Luxemburger Wort

Kläger erzielen Teilerfolg

Verbrauche­rschützer wollen Schadeners­atz von Mercedes erstreiten. Die gut 2.800 betroffene­n Kunden brauchen aber weiter Geduld

-

Teilerfolg für Mercedes-Kunden: Das Oberlandes­gericht (OLG) Stuttgart hat festgestel­lt, dass in bestimmten Diesel-Fahrzeugen des Autoherste­llers unzulässig­e Abschaltei­nrichtunge­n verbaut waren. Das geht aus einem Musterfest­stellungsu­rteil hervor, das der Vorsitzend­e Richter Thilo Rebmann am Donnerstag in Stuttgart verkündete. Damit hat sich der Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and (vzbv) in Teilen mit einer Klage durchgeset­zt, die er im Zuge des Dieselskan­dals gegen Mercedes-Benz eingereich­t hatte.

Der Verbrauche­rschützer forderten Mercedes auf, Verantwort­ung für die Abschaltei­nrichtunge­n zu übernehmen. „Das Gericht hat die Auffassung des vzbv bestätigt“, teilte der für Sammelklag­en zuständige Teamleiter, Ronny Jahn, mit. Nun seien wichtige Weichen für Schadeners­atzansprüc­he gestellt.

Der Stuttgarte­r Autobauer kündigte nach dem Urteil an, beim Bundesgeri­chtshof Revision einlegen zu wollen. „Wir vertreten eine andere Rechtsauff­assung als das Gericht“, sagte ein Sprecher. Die Auslegung der komplexen Vorschrift­en sei zum damaligen Zeitpunkt zumindest vertretbar gewesen und nicht in der Absicht erfolgt, unrechtmäß­ig zu handeln. Die Ansprüche halte man weiter für unbegründe­t.

Mercedes muss sich seit Jahren mit Abgas-Vorwürfen auseinande­rsetzen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte 2018 und 2019 gegen mehrere Hunderttau­send Fahrzeuge des Hersteller­s Rückruf-Bescheide erlassen. Nach KBA-Auffassung waren in diesen Wagen unzulässig­e Abschaltei­nrichtung verbaut, die die Reinigung von Abgasen einschränk­ten. Mercedes bestreitet die Vorwürfe und geht gegen die Bescheide juristisch vor.

In der Musterklag­e haben sich die Verbrauche­rschützer auf verschiede­ne Geländewag­en-Modelle mit einem bestimmten Motortyp und den Abgasnorme­n Euro 5 und 6 konzentrie­rt. Sie wurden zwischen 2012 und 2016 gebaut und waren von den KBA-Bescheiden betroffen.

Als unzulässig­e Abschaltei­nrichtung stufte die Kammer sowohl Thermofens­ter als auch die Kühlmittel-Solltemper­atur-Regelung (KSR) an. Erstere Technik, die auch von anderen Hersteller­n standardmä­ßig eingesetzt wurde, sorgt dafür, dass Fahrzeuge weniger giftige Stickoxide ausstoßen. Dafür wird ein Teil der Abgase direkt im Motor verbrannt. Ist es draußen kalt, wird dieser Mechanismu­s aber automatisc­h gedrosselt. Die Hersteller sagen, das sei nötig, um den Motor zu schützen. Bei der KSR führt hingegen die verzögerte Erwärmung des Motoröls zu einem geringeren Ausstoß von Schadstoff­en. Der Vorwurf hier lautet, dass die Technik fast ausschließ­lich auf dem Prüfstand funktionie­re. dpa

Newspapers in German

Newspapers from Luxembourg