EU-Parlament stimmt für schärfere Regeln
Jahrelang war die Asylreform der Zankapfel in der EU. Nun wurde die Abstimmung in Brüssel noch einmal zur Zitterpartie
Leichtere Abschiebungen und mehr Grenzschutz: Nach jahrelangen Diskussionen stimmten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gestern in Brüssel für eine Verschärfung des EU-Asylrechts. Mit der Reform sollen die Mitgliedstaaten zu einheitlichen Verfahren an den Außengrenzen verpflichtet werden, damit rasch festgestellt wird, ob Asylanträge unbegründet sind und die Geflüchteten dann schneller und direkt von der Außengrenze abgeschoben werden können.
Viele Abgeordnete waren allerdings unzufrieden mit dem im Dezember ausgehandelten Kompromiss. Daher war bis zum Schluss offen, ob das Plenum zustimmen wird. Protest wurde auch während der laufenden Abstimmung sichtbar, als Aktivisten von der Besuchertribüne aus riefen „Dieser Pakt tötet – stimmt dagegen“und Papierflugzeuge in das Plenum warfen. Die unerwartete Aktion sorgte für gemischte Reaktionen unter den Abgeordneten: Einige standen auf und applaudierten, während andere den Protest kritisierten.
Restriktivere Kriterien bei Einstufung
An einer Reform wird bereits seit 2015 und 2016 intensiv gearbeitet. Damals waren Länder im Süden Europas wie Griechenland mit einer Vielzahl von Menschen aus Ländern wie Syrien überfordert. Hunderttausende kamen unregistriert in andere EUStaaten. Dies hätte eigentlich nicht passieren dürfen, denn nach der sogenannten Dublin-Verordnung sollen Asylbewerber da registriert werden, wo sie die Europäische Union zuerst betreten haben.
Die Reform bedeutet insbesondere einen deutlich härteren Umgang mit Menschen aus Ländern, die als relativ sicher gelten. Ein Drittstaat darf nur dann als sicher eingestuft werden, wenn eine strikte Liste von Kriterien erfüllt ist. So müssen zum Beispiel das Leben und die Freiheit des Antragstellers garantiert werden.
Ankommende Menschen aus jenen als sicher geltenden Ländern sollen künftig nach dem Grenzübertritt unter haftähnlichen Bedingungen in streng kontrollierte Aufnahmeeinrichtungen kommen können. Dort würde dann im Normalfall innerhalb von zwölf Wochen geprüft werden, ob der Antragsteller Chancen auf Asyl hat. Wenn nicht, soll er umgehend zurückgeschickt werden. Personen, die aus einem Land mit einer Anerkennungsquote von unter 20 Prozent kommen, sowie Menschen, die als Gefahr für die öffentliche Sicherheit gelten, müssten künftig verpflichtend in ein solches Grenzverfahren.
Auch die Verteilung der Schutzsuchenden auf die EU-Staaten wird den Plänen zufolge mit einem „Solidaritätsmechanismus“neu geregelt: Wenn die Länder keine Flüchtlinge aufnehmen wollen, müssen sie Unterstützung leisten, zum Beispiel in Form von Geldzahlungen.
EU-Staaten müssen noch zustimmen
Die Reform muss noch von den EU-Staaten bestätigt werden. Das ist normalerwei
se eine Formalität. Dann haben die EU-Staaten zwei Jahre Zeit, um die Vorgaben umzusetzen. Das soll den Staaten an den Außengrenzen genügend Zeit geben, entsprechende Einrichtungen zur Unterbringung von Menschen aus Staaten mit einer Anerkennungsquote von weniger als 20 Prozent zu schaffen.
Zuvor hatte es massive Kritik an der Reform gegeben, unter anderem, weil auch Familien mit Kindern in die streng kontrollierten Auffanglager kommen könnten. Das
Europaparlament hatte versucht, dies zu verhindern, scheiterten in den Schlussverhandlungen allerdings am Widerstand von Ländern wie Italien.
Für Kritik sorgte auch, dass abgelehnte Asylbewerber künftig leichter in sichere Drittstaaten abgeschoben werden können. Denn mit der Einigung können jetzt mehr Drittstaaten als sicher eingestuft werden, dies gilt auch für bloße Teilgebiete von Staaten. Grundlage dafür können auch nationale Einschätzungen sein. dpa