Kläger erzielen Teilerfolg
Verbraucherschützer wollen Schadenersatz von Mercedes erstreiten. Die gut 2.800 betroffenen Kunden brauchen aber weiter Geduld
Teilerfolg für Mercedes-Kunden: Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat festgestellt, dass in bestimmten Diesel-Fahrzeugen des Autoherstellers unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut waren. Das geht aus einem Musterfeststellungsurteil hervor, das der Vorsitzende Richter Thilo Rebmann am Donnerstag in Stuttgart verkündete. Damit hat sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Teilen mit einer Klage durchgesetzt, die er im Zuge des Dieselskandals gegen Mercedes-Benz eingereicht hatte.
Der Verbraucherschützer forderten Mercedes auf, Verantwortung für die Abschalteinrichtungen zu übernehmen. „Das Gericht hat die Auffassung des vzbv bestätigt“, teilte der für Sammelklagen zuständige Teamleiter, Ronny Jahn, mit. Nun seien wichtige Weichen für Schadenersatzansprüche gestellt.
Der Stuttgarter Autobauer kündigte nach dem Urteil an, beim Bundesgerichtshof Revision einlegen zu wollen. „Wir vertreten eine andere Rechtsauffassung als das Gericht“, sagte ein Sprecher. Die Auslegung der komplexen Vorschriften sei zum damaligen Zeitpunkt zumindest vertretbar gewesen und nicht in der Absicht erfolgt, unrechtmäßig zu handeln. Die Ansprüche halte man weiter für unbegründet.
Mercedes muss sich seit Jahren mit Abgas-Vorwürfen auseinandersetzen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte 2018 und 2019 gegen mehrere Hunderttausend Fahrzeuge des Herstellers Rückruf-Bescheide erlassen. Nach KBA-Auffassung waren in diesen Wagen unzulässige Abschalteinrichtung verbaut, die die Reinigung von Abgasen einschränkten. Mercedes bestreitet die Vorwürfe und geht gegen die Bescheide juristisch vor.
In der Musterklage haben sich die Verbraucherschützer auf verschiedene Geländewagen-Modelle mit einem bestimmten Motortyp und den Abgasnormen Euro 5 und 6 konzentriert. Sie wurden zwischen 2012 und 2016 gebaut und waren von den KBA-Bescheiden betroffen.
Als unzulässige Abschalteinrichtung stufte die Kammer sowohl Thermofenster als auch die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) an. Erstere Technik, die auch von anderen Herstellern standardmäßig eingesetzt wurde, sorgt dafür, dass Fahrzeuge weniger giftige Stickoxide ausstoßen. Dafür wird ein Teil der Abgase direkt im Motor verbrannt. Ist es draußen kalt, wird dieser Mechanismus aber automatisch gedrosselt. Die Hersteller sagen, das sei nötig, um den Motor zu schützen. Bei der KSR führt hingegen die verzögerte Erwärmung des Motoröls zu einem geringeren Ausstoß von Schadstoffen. Der Vorwurf hier lautet, dass die Technik fast ausschließlich auf dem Prüfstand funktioniere. dpa