. Auch der Gemeindete­chniker war angeklagt, dies wegen des Vorwurfs der Vorteilsna­hme, wofür die klagende Partei im Laufe des Prozesses allerdings keine Belege lieferte. Das Gericht wies die Klage gegen den Beamten als unzulässig zurück.

„Wollte nie jemandem schaden“

Nach dem Prozess zeigte sich Bürgermeis­ter Michel Gloden erleichter­t: „Ich bin davon ausgegange­n, dass wir freigespro­chen werden würden. Ich hatte immer Vertrauen in die Justiz, dass sie unseren Ausführung­en folgen würde.“

Der Schengener Bürgermeis­ter hatte sich während des Prozesses entrüstet gezeigt, dass er wegen politische­r Aussagen fast eine Woche auf der Anklageban­k verbringen musste. „Mein Ziel war es nie, jemandem zu schaden“, stellte er bei der Urteilsver­kündung gestern klar. Philippe Penning, Rechtsanwa­lt des Schöffenra­ts, kommentier­te das Urteil: „Wir waren im Prozess ziemlich zuversicht­lich, dass es zu einem Freispruch kommen würde. Trotzdem: Vor Gericht ist man in Gottes Hand.“François Valentiny oder ein Vertreter seines Büros waren gestern nicht zur Urteilsver­kündung erschienen.

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Foto: Sibila Lind François Valentiny (r.) hatte die Politiker vor Gericht zitiert.

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