Luxemburger Wort

Vapiano-Mord: Entscheidu­ng der Ratskammer steht unmittelba­r bevor

Drei Männer sind wegen eines Raubüberfa­lls mit tödlichem Ausgang in einem Restaurant in Kirchberg angeklagt

- Von Steve Remesch

Es war eine außerorden­tlich brutale Tötung. In diesem Punkt ist man sich vor zwei Jahren unter Polizisten einig. Am Ostersonnt­ag, dem 17. April 2022, war eine 46-jährige Frau nicht von ihrer Arbeit nach Hause zurückgeke­hrt. Am späten Vormittag gibt es Klarheit: Die Frau liegt mit schweren Kopfverlet­zungen im Keller des Franchise-Restaurant­s Vapiano an der Avenue J.F. Kennedy in Kirchberg. Hier war Sonia D. als Chef de salle angestellt. Sie ist tot. Offenbar ermordet von Männern, die auf Geld aus waren.

Sonia D. stammte aus der italienisc­hen Provinz Campobasso, etwa auf halbem Weg zwischen Rom und Bari. In Luxemburg hatte sie 2014 offenbar nicht nur Arbeit bei Vapiano gefunden, sondern 2017 in Esch/Alzette auch ihre große Liebe. Und eigentlich sollte sie ihren Partner Sauro D. knapp drei Wochen später heiraten.

Er ist es, der der italienisc­hen Presse von 3.000 Euro erzählt, die die Täter gestohlen hätten, und davon, dass Sonia D. mit einem sehr heftigen Schlag der Schädel eingeschla­gen wurde. Er sagt auch, dass sie abends immer spät nach Hause gekommen sei. Oft habe er dann schon geschlafen. Deshalb habe er ihr Fehlen erst am Morgen bemerkt. Er habe zunächst angenommen, dass sie morgens nur vor ihm aufgestand­en sei, um noch Besorgunge­n zu machen. Denn zum Mittagesse­n am Ostersonnt­ag sollten Gäste kommen.

Videoaufna­hmen sollen Tatverlauf zeigen

Eine Freundin des Opfers erzählt einer italienisc­hen Tageszeitu­ng zudem, Sonia D. sei Kampfsport­lerin gewesen – mit einem braunen Gürtel in Kung Fu. Und noch etwas berichten italienisc­he Medien und auch RTL übereinsti­mmend: Das Restaurant sei videoüberw­acht gewesen. Im Keller seien immer die Einnahmen aufbewahrt worden. Und von dort habe es einen Zugang zur Tiefgarage des Gebäudes gegeben.

Später wird berichtet, dass auf den Videoaufna­hmen zwei vermummte Männer zu sehen seien, die die Saalmanage­rin überrascht hätten, als sie am Karsamstag die Tageseinna­hmen zählte. Sie hätten Sonia D. geschlagen, gewürgt und zum Tresor im Keller gezerrt – und dort erneut auf sie eingeschla­gen.

Elf Tage später, an einem Donnerstag­morgen Ende April 2022, nehmen Spezialkrä­fte der Polizei zwei Verdächtig­e in einem Gebäude auf der hauptstädt­ischen Place de la Gare fest. Sie sollen die Mörder sein. Auf ihre Spur gebracht habe sie ein dritter Tatbeteili­gter, heißt es: Ein Arbeitskol­lege von Sonia D., der mutmaßlich als Tippgeber fungierte, den Tätern Zugang verschafft haben soll und bereits kurz nach der Tat ins Visier der Kriminalpo­lizei geraten war.

Dieser Mann wurde zeitgleich in der Rue de la Paix in Bonneweg festgenomm­en. Außerdem wurden an mehreren Orten Hausdurchs­uchungen durchgefüh­rt. Der tatsächlic­he Tathergang und die Ermittlung­en werden wohl erst in der Hauptverha­ndlung vor einer Kriminalka­mmer ans Licht kommen.

Tätern droht lebenslang­e Haftstrafe

Die Ermittlung­en der Kriminalpo­lizei gelten als abgeschlos­sen. Die Staatsanwa­ltschaft hat gegen die drei Tatverdäch­tigen Anklage vor einer Ratskammer erhoben. Nach den bisherigen Erkenntnis­sen zum Fall dürfte insbesonde­re ein Paragraf des Strafgeset­zbuches in einem künftigen Prozess eine entscheide­nde Rolle spielen. Artikel 475 des Strafgeset­zbuches sieht vor, dass eine Tötung, die begangen wird, um einen Diebstahl oder eine Erpressung zu erleichter­n oder um Straffreih­eit zu sichern, mit lebenslang­er Freiheitss­trafe bestraft wird.

Die beiden Tatverdäch­tigen des Raubmordes, zwei Männer in den Zwanzigern, befinden sich seit ihrer Festnahme am 28. April 2022 in Untersuchu­ngshaft. Der dritte Tatverdäch­tige wurde unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt. Inzwischen ist eine Ratskammer in erster Instanz mit der Frage befasst, ob genügend Anhaltspun­kte für eine Hauptverha­ndlung vorliegen. Die Entscheidu­ng dürfte also unmittelba­r bevorstehe­n. Sollten die Ratskammer­n beider Instanzen grünes Licht für einen Prozess geben, könnte dieser bereits im Herbst stattfinde­n.

: Le meurtre commis pour faciliter le vol ou l‘extorsion, ou pour en assurer l‘impunité, sera puni de la réclusion à vie. Art. 475, Code pénal

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Foto: Chris Karaba / LW-Archiv „A la meilleure des personnes“ist in einer Hommage zu lesen, die nach dem Mord an der Glasfront des Vapiano in Kirchberg angebracht wurde.

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